Rechnung an S.A. in Costa Rica

  • Hallo,
    ich hoffe ich bin in diesem Forum richtig.


    Ich habe folgende Frage. Ich habe einen Kunden aus Costa Rica der eine S.A. hat.
    Ich soll für Ihne eine digitale Dienstleistung erbringen, die ich für ihn in Deutschland ausführe. Ich habe eine USTID.
    Wie muss die Rechnung nach Costa Rica jetzt aussehen? Was muss beachtet werden damit sie korrekt ist?


    Vielen Dank!
    Ralf

  • Moin Ralf,


    nach § 3a Abs. 2 UStG gilt bei einer digitalen ("sonstigen") Leistung als der Ort der Leistung, in dem dem Empfänger sein Unternehmen betreibt, hier also ein Drittland. Die Buchung erfolgt demnach auf Kto. 8338 (sonstige im Drittland steuerbare Leitungen).In der Rechnung erfolgt kein Umsatzsteuerausweis und es muss ein Hinweis auf die Steuerfreiheit enthalten sein.


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Ich habe eine USTID.

    Die ist für Costa Rica vollkommen uninteressant, da nicht EU-Mitglied. Die UStID gilt nur für den innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr. Ansonsten gelten die Regeln für Drittlandbeziehungen (siehe Antwort von Maulwurf)

  • Brauch ich dann die Steuernummer des Unternehmens in Costa Rica? Oder reicht die normale Firmenanschrift?

    nein - wozu auch. Wenn Ort der Leistung in Costa Rica liegt, dann wie maulwurf23 beschrieben hat ohne Ausweis von Umsatzsteuer. Natürlich musst du dich vergewissern, dass die Anschrift stimmt.