Lizenzablauf im Dezember - Updateberechtigt für USt und EÜR 2016

  • meine Lizenz für MB läuft Ende Dezember aus und wir werden voraussichtlich unser Geschäft zum Jahresende aufgeben. Nach Ablauf der Lizenz dürften wir vermutlich keine update-Berechtigung mehr haben. Die UStE für 2016 und die benötigten Updates kommen aber definitiv erst Anfang 2017.


    Wie können wir das lösen, ohne 11 Monate für die Katz zu bezahlen?

    # Mein Büro 365 PLUS in der aktuellsten Version # - Windows 10 PRO 64bit # - ESET Endpoint Security #

  • Die UStE für 2016 und die benötigten Updates kommen aber definitiv erst Anfang 2017.


    Wie können wir das lösen, ohne 11 Monate für die Katz zu bezahlen?

    Hallo goggosoft,


    es gibt doch die kostenlosen Möglichkeiten, direkt über ElsterOnline oder - um zunächst alle Daten offline eingeben und prüfen zu können - die Formulare über ElsterFormular beziehen (www.elsterformular.de) und dann von dort abzusenden.

  • Also wenn ich mich recht entsinne, kann man die Lizenz immer bis Ende Februar des Folgejahres nutzen. Es ist ja nicht so, dass am 31.12.20xx um 23.59 Uhr plötzlich nichts mehr geht..... ;) Wenn Buhl das nicht geändert hat, hast du also zwei Monate Zeit, die Sachen zu erledigen.

  • Wenn Buhl das nicht geändert hat, hast du also zwei Monate Zeit, die Sachen zu erledigen.

    Was aber erfahrungsgemäß für die EÜR nicht ausreicht - diese steht häufig erst im März oder sogar April zur Verfügung. UStVA ja, aber UStE ebenso nicht vor März/April - also keine Lösung

    • Offizieller Beitrag

    Ist dass denn wirklich ein so relevanter Betrag? Ein Steuerberater müsste ja auch noch bis zum Abschluss aller Arbeiten und Abwicklung aller Erklärungen bzw. Prüfung aller Bescheide beauftragt/bezahlt werden. Dagegen dürfte doch der Softwarepreis vergleichsweise günstig sein, so dass man m.E. auch nicht von "für die Katz" sprechen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Die UStE für 2016 und die benötigten Updates kommen aber definitiv erst Anfang 2017.

    Genau so ist das Geschäftsmodell aufgebaut. Man schliesst das Jahr ab und will weg und kann aber nie das Jahr abschliessen. So bleibt der User dann doch ein weiteres Jahr. Und so weiter. Zum Schluß zahlst Du in der Tat ein weiteres Jahr nur um zum Ende zu kommen...
    Du könntest Dir Mein Büro 365 mit Finanzen-Modul kaufen, aber ohne weitere Module. Datenrücksicherung darin einspielen. Dann spart man sich zumindest die unnötigen andren Modulkosten. Und im Übrigen: Eine 3 monatige Testversion erlaubt auch nicht das Absenden der Elsterformulare.

  • Man schliesst das Jahr ab und will weg und kann aber nie das Jahr abschliessen

    Das gilt aber auch nur für die, die mal am Anfang des Kalenderjahres eingestiegen sind. Man bezahlt eben immer für genau ein Kalenderjahr. Nicht mehr gebrauchte Module kann man kündigen, bekommt dann den Rest gutgeschrieben.

  • Nicht mehr gebrauchte Module kann man kündigen, bekommt dann den Rest gutgeschrieben.

    Aber dabei nicht vergessen: es muss die Lesbarkeit über die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gewährleistet sein - also werden unter Umständen auch die anderen Module (für Eingangsrechnungen, Bankauszüge etc.) noch gebraucht. Der Fiskus darf nämlich schon seit Jahren direkt in das Programm (Z1-Zugriff)! Also erst einmal mit dem Steuerberater klären, was überhaupt zu machen ist, bevor man das Programm oder einzelne Module "abschaltet".

