WISO EÜR: Anlagengut aus mehreren Teilen

  • Hallo,
    ich bin ein Anfänger, bitte berücksichtigen Sie dies bei ihre Antworten :).


    Ich habe die Einzelteile für 6 Schreibtische für mein Büro in verschiedenen Läden gekauft und zusammengebaut.
    Die Kosten jedes einzelnen Schreibtischs bleiben unter 150 Euro.


    Die Tischbeine habe ich zuerst gekauft, dann im Baumarkt eine Anzahlung für die Tischplatten geleistet,
    an einem anderen Tag die Schrauben, den Hartwachs zum Ölen und den Leim gekauft.
    Zum Schluss habe ich den Restbetrag der Tischplatten gezahlt.


    Wie verbuche die Schreibtische als Anlagevermögen in WISO EÜR 2016?
    Wahrscheinlich ist es vorteilhafter die Schreibtische einzeln und nicht gemeinsam aufzunehmen, da ich sie so sofort abschreiben kann.
    Wenn ich ein neues Anlagengut erzeuge, muss ich auch eine passende Buchung dazu erzeugen. Nehme ich hier einfach die Tischbeine, da ich diese als erstes gekauft habe?
    Und sind die anderen Teile des Tischs dann Zugänge zum Anlagengut?


    Wenn ich im Anlagengut Konto 420 Büroeinrichtung eintrage,geht unter Abschreibungen der Haken "Geringfügige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben" weg. Aber es sind doch geringfügige Wirtschaftsgüter oder?

  • Moin,


    das hängt damit zusammen, dass geringwertige Wirtschaftsgüter kein Anlagevermögen im klassischen Sinn sind, sie gehen durch die Abschreibung im Jahr der Anschaffung voll in die Kosten ein, während bei dem "richtigen" Anlagevermögen nur ein bestimmter Anteil (je nach Nutzungsdauer) als Aufwand erfasst wird.


    Stellt sich also die Frage: wie hoch ist denn der Wert *eines" kompletten Tisches?


    Viele Grüsse
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Stellt sich also die Frage: wie hoch ist denn der Wert *eines" kompletten Tisches?

    Die Kosten jedes einzelnen Schreibtischs bleiben unter 150 Euro.

    ;)

  • 8o Danke - mit Brille wäre das nicht passiert :D


    Damit würde ich sie direkt in die Kosten buchen ( kein GWG, kein Anlagevermögen) z. B. als "Büromaterial". Eine Abschreibung über die Nutzungsdauer wäre zwar auch möglich, wird hier aber wohl auch nicht angestrebt ;)


    Schönen Feiertag allerseits!

  • :) Ah super, dann nehme ich sie nicht ins Anlagevermögen auf. Ich dachte zuerst, dass ich die Tische der Übersicht halber als geringfügige Wirtschaftsgüter ins Anlagevermögen aufnehme. Aber da sich das als so kompliziert erweist, lasse ich es wohl. Danke für eure Hilfe!