Berechnung: Ansatz von tatsächlichen Fahrzeugkosten

  • Hallo Zusammen,


    ich möchte den "Ansatz von tatsächlichen Fahrzeugkosten " mittels WISO Programm berechnen und den tatsächlichen Kilometersatz geltend machen.


    Nun zum Problem:


    Es handelt sich um ein Leasingfahrzeug vom 27.07.2015 - 22.09.2016. Das Fahrzeug wurde/wird also in zwei Steuerjahren geleast. Ich habe sämtliche Belege gesammelt (Tankbelege, Waschleistungen, Radwechsel/Einlagerung). Bei der Eingabe z.B. für das Steuerjahr 2015 kann ich nur Belege für 2015 eingeben (das Jahr kann man nicht eingeben).


    Für die Steuererklärung 2016 möchte ich dann den ausgerechneten Kilometersatz geltend machen. Es wird immer wieder ein Fahrzeug für 11-13 Monate geleast. Wie kann ich dies rechtssicher umsetzen?


    Vielen Dank :)

    • Offizieller Beitrag

    Es sind die Zahlen des Kalenderjahres anzusetzen. Die nach aktueller Rechtslage maßgeblichen tatsächlichen Kosten des Kalenderjahres sind der tatsächlichen Kilometerleistung des Kalenderjahres gegenüber zu stellen.

  • WISO Programm

    Welches Programm denn? ;)


    das Jahr kann man nicht eingeben

    Das ist logisch, weil Steuerprogramme immer nur für ein konkretes Steuerjahr gedacht sind (die Vorerfassung für das jeweils darauf folgende).


    Für die Steuererklärung 2016 möchte ich dann den ausgerechneten Kilometersatz geltend machen. Es wird immer wieder ein Fahrzeug für 11-13 Monate geleast. Wie kann ich dies rechtssicher umsetzen?

    Du wirst wohl weiter Belege sammeln müssen. Es kann sein, daß das FA den für 2015 anerkannten km-Satz auch für die Fahrleistung im Jahr 2016 anerkennt, es ist aber durchaus auch möglich, daß nach Belegen gefragt wird - und was man hat, das hat man.


    Meiner Meinung nach mußt Du beide Fahrzeuge getrennt eintragen und eben auch getrennt berechnen. Du hast also Fahrzeug A mit x km Fahrleistung und dem dazugehörenden km-Satz (bis 22.09.) und Fahrzeug B mit y km Fahrleistung und dem dazugehörenden km-Satz (ab 23.09.). Daraus ergeben sich zwei Beträge, die dann summarisch wirken.


    Den Ansatz von zwei verschiedenen Fahrzeugen wirst Du möglicherweise durch Vorlage der Leasingverträge plausibel machen müssen.

  • Hallo Zusammen,


    ich nutze das steuer:Sparbuch 2016.


    Wenn ich die Fahrzeuge nun getrennt anlege, sehe ich verschiedene Probleme:


    Nehmen wir mal das Steuerjahr 2016, welches 2017 eingereicht wird:


    ... bis 22.09.2016 erfolgte die Nutzung des Leasingfahrzeugs A (Vertragsbeginn 22.07.2015),
    ... ab 22.09.-31.12.2016 das Leasingfahrzeugs B. (offizielles Vertragsende 21.09.2017),


    Beim einem Leasingfahrzeug erfolgt immer eine Endabrechnung. Mehrkilometer sind nachzuzahlen. Die Mehrkilometer werden aber bei Rückgabe des Fahrzeugs berechnet, also erst im September 2017. Rechne ich nun die Kosten für 2016 aus, sind das nicht die tatsächlichen Kosten. Der anzusetzende Kilometersatz fällt geringer aus.


    Genauso ist es bei Leasingfahrzeug A. Am Anfang des Vertrag und zwar im Juli 2015 sind Kosten wie Anmeldung und KfZ Steuer angefallen. Diese Kosten wurden 2015 am Anfang des Vertrag gezahlt und können ja folglich nicht in 2016 angegeben werden. Auch hier führt dies zu einem geringeren anzusetzenden Kilometersatz.

  • Die Mehrkilometer werden aber bei Rückgabe des Fahrzeugs berechnet, also erst im September 2017. Rechne ich nun die Kosten für 2016 aus, sind das nicht die tatsächlichen Kosten.

    Doch, das sind sie, weil Kosten immer in dem Jahr anzusetzen sind, in dem sie anfallen - und das wäre dann 2017. Bei der Betriebskostenabrechnung ist das ja genauso. Eine Sonderzahlung zu Beginn der Leasing ist ja auch in dem Jahr ansetzbar, in dem sie fällig ist.