  • Module kündigen heißt, dass man die Funktionen nach Ablauf der Zeit nicht mehr für neue Aktionen nutzen kann. Also kein Neuanlegen von Geschäftsvorfällen, Kunden, Artikeln usw. Wem das nicht reicht, sollte sich von Buhl zusichern lassen (schriftlich, z.B. per Mail), dass die bisher erstellten Dokumente und Auswertungen verfügbar bleiben.

  • Also kein Neuanlegen von Geschäftsvorfällen, Kunden, Artikeln usw. Wem das nicht reicht, sollte sich von Buhl zusichern lassen (schriftlich, z.B. per Mail), dass die bisher erstellten Dokumente und Auswertungen verfügbar bleiben.

    Da habe ich andere Erfahrungen machen müssen, leider. Ich habe MB nach Ablauf der Lizenz nicht mehr verlängert, hatte damals die Zusatzmodule für mehrere Bankkonten ( das damals die Eingangsrechnungen mit einschloss) und mehrere Firmen. Beides kann ich nicht mehr lesen - das hieß, dass ich meine ganzen Eingangsrechnungen nun manuell nachhalten muss während der Aufbewahrungsfrist. Auch komme ich nur noch auf eine Firma - Gottseidank ist die einzige mit vielen Buchungen, die anderen "tun nicht so weh". Ich kann nur noch im Rahmen der "Grundfunktionen" nachschauen - und auch das erst nach vielen Mahnungen, doch die aktuelle Version zu aktivieren.


    Daher mein Rat, mit dem Steuerberater über die Möglichkeiten zu sprechen - ab und zu haben diese ja durch die Datenübernahme alle Buchungen in ihrem System und übernehmen die Aufbewahrung, was natürlich auch wieder Geld kostet. Ich hatte (einem Bauchgefühl folgend) einen Export aller Buchungen gemacht (jahresweise) und konnte diese dann in meinem neuen System importieren. Schwein gehabt.

  • Ich denke man muss es mal so sehen, dass man als Anwender eine Software für eine Zeit bezahlt und nutzt. Ende. Der Hersteller kann dann nicht unbegrenzt dafür herhalten müssen, dass man in das Programm kommt und noch Sachen einsehen kann. Es gibt ja schließlich Archivierungs- und Exportfunktionen und man ist erwachsen. Man muss sich dann schon selber Gedanken machen, wie man die nächsten 10 Jahre seine Unterlagen aufbewahrt. Ich finde das schon etwas dumm und naiv, dann auf den Hersteller zuzugehen und nach Ablauf der Geschäftsbeziehung auch noch zu verlangen, dass die Software dies und das noch erlaubt. Jetzt mal ganz ehrlich?


    Ich denke ein Richter wird das so ähnlich sehen, da bin ich mir recht sicher.

  • Ich denke ein Richter wird das so ähnlich sehen, da bin ich mir recht sicher.

    Da solltest du nicht so sicher - frage einmal deinen Steuerberater. Du bist verpflichtet, elektronische Unterlagen 10 Jahre in elektronischer Form aufzubewahren. Es gibt nur wenige Ausnahmen, und dazu gehört nicht, dass der Hersteller die Nutzungsdauer begrenzt. Notfalls musst du für die 10 Jahre die Updates bezahlen. So steht es in den GoBD und dies hast du (nicht Buhl oder andere Softwarehersteller) sicher zu stellen.

    • Offizieller Beitrag

    Heißt es denn nicht, "Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht was besseres findet."


    Oder verwechsel ich da jetzt etwas? ?(

  • Da solltest du nicht so sicher - frage einmal deinen Steuerberater. Du bist verpflichtet, elektronische Unterlagen 10 Jahre in elektronischer Form aufzubewahren.

