Fehler 610001002: Fehler während der Plausibilitätsprüfung, Datensatz nicht plausibel. Kleinunternehmer

  • Hallo liebes Forum,
    ich frische diesen Thread mal auf.
    Bei mir handelt es sich um ein ähnliches Problem. Ich erhalte dieselbe Fehlermeldung beim Elster-Versand meiner Umsatzsteuererklärung.
    Folgendes: ich bin Kleinunternehmer und nehme die Regelung auch in Anspruch (ist auch meine Standard Einstellung in den Stammdaten). Aufgrund einigier Ungereimtheiten habe ich im Jahre 2015 gedacht, ich müsse auf meinen Rechnungn Umsatzsteuer verrechnen - dies war jedoch nicht notwendig. Nun gut: die Rechnungsempfänger haben mir natürlich die Umsatzsteuer überwiesen. Auch habe ich in einem kurzen Zeitraum eingenommene und verausgabte Umsatzsteuer in WISO Mein Büro verbucht.


    Leider kann ich den "Fehler", der meinen Versand verhindert nun nicht genau ausfindig machen und hoffe daher, hier auf Hilfe zu stoßen.


    Ich bin nach wie vor Kleinunternehmer´, habe aber in einem kurzen Zeitraum mit USt. gearbeitet. Diese will ich natürlich korrekt angeben. Ich weiß nicht, was ich in meinen Buchungen, Positionen, Einstellungen etc. berücksichtigen muss, damit dies funktioniert. Auch die anderen Links aus diesem Thread habe ich bereits gelesen, doch leider erschließt sich mir nicht alles.


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Habe Deinen Beitrag aus Übersichtsgründen getrennt aus dem Thema Umsatzsteuererklärung 2014 -> Fehler 610001002: Fehler während der Plausibilitätsprüfung, Datensatz nicht plausibel. wo du ihn angehangen hast. Es sind spezielle Fragen, die individuelle Antworten erfordern.


    Stelle deine individuelle Fehlermeldung evt nochmal rein. Aber Du hast schon die Antwort mitgegeben. Du kannst nicht Kleinunternehmer sein und gleichzeitig für einen kurzen Zeitraum Umsatzsteuer angeben. Ändere die Zuordnung der Zuviel kassierten und rückerstatteten Beträge auf keinen Fall als MWST z.B. auf nicht betriebsrelevant oder was auch immer.
    Du hast z.B. 119 € berechnet. Dann als Angabe ohne MWST ausweisen.

  • Protokoll der Elsterverarbeitung


    Allgemeine Angaben:
    Programmstand: WISO Mein Büro; Version 16.00.06.201
    Version BDElster-Modul: 16.00.06.201
    Umsatzsteuer Erklärung für: 2015
    eingegebene Steuernummer: xxxxx
    ausgewähltes Finanzamt: xxxxx
    Bundessteuernummer: 0
    Transferticket:


    Gewählte Elsterfunktion: Prüfen und Versand der Daten


    Fehler 610001002: Fehler während der Plausibilitätsprüfung, Datensatz nicht plausibel.


    Fehler 610001002: <?xml version="1.0" encoding="ISO-8859-15"?>
    <EricBearbeiteVorgang xmlns="http://www.elster.de/EricXML/1.0/EricBearbeiteVorgang">
    <FehlerRegelpruefung>
    <Nutzdatenticket>1</Nutzdatenticket>
    <Feldidentifikator>3002401</Feldidentifikator>
    <Mehrfachzeilenindex>1</Mehrfachzeilenindex>
    <LfdNrVordruck>1</LfdNrVordruck>
    <RegelName>/USt2A/Angaben_Besteuerung_Kleinunternehmer/USt_30700</RegelName>
    <FachlicheFehlerId>30700</FachlicheFehlerId>
    <Text>Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen bzw. zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform nicht zulässig.</Text>
    </FehlerRegelpruefung>
    <FehlerRegelpruefung>
    <Nutzdatenticket>1</Nutzdatenticket>
    <Feldidentifikator>3002401</Feldidentifikator>
    <Mehrfachzeilenindex>1</Mehrfachzeilenindex>
    <LfdNrVordruck>1</LfdNrVordruck>
    <RegelName>/USt2A/Angaben_Besteuerung_Kleinunternehmer/USt_30705</RegelName>
    <FachlicheFehlerId>30705</FachlicheFehlerId>
    <Text>Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG).</Text>
    </FehlerRegelpruefung>
    </EricBearbeiteVorgang>



    Ende des Protokolls
    Das Protokoll der Elsterverarbeitung wurde fertig gestellt am 22.09.2016 um 09:44:43.


    Vielen Dank für die zügige Antwort SAMM!
    Das ist die Fehlermeldung, die ich erhalten habe. Leider habe ich deine Anweisung nicht ganz verstanden.


    Zitat von SAMM

    Dann als Angabe ohne MWST ausweisen.

    Gibt es eine Möglichkeit die Buchung korrekt abzuändern, oder muss ich ans Finanzamt wenden und den Fall schildern? Vielleicht muss ich am Ende doch eine manuelle USt-Erklärung einreichen?