    Der anzusetzende Kilometersatz fällt geringer aus.

    Dafür fällt er 2017 höher aus.



    P.S. Stell Dir nur einfach vor, Du würdest nicht 11-13 Monate leasen sondern z. B. 36 Monate - so lange kannst Du gar nicht mit der Steuererklärung warten, falls du zur Veranlagung verpflichtet bist.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich die Fahrzeuge nun getrennt anlege, sehe ich verschiedene Probleme:

    Es sind die Zahlen des Kalenderjahres anzusetzen.

    § 11 EStG ist zwingend anzuwenden.


    Obendrein sollte m.E. in einem derartigen Fall ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch obligatorisch sein.

  • bei Rückgabe des Fahrzeugs berechnet, also erst im September 2017. Rechne ich nun die Kosten für 2016 aus, sind das nicht die tatsächlichen Kosten. Der anzusetzende Kilometersatz fällt geringer aus.

    Am Anfang des Vertrag und zwar im Juli 2015 sind Kosten wie Anmeldung und KfZ Steuer angefallen. Diese Kosten wurden 2015 am Anfang des Vertrag gezahlt und können ja folglich nicht in 2016 angegeben werden. Auch hier führt dies zu einem geringeren anzusetzenden Kilometersatz.

    Du scheinst enorme Probleme mit dem Wesen der Einkommensteuer zu haben. Wir haben hier (wie bei den meisten Steuern) eine reine (Zeit-)Abschnittsbesteuerung. Was in den Vorjahren bzw. den Folgejahren geschieht, bleibt bei der Betrachtung des aktuellen Steuerjahres immer außer Betracht. D. h. für 2015 gelten ausschließlich die 2015 gezahlten Beträge und nur diese werden für die Ermittlung des Kilometersatzes benötigt.
    Bei zwei Fahrzeugen pro Jahr gilt nichts anderes - d.h. du addierst die gefahrenen Kilometer von Fahrzeug A und B im Jahr 2015. Das Gleiche machst du mit den 2015 gezahlten Kosten für die beiden Fahrzeuge (wie oben und miwe4 und entejens auch schon geschrieben haben - nur die 2015 angefallenen und tatsächlich bezahlten Beträge) und bekommst dann durch einfaches Teilen der Gesamtkosten durch die Gesamtkilometer deinen für 2015 geltenden Kilometersatz.

  • Möglicherweise will der TE auch eine in diesem Jahr hohe Fahrleistung durch einen höheren km-Satz "vergolden", was subjektiv verständlich ist - aber das Steuerrecht ist nun mal kein Wunschkonzert. Und eine eventuell gefühlte Benachteiligung ist für mich eben nur gefühlt und sehr subjektiv - tatsächlich wird es wohl vielen so gehen.


    Der TE sollte sich auch vor Augen führen, daß sein Ansatz der Vorverlegung von Kosten für Mehrkilometer dann analog auch auf die Versicherungen angewendet werden müßte - diese sinken aber bei unfallfreier Fahrt von Jahr zu Jahr (oder eben nicht). Und seine Leasingdauer erscheint mir auch eher nicht als die typische.
    Die Mehrkilometer fallen ja auch nicht mal zwangsläufig in diesem Jahr anteilig an. Und wenn die Mehrkilometer sicher sind (so deute ich seine Aussage), warum werden die bei der Berechnung der Leasingrate nicht mit betrachtet - womit sie dann auch schon in diesem Jahr wirken würden?

  • aber das Steuerrecht ist nun mal kein Wunschkonzert. Und eine eventuell gefühlte Benachteiligung ist für mich eben nur gefühlt und sehr subjektiv - tatsächlich wird es wohl vielen so gehen.

    Du sprichst ein wahres Wort gelassen aus



    Der TE sollte sich auch vor Augen führen, daß sein Ansatz der Vorverlegung von Kosten für Mehrkilometer dann analog auch auf die Versicherungen angewendet werden müßte

    Ich glaube eher, dass der TE sich nicht klar war über das Wesen der Einkommensteuer als einer Jahressteuer und damit über die Abschnittbesteuerung. Der § 11 EStG ist nicht allen bekannt.

  • Hoffentlich stimmt Deine Verwendung des Präteritums -

    Das ist doch auch grammatikalisch richtig - als der TE den Beitrag geschrieben hat, war er sich wahrscheinlich nicht darüber klar. Sagt nichts aus über das Hier und Jetzt.

  • Ich melde mich mal wieder zurück.


    Ich habe nun alles im WISO Sparbuch 2017 eingegeben.
    Allerdings nur die Kosten für beide Fahrzeuge zwischen 1.1.16-31.12.16 (kommt noch was hinzu, Jahr ist ja noch nicht zu Ende).
    Momentan kommt ein Anzusetzender Kilometersatz von 0,71 Euro raus.