    Glaubst du das ernsthaft? Da wird sicher jeder Richter lachen. Elektronisch heißt nicht, dass du das Programm öffnen können musst, sondern dass du alle Daten in Exporten und PDF Dateien exportierst. Ist auch elektronisch. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass du einen beliebigen Softwarehersteller verpflichten kannst, dein vor 10 Jahren vielleicht mal genutztes Programm lauffähig machen zu müssen, nur weil jemand deine Unterlagen sehen will. Es deine alleinige Verantwortung entsprechende Daten zur Verfügung stellen zu können, in welcher Form auch immer. Dazu gibt es doch den GODB-Export in MB beispielsweise.


    Sei mal realistisch..? ^^


    https://www.bmf.gv.at/steuern/…aufbewahrungspflicht.html


    Da steht mal gar nichts darüber, dass der Softwarehersteller irgendwas garantieren muss. Du bist nur verpflichtet die Unterlagen elektronisch in verschiedenster Form aufzubewahren. Ein Programm ist keine Unterlage. Ich bin mal auf die Antwort eines Prüfers gespannt, dem du sagst, dass der Hersteller Schuld sei, weil du das Programm nicht mehr öffnen kannst. Vielleicht ist der auch inzwischen pleite und die Firma gibt es nicht mehr. Und dann? ^^

    Einmal editiert, zuletzt von tOr ()

    • Offizieller Beitrag


    Hallo,


    hier gehen gefühlt ein paar Dinge durcheinander, deshalb möchte ich gerne einige Informationen ergänzen oder klarstellen:

    • Der Nutzungszeitraum beginnt mit der Registrierung und läuft dann ein Jahr. Wer sein Programm am 04.10.2016 registriert, kann es bis zum 03.10.2017 im entsprechenden Funktionsumfang nutzen. Für eine Nutzung über diesen Zeitraum hinaus ist die Verlängerung des Nutzungszeitraums notwendig. Bei einem Aktualitäts-Garantie Vertrag mit automatischer Verlängerung erfolgt die Verlängerung bis zur Kündigung des Vertrags automatisch.
    • Nach Ablauf des Nutzungszeitraums kann das Programm weiterhin geöffnet werden. Auch lassen sich die eingegebenen Daten innerhalb der Software weiterhin einsehen. Es können aber bspw. keine neuen Daten wie Stammdaten oder Vorgänge angelegt werden etc. Eine Datensicherung ist weiterhin möglich.
    • Einen Bonuszeitraum nach der Kündigung eines Vertrags oder nach Ablauf des Nutzungszeitraums gibt es beim Programm WISO Mein Büro 365 nicht.
    • Zur Diskussion um die Aufbewahrungsfrist und die ominösen 10 Jahre: Hier gilt es, auch die Hardware zu berücksichtigen: Eine Software, die ursprünglich unter Windows 98 lief, wird sich kaum auf einem Windows 10 64 bit-Rechner zum Laufen bringen lassen. Soll heißen: Wer heute aufhört, mit einem Programm zu arbeiten, kann nicht sicher sein, dieses Programm in 10 Jahren auf einen dann aktuellen Computer wieder installieren zu können, selbst wenn die Installationsdatei noch vorliegt.Auch stehen in 10 Jahren mit Sicherheit nicht mehr dieeinzelnen Updatedateien der unterschiedlichen Programmversionen zur Verfügung.Auch aus diesem Grund ist eine elektronische Sicherung aller relevanten Datenin alternativer Form geboten.
    • Wer wirklich nur kurz im neuen Jahr noch den Jahresabschluss machen möchte, aber keine gültige Programmlizenz mehr hat, kann tatsächlich, wie oben bereits erwähnt, mit der Testversion arbeiten: Auf dem bisherigen Rechner erstellt man aus dem (abgelaufenen) Programm WISO Mein Büro eine Datensicherung. Auf einem zweiten (!) Rechner installiert man nach Veröffentlichung des Updates für die EÜR-Formulare die 30 Tage-Testversion des Programms und liest dort die Datensicherung ein. Damit kann dann der Jahresabschluss innerhalb des Testzeitraums vorgenommen und auch per Elster übermittelt werden (ein gültiges Elster-Zertifikat natürlich vorausgesetzt).
    • Zum Thema der Kündigung von Modulen finden Sie in diesem Thread noch einige Erläuterungen: https://www.buhl.de/wiso-softw…?postID=309955#post309955

    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Glaubst du das ernsthaft? Da wird sicher jeder Richter lachen.

