Umsatzsteuer für Selbständige berechnen

  • Hallo, bei der Umsatzsteuererklärung habe ich mal gelesen, dass diese im besten Fall bei 0 Euro auskommen sollte.
    Ich (Selbständig) mache die Umsatzsteuer-Voranmeldung je Quartal. Das bedeutet, dass ich für Sept.-Dezember des Jahres diese Vorauszahlung erst im darauffolgenden Jahr an das FA abführe. Ebenso habe ich aus dem Vorjahr die Steuer in dem zu berechnenden Jahr gezahlt. Hierdurch verschieben sich die MwSt- Ausgaben und die Einnahmen doch. Dann kann nach m. E. die Berechnung nie auf 0 Euro kommen. Habe ich mich verständlich ausgedrückt? Ist nicht so ganz einfach das alles in Wort zu fassen...

  • Hier aber darauf achten, dass nicht nur die Zahlung sondern auch die Fälligkeit in den 10-Tages-Zeitraum fällt (dies war 2015 und 2016 nicht der Fall, siehe OFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinfo ESt 9/2016 v. 29.4.2016 sowie BFH VIII B 58/15 u.V. m. FG Düsseldorf 11 K 397/15 E.

    • Offizieller Beitrag

    Hier aber darauf achten, dass nicht nur die Zahlung sondern auch die Fälligkeit in den 10-Tages-Zeitraum fällt (dies war 2015 und 2016 nicht der Fall, siehe OFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinfo ESt 9/2016 v. 29.4.2016 sowie BFH VIII B 58/15 u.V. m. FG Düsseldorf 11 K 397/15 E.

    :thumbsup:

  • Okay, da habt ihr natürlich recht - hatte die Frage allgemeiner gedeutet || ..


    Also: in den o. g. Zeiträumen Buchung des Dezembers auf 1790 , damit ist die Ausgabe in der EUR des neuen Jahres. Allerdings ist bei der Jaheserklaerung zu beachten, dass diese Zahlung in das Voraauszahlungs*soll* einfließt - damit sich das gewünschte +/- 0 -Ergebnis ergibt :thumbup:


    Schönen Sonntag!
    Maulwurf