    Jetzt fiel mir folgendes noch ein. Muss/Kann der Kilometersatz vorab genehmigt werden?
    Ich denke dabei nämlich an folgendes. Wenn ich jetzt meine ganze Steuererklärung mit den 0,71 Euro/km mache (Fortbildung, Selbstständigkeit) und das FA sagt dann, nein - keine 0,71 Euro sonder weniger,
    dann müsste ich ja die ganze Steuererklärung nochmal überarbeiten? Wie ist da die praktische Umsetzung?


    Danke und Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings nur die Kosten für beide Fahrzeuge zwischen 1.1.16-31.12.16 (kommt noch was hinzu, Jahr ist ja noch nicht zu Ende).
    Momentan kommt ein Anzusetzender Kilometersatz von 0,71 Euro raus.

    Für jedes Fahrzeug ist ein eigener Kilometersatz zu ermitteln und entsprechend anzuwenden!

  • Muss/Kann der Kilometersatz vorab genehmigt werden?

    Müssen - nein.
    Können - ja, sofern Du Arbeitnehmer bist: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Da Du aber offensichtlich Selbständiger bist, trifft das nicht auf Dich zu. Ob es da andere Möglichkeiten gibt, kann ich Dir nicht sagen, da müssen die Profis für diesen Bereich ran.
    Aber egal ob oder ob nicht - pro Fahrzeug im Kalenderjahr einen eigenen km-Satz ermitteln, wie miwe4 das schon mehrfach schrieb. Ansonsten läufst Du Gefahr,

    das FA sagt dann, nein - keine 0,71 Euro

    Du mußt dann auch nicht zwangsläufig was überarbeiten - das macht bei Ablehnung des von Dir verwendeten km-Satzes das FA selber. Aber es ist durchaus auch denkbar, daß Du vom FA vor Erstellung des Steuerbescheides die Aufforderung bekommst, Nachweise für Deinen km-Satz vorzulegen.

  • Es handelt sich um ein Leasingfahrzeug vom 27.07.2015 - 22.09.2016.

    Wer least denn, du oder dein Arbeitgeber? Privates Leasing für einen so kurzen Zeitraum musst du unter Umständen dann plausibel machen. Wenn vom Arbeitgeber - überhaupt Kosten ansetzbar (Dienstwagen)?


    Ansonsten: wie meine Vorredner schon sagten
    Pkw A 1.1. bis 22.9.2016 x Kilometer gefahren, y Euro Kosten, Durchschnittssatz y/x Euro/km
    Pdw B 23.9. - 31.12.2016 z Kilometer gefahren, t Euro Kosten, Durchschnittssatz t/z Euro/km

  • Hallo Zusammen, ich habe mal wieder eine Nachfrage zu meinem Fahrzeugleasing:


    Fahrzeug A hatte ich vom 01.01.2017-27.11.2017 = und dabei 0,66 Euro/Kilometer angesetzt.


    Am 28.11.2017 habe ich das Leasingfahrzeug gewechselt und komme für den Zeitraum 28.11.2017 - 31.12.2017 auf 5,29 Euro/Kilometer. Das scheint mir extrem hoch. Die Rechnung über WISO Sparbuch:2018 stimmt aber

    = Leasingrate + Leasingkaution + Überführungskosten + KfZ-Steuer + Winterräder komplett + Tanken/Wäsche/Schilder/Anmeldung. Bin 888 km gefahren.


    Wird das denn durch das Finanzamt akzeptiert? Für 2018 sieht es dann sicher anders aus, da die hohen Anschaffungskosten nur am Anfang anfallen.

  • Die Leasingkaution gehört meines Erachtens nicht in die Kostenaufstellung mit hinein. Es handelt sich nicht um eine Leasingsonderzahlung sondern nur um eine Sicherheit, die am Ende der Laufzeit wieder herausgegeben wird.

  • Überführungskosten + KfZ-Steuer + Winterräder komplett

    :?:sind diese Kosten für die 888 km (32 Tage) angefallen?

    Ja, das Fahrzeug wurde am 28.11.2017 abgeholt und danach, also im 12.2017 wurden die Rechnungen beglichen und die Anschaffung getätigt (Winterräder). Blöd nur, dass innerhalb des letzten Monats im Jahr das neue Fahrzeug kam und die hohen Rechnungen angefallen sind. Für 2018 habe ich nun kaum etwas abzurechnen, außer die Leasinggebühren und dadurch ist der Kilometersatz viel viel niedriger für 2018 :(