    Ich glaube eher, dass du ganz große Augen machen wirst. Die Steuergesetze sind hier sehr eindeutig - ich kann dir nur raten, mit deinem Steuerberater Rücksprache zu halten. Du bist Steuerpflichtiger und du bist verpflichtet, deine elektronisch erzeugten und/oder gespeicherten Daten 10 Jahre lang elektronisch lesbar zu halten, nicht irgend ein Softwarehersteller. Aber wenn du meinst, dass ein Richter lachen wird, bitte sehr. Du musst im Zweifel blechen und das garantiert nicht wenig (im schlimmsten Fall kommt dann auch noch ein Steuerstrafverfahren).



    Nach Ablauf des Nutzungszeitraums kann das Programm weiterhin geöffnet werden. Auch lassen sich die eingegebenen Daten innerhalb der Software weiterhin einsehen.

    Das stimmt so nur für die Grundversion. Alle Daten, die über die Erweitungsmodule erzeugt wurden, können nicht mehr eingesehen werden. Damit ist der Aufbewahrungs- und Nachweispflicht nicht mehr nachzukommen.


    Auf einem zweiten (!) Rechner installiert man nach Veröffentlichung des Updates für die EÜR-Formulare die 30 Tage-Testversion des Programms und liest dort die Datensicherung ein. Damit kann dann der Jahresabschluss innerhalb des Testzeitraums vorgenommen und auch per Elster übermittelt werden (ein gültiges Elster-Zertifikat natürlich vorausgesetzt).

    Das hilft bei einer Betriebsprüfung in 5 bis 10 Jahren überhaupt nichts mehr.


    Auch aus diesem Grund ist eine elektronische Sicherung aller relevanten Datenin alternativer Form geboten.

    Genau das ist die Frage: wie geht dies? Die GdPdU-Dateien sind nur eine Hilfskrücke, da auch diese laufend auf den neuesten Stand gebracht werden müssen. Buhl ist hier aber in guter Gemeinschaft. Ich habe noch keine Bürosoftware entdeckt, bei der gewährleistet ist, dass man die Datenbank in anderer Form 10 Jahre lang aufbewahren und für eine Bp lesbar machen kann.

  • Ich glaube eher, dass du ganz große Augen machen wirst. Die Steuergesetze sind hier sehr eindeutig - ich kann dir nur raten, mit deinem Steuerberater Rücksprache zu halten. Du bist Steuerpflichtiger und du bist verpflichtet, deine elektronisch erzeugten und/oder gespeicherten Daten 10 Jahre lang elektronisch lesbar zu halten, nicht irgend ein Softwarehersteller. Aber wenn du meinst, dass ein Richter lachen wird, bitte sehr. Du musst im Zweifel blechen und das garantiert nicht wenig (im schlimmsten Fall kommt dann auch noch ein Steuerstrafverfahren).


    Genau das ist die Frage: wie geht dies? Die GdPdU-Dateien sind nur eine Hilfskrücke, da auch diese laufend auf den neuesten Stand gebracht werden müssen. Buhl ist hier aber in guter Gemeinschaft. Ich habe noch keine Bürosoftware entdeckt, bei der gewährleistet ist, dass man die Datenbank in anderer Form 10 Jahre lang aufbewahren und für eine Bp lesbar machen kann.

