Doppelte Haushaltsführung - offene Fragen

  • Hallo in die Runde,


    ich mache im Moment eine 2-jährige "Ausbildung". Das erste Jahr fand in Hamburg statt, wo ich mit meiner Freundin gemeinsam wohne, für das zweite Jahr muss ich nun nach Berlin.
    Ich werde die Wohnung in HH natürlich behalten und Berlin wird mein Zweitwohnsitz. Nun habe ich noch einige Fragen:


    1. Ich habe etwas von einer Steuer gelesen, die ich dann in Berlin zahlen müsste, da ich deren Infrastruktur etc nutze, dort aber nicht gemeldet bin, bzw.
    2. muss ich mich in Berlin melden für die DHF? Kann man sich dort auch als Zweitwohnsitz anmelden?
    3. Lohnt sich das dann überhaupt noch, wenn ich quasi mehr Steuern bezahle, und gleichzeitig DHF beantrage - oder komme ich da am Ende bei 0 raus?
    4. Muss ich vorher irgendwo "Bescheid" sagen, oder gebe ich das einfach bei der nächsten Steuererklärung an und füge etwaige Belege bei?
    5. Stimmt es, dass man noch mind. 10% der Kosten des Hauptwohnsitzes mittragen muss?
    6. Angenommen meine Freundin und ich haben nun einen Raum der Wohnung zwischenvermietet, ich beteilige mich aber dennoch mit 10% an den monatlichen Kosten - liegt dann noch doppelte Haushaltsführung vor? (Ich bleibe Hauptmieter)


    Das sind ein paar Fragen, die für mich noch nicht ganz klar sind - vielleicht weiß ja jemand alle oder gerne auch nur ein paar Antworten :) Vielen Dank!

  • Hallo jnpi,


    deine Fragen haben ja nur begrenzt mit der Einkommensteuer zu tun (und recht wenig mit der konkreten Eingabe in eines der Programme von BUHL). Soweit wir hier dürfen (d.h. keine verbotene Steuerberatung) hier einige allgemeine Hinweise:
    1) Diese Steuer nennt sich Zweitwohnungssteuer und ist in recht vielen (vor allem Großstädten) ein beliebtes Mittel, die Leute zu einem Erstwohnsitz im Ort der Zweitwohnungsteuer zu "zwingen" und den alten Wohnsitz zum Zweitwohnsitz zu machen. Prüfen musst du auch, ob in Hamburg nicht auch Zweitwohnungsteuer fällig würde. Bei zwei Wohnsitzen wirst du in den "sauren" Apfel beißen müssen, es sei denn, du fällst unter eine der Ausnahmen. Das musst du aber selber anhand der Unterlagen von Berlin und/oder Hamburg heraus finden.
    2) Natürlich musst du dich melden (polizeiliches Meldegesetz). Dein Vermieter wird die Anmeldung sehen wollen (unter anderem), dies ist völlig unabhängig davon, ob du eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen kannst/willst.
    3) Ob sich das lohnst, solltest du im Planspielmodus ausprobieren. Da hier alle deine Einkünfte und Ausgaben zu berücksichtigen sind, um eine halbwegs tragbare Entscheidungsgrundlage zu bekommen, kann dies nur von dir gemacht weerden. Ein gutes Steuerprogramm (wie WISO Steuer:sparbuch) bieten solche Vergleichsmöglichkeiten an.
    4) Soweit mir bekannt ist, muss man beim Finanzamt nicht Bescheid geben - die erfahren mit der nächsten Einkommensteuererklärung von deinem doppelten Haushalt. Etwas anderes gilt, wenn man eine selbständige Tätigkeit aufnimmt, da muss das Finanzamt im Vorfeld informiert werden (wegen Steuernummer, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerpflicht etc.).
    5) Es gibt hier verschiedene Urteile - viele wurden hier auch schon genannt. Da solltest du einmal mittels der erweiterten Suche hier im Forum suchen.
    6) Hier würdet ihr m. E. nach eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften abgeben müssen, da die Vermietung auf Dauer angelegt ist und somit zu steuerpflichtigen Einkünften führen würde. Und da ihr beide die Vermieter sein würdet, muss das auf beide aufgeteilt werden - daher die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften. Hat dann mit euren Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung nichts zu tun (dies ist meine private Meinung und keine Steuerberatung).

  • 2) Natürlich musst du dich melden (polizeiliches Meldegesetz). Dein Vermieter wird die Anmeldung sehen wollen (unter anderem)

    Nicht mehr ganz zutreffend, weil der "Wohnungsgeber" (Eigentümer der Wohnung, Vermieter, ...) seit knapp einem Jahr verpflichtet ist, dem Mieter eine Bescheinigung auszustellen. Ob der Mieter seiner Meldepflicht nachkommt, interessiert den Vermieter wohl eher wenig (ich bezweifle auch, daß er das kontrollieren darf).

  • weil der "Wohnungsgeber" (Eigentümer der Wohnung, Vermieter, ...) seit knapp einem Jahr verpflichtet ist, dem Mieter eine Bescheinigung auszustellen

    Genau deshalb wird er sich auch die tatsächliche Anmeldung zeigen lassen ... Im Zweifel kann der Vermieter nämlich die Bescheinigung auch direkt online der Behörde melden.

  • Genau deshalb wird er sich auch die tatsächliche Anmeldung zeigen lassen ... Im Zweifel kann der Vermieter nämlich die Bescheinigung auch direkt online der Behörde melden.

    Und das bezweifle ich gerade, daß der Vermieter das verlangen kann, weil das Gesetz darüber eine Kontrolle der Anmeldung des Mieters beim Meldeamt durch den Vermieter gar nicht vorsieht - was auch heißt, daß der Mieter das nicht vorzeigen muß, da kann der Vermieter soviel wollen wie er will. ;(
    Aber das hat ja letztlich auch nix mit der Steuererklärung zu tun ...

  • da kann der Vermieter soviel wollen wie er will.

    Du irrst dich, denn der Vermieter muss die Bescheinigung nicht dem Mieter aushändigen, er kann sie direkt bei der Meldebehörde einreichen. Da er Strafe befürchten muss, wenn die Meldung mit der Bescheinigung nicht erfolgt, kann er die Bescheinigung direkt bei der Behörde einreichen. Der Mieter wird dann "sanft" auf seine Meldepflicht hingewiesen.


    Aber das hat ja letztlich auch nix mit der Steuererklärung zu tun ...

    Da hast du Recht - aber ohne Meldung keine doppelte Haushaltsführung. Der Kreis schließt sich.

  • Du irrst dich ...

    Nein, ich meinte nicht, daß der Vermieter die Bescheinigung dem Mieter aushändigen muß und nicht direkt der Behörde übermitteln kann/darf. Ich meinte, daß er, falls er die Bescheinigung dem Mieter übergibt, diesen nicht dahingehend kontrollieren darf, ob der sich angemeldet hat oder nicht. Der Vermieter ist mit der Übergabe der Bescheinigung seiner Pflicht nachgekommen, Kontrollpflichten hat er nicht, auch keine Kontrollrechte.