Umlageschlüssel bei Ladenlokal

  • Guten Tag, ich erstelle gerade eine Nebenkostenabrechnung( zum 1. Mal). Bei den Wohnungen habe ich die Personenzahlen in den Umlageschlüssel eingtragen. Wie verhält es sich mit einem Ladenlokal? Wieviele Personen trägt man ein? Danke für helfende Antworten Leo

  • Wenn eine "gewerbliche Wohnung" verwaltet werden soll, muss entweder die Mehrwertsteuer herausgenommen werden, heißt, es darf weder eine Mieterrechnung noch Lieferantenrechnungen mit der MwSt. berechnet werden. Dies kann, wenn man sich einigt, damit gelingen.


    Ansonsten ist eine saubere Betriebskostenabrechnung mit einem Gewerbebetrieb nur mit dem "Verwalter" zu lösen. Also entscheide selbst, was du machen willst.