    Wenn ich mir das Dokument vom Bundesfinanzministerium durchlese, gibt es da ja verschiedene Formen der Prüfung und des Datenzugriffes.


    "Technische Vorgaben oder Standards (z. B. zu Archivierungsmedien oder Kryptografieverfahren)
    können angesichts der rasch fortschreitenden Entwicklung und der ebenfalls
    notwendigen Betrachtung des organisatorischen Umfelds nicht festgelegt werden.
    Im Zweifel ist über einen Analogieschluss festzustellen, ob die Ordnungsvorschriften
    eingehalten wurden, z. B. bei einem Vergleich zwischen handschriftlich geführten
    Handelsbüchern und Unterlagen in Papierform, die in einem verschlossenen Schrank
    aufbewahrt werden, einerseits und elektronischen Handelsbüchern und Unterlagen, die
    mit einem elektronischen Zugriffschutz gespeichert werden, andererseits."


    Und das ist genau was ich meine. Keiner wird verlangen, dass das Programm lauffähig sein muss zum Einsehen der Daten. Du musst nur selber zusehen, dass du deiner Nachweispflicht nachkommen kannst. Man muss ja auch realistisch sein und den technischen Fortschritt betrachten. Wie wollen die Finanzämter das denn auch sonst realistisch umsetzen? Da müsste ja jeder Hersteller eine Schnittstelle haben, in die er universal jede Software auslesen kann - und die darf sich dann nie mehr verändern. ^^ Beim Versand von Daten ist das ja sogar schon der Fall, mit der Elsterschnittstelle. Die wird ja nicht von den Softwareherstellern programmiert, sondern vom Finanzamt bereitgestellt und dann nur in die Software implementiert. Sowas in der Art wird ja auch mit der euBP-Schnittstelle angestrebt eben aus diesen Gründen.


    Die gibt es aber nicht in der jeder Software und daher sieht die Realität eben anders aus im Alltag.


    Wenn GoBD-Schnittstelle und Datevexporte und dergleichen nicht ausreichend sind, dann sollte man vielleicht zu Orgamax gehen, weil die nämlich direkten lesenden Datenbankzugriff anbieten in Form von ODBC. Bei Buhl kann das kein Programm aus der Büroreihe, wohl wahr.


    https://www.deltra.com/fileadm…ankzugriff_einrichten.pdf


    Zitat von nesciens

    Genau das ist die Frage: wie geht dies? Die GdPdU-Dateien sind nur eine Hilfskrücke, da auch diese laufend auf den neuesten Stand gebracht werden müssen. Buhl ist hier aber in guter Gemeinschaft. Ich habe noch keine Bürosoftware entdeckt, bei der gewährleistet ist, dass man die Datenbank in anderer Form 10 Jahre lang aufbewahren und für eine Bp lesbar machen kann.


    Und was sagt dir das? Die Nutzer dieser Programme fallen also bei einer Betriebsprüfung durch oder wie? ^^ Unterstreicht nur was ich sage. Du kannst sowas unmöglich garantieren und musst dich möglichst umfassend und anderweitig absichern und alles in immer lesbarer Form speichern. PDF-Dokumente mit Schreibschutz versehen, CSV-Export mit Schreibschutz versehen.. etc.. Möglichkeiten hat man genug.


    Und wenn man ganz ehrlich ist, dürfte es dann sogar keine Datensicherungen geben, weil du könntest ja was ändern und dann einfach eine Datensicherung wieder einspielen. ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von tOr ()

  • Auf so viel Unsinn antworte ich nicht mehr, schon unter dem Gesichtspunkt, dass mir ja morgen irgend etwas passieren könnte und ich die Replik von tOr nicht mehr sehen könnte. Gottseidank muss nicht ich den Finanzbehörden erklären, warum ich alles nur noch in Pdf-Form habe und nicht mehr in der ursprünglichen Datenbankform etc.


    Und damit ist für mich endgültig Schluss, zumal der TE sich nicht mehr äussert.