    • Offizieller Beitrag

    Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG)

    Das ist nicht dein Fall

    Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen bzw. zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform nicht zulässig

    Und hier steht die Begründung in deiner Fehlermeldung! Du darfst einfach nirgend USt ausweisen. Kleinunternehmer kennt keine USt.
    Als Kleinunternehmer versendest Du auch keine Umsatzsteuerklärung! Da würde ich mich richtig schlau machen und falls was ans FA gesendet wurde, melde Dich dort, dass das Programm Mist gebaut hätte. Sonst kriegst eine St.-Prüfung!

  • Moin,


    mhm, wenn ich die Frage richtig verstehe, ist die USt aber nicht erstattet worden? In diesem Fall müsste diese dann auf Kto. 1783 (in Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene USt-Beträge USt-VA KZ 69) gebucht werden, da diese dann ja auch abgeführt werden muss.


    Außerdem müssten die Rechnungen m. E. korrigiert werden, da beim Empfänger ggf. keine Vorsteuerabzugsberechtigung auslösen..


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Nochmals vielen Dank. Ich werde das gleich nochmal mit dem FA klären.
    Trotzdem muss ich meine Einträge in dem Programm irgendwie korrigieren, oder? Ich weiß nicht, welche Korrektur ich vornehmen muss bzw. ob ich das nun alles dabei belassen soll. Diese Eintragungen dürften sich ja nicht auf andere Jahre auswirken. Wenn ich also im Jahre 2016 oder 2017 meine Besteuerungsform ändern muss, dann dürfte ja alles ab dem Zeitpunkt der Änderung funktionieren, sofern ich die richtigen Einstellungen im Programm tätige.
    Vielen Dank SAMM!

  • Ja eben.. ich meinte ja auch die (Rück-)Erstattung *an* den Kunden..


    @ d. m.15: wenn die o. g. Buchung keinen Eintrag in die Voranmeldung auslöst, müsstest Du wohl tatsächlich manuell melden


    melde Dich dort, dass das Programm Mist gebaut hätte

    tja. ob das hilft ?( .. korrigiert werden sollte das m. E. schon..

  • Problem zeitweilig gelöst:
    Ich habe mit meinem FA gesprochen und den Fall geschildert. Die überaus nette Dame hatte mir gesagt, ich müsse die Felder 238 und 239 in der elektronischen USt-Erklärung leeren, da es sonst zu den oben genannten Komplikationen kommt.
    Das Leeren der Felder war in WISO Mein Büro ohne weiteres möglich - ich hoffe, dass diese Lösung auch tatsächlich korrekt vom FA verarbeitet wird. Alle anderen erforderlichen Felder waren, durch die Ermittlung aus den Buchungen, korrekt ausgefüllt.
    Somit hat der Versand ohne Probleme funktioniert.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht liegt es ja daran, dass die USt eben nicht als "reguläre" USt geschuldet wird, sondern nach § 14c UStG. Die Buchung wird also irgendwie den § 14c UStG ansprechen müssen. Rechnungsberichtigung geht nur mit vorheriger Zustimmung des FAs, da die Rechnungsempfänger ja wahrscheinlich schon die Vorsteuer aus ihren Eingangsrechnungen gezogen haben und insoweit eben der Steueranspruch der FinVerw gefährdet ist. Ich würde § 14c UStG buchen und abführen.

    • Offizieller Beitrag

    Die überaus nette Dame hatte mir gesagt, ich müsse die Felder 238 und 239 in der elektronischen USt-Erklärung leeren, da es sonst zu den oben genannten Komplikationen kommt.

    Die Dame hat aber leider das umsatzsteuerliche Problem nicht erkannt.

    Das Leeren der Felder war in WISO Mein Büro ohne weiteres möglich - ich hoffe, dass diese Lösung auch tatsächlich korrekt vom FA verarbeitet wird. Alle anderen erforderlichen Felder waren, durch die Ermittlung aus den Buchungen, korrekt ausgefüllt. Somit hat der Versand ohne Probleme funktioniert.

    Damit hast Du den Fehlerhinweis beseitig, aber die rechtliche Seite komplett falsch gewürdigt.


    Wenn Du die USt ganz normal über Erlöse erklärst und abführst, hast Du auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG verzichtet und musst für alle Erlöse des gesamten Veranlagungszeitraums die USt abführen. Zudem bist Du an Deinen Verzichtsantrag gemäß dieser Vorschrift 5 Jahre gebunden und musst also auch die nächsten Jahre auf alle steuerpflichtigen Erlöse i.S.d. UStG USt abführen. Du kannst dann natürlich auch entsprechend Vorsteuer gegenrechnen.


    Du musst als Kleinunternehmer die Erklärung m.E. zwingend mit den Ziffern 238/239 abgeben und die unberechtigt ausgewiesene USt nach § 14c UStG (Ziffer 318 in Zeile 102) erklären und abführen.


    Du solltest ggf. mit dem, evtl. auch unangemeldeten, Auftauchen eines Umsatzsteuer-Sonderprüfers rechnen.