Gewerbesteurerklärung, Software richtige buchen

  • Hallo an Euch,


    eine Frage zur Software von Buhl.
    Bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung ist mir eine Frage aufgekommen, wie ich die Software von Buhl, die jährlich in Rechnung gestellt wird, richtig buche.
    Ist es SKR 03 die 4964 Aufw. zeitlich Befr. Übelassung v. Rechten?
    oder 4960 Mieten f. Einrichtung Bew. WG?


    Vielleicht weiß es jemand


    gruß anne

  • Moin anne,


    das Konto 4964 könntest Du verwenden - allerdings gibt es ja bei der Berechnung der Gewerbesteuer für solche Aufwendungen einen Freibetrag i. H. v. 100.000 € - insofern ist das für kleinere Unternehmen meist nicht relevant.


    Buchen würde ich die jährlichen Updates auf Kto. 4806 (Wartung Hard- und Software).


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Vielen Dank für deine schnelle Antwort.


    Hab noch mal nachgeschaut, klar, ich denk auch so, hatte es so gebucht.


    OK, man kann da schon bissl nervös werden, wenn man da was zu rechnen muss.


    alles wieder gut


    vielen Dank
    gruß anne