Nachbarschaftshilfe in der Einkommensteuer absetzen

  • BSD hat seinen Nachbarn für dessen Hilfe bezahlt. Dafür hat er eine Quittung vorliegen, ergo hat er bar bezahlt. Er möchte es in seiner EK-Steuererklärung angeben, also war es wohl privat. Schon alleine die Barzahlung lässt die Überlegung der steuerlichen Anrechnung hinfällig werden.


    LG Chris

    Hallo, es ist tatsächlich so, wie Chris es verstanden hat. Ich habe gelesen, dass man die nachbarschaftliche Hilfe absetzen kann, auch bei Barzahlung. Dies ist möglich, wenn diese Hilfe einmalig war und 256 Euro nicht übersteigt. Ich bin selbständig, wahrscheinlich ist diese Info aber irrelevant, da die Hilfe sich auf Renovierungsarbeiten in der Wohnung bezieht.