Falsche Ergebnisse in den Auswertungen Buchungsprotokoll EÜR?

  • Moin Matthias,


    da bist Du doch schon an der richtigen Stelle: "neue Druckgruppe". Wenn Du dort auf "gestalten" gehst,öffnet sich ein neues Fenster. Dort kannst Du unter "Auswahl" rechts die gewünschte Auswertung auswählen (markieren) und "übernehmen".


    Dies ist nur eine Vereinfachung für den Ausdruck der Auswertungen zum Monatsabschluss, die Du damit "in einem Rutsch" druckst, ansonsten findest Du diese auch unter "Kontenanalyse" -> "Kontengliederung im einzelnen.



    Darum geht es doch bei der Buchhaltung,

    Definitivstens :D - aber grade die monatlichen Ausdrucke ermöglichen Dir ja über's Jahr, Deine wirtschaftliche Entwicklung besser zu beurteilen. Außerdem dokumentierst Du mit den Ausdrucken den jeweiligen Stand der Buchhaltung; soviel Papier kommt ja da nicht zusammen.. ;)


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • ich arbeite mich gerade in das Thema UG mit Wiso Buchhalter und SKR03 ein und habe mich beim Forum angemeldet, weil ich genau das gleiche Problem habe.

    Dir ist schon bewusst, dass eine UG eine Kapitalgesellschaft, damit den Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des HGB § 264 ff. unterworfen bist? Das heisst, für dich kommt eine EÜR überhaupt nicht in Frage - du bist bilanzierungspflichtig und musst einen Jahresabschluss mit Bilanz, GuV und Anhang aufstellen. Hier sind ganz andere Auswertungen notwendig als bei einer EÜR (da z. B. nicht zahlungsbasiert, sondern periodenorientiert).


    Natürlich möchte ich wissen, was ich im Monat ausgegeben habe und was ich eingenommen habe.

    Das ist bei der UG zwar auch wichtig (wegen der Liquidität!), aber nicht die Frage. Bei der UG ist die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen die maßgebende Zahl.



    Habe versucht Deine Antwort zu verstehen, aber ich suche noch immer den Bereich "Abschluss", womit Deine Antwort ja beginnt.

    Das gilt nur für einen EÜ-Rechner. Du bist Bilanzierer. Das musst du auch so in der Buchhaltung hinterlegen.


    Alles in allem: du solltest dich dringend mit den Erfordernissen vertraut machen. Spätestens am Jahresende, wenn nicht nur das Finanzamt eine E-Bilanz von dir will und der Bundesanzeiger eine eingereichte vollständige Handelsbilanz, wachst du sonst sehr unsanft auf. Buhl bietet Kurse und "Filmchen" an, bei den Volkshochschulen kann man sich schlauer machen lassen etc.