Steuern beim Crowdfunding sparen (Holding-Struktur)

  • Hallo!


    Ich mache es am Anfang sehr kurz und zum Ende hin erkläre ich meine Hintergründe etwas ausführlicher, damit für jeden etwas dabei ist ;)


    Im 1. Abschnitt geht es nur um reine Fakten und die Pläne. Im 2. Abschnitt erläutere ich die (moralischen) Hintergründe.



    Eigentliche Frage / Sachverhalt:


    Wir möchten Ende des Jahres eine Crowdfunding-Kampagne auf Kickstarter starten. Wir planen dies seit 2014 und haben uns bisher eine kleine Fanbase mit unseren Prototypen aufgebaut. Auf Kickstarter möchten wir v. a. eine Handtasche und einen Weekender (Unisex-Reisetasche) als Hauptprodukte anbieten. (Ergänzt durch weitere Sachen...)


    Inzwischen sind wir ganz gut mit der Materie rund um Kickstarter vertraut und ich möchte gleich zur Sache kommen. Wir möchten die Einnahmen unserer Unterstützer so gut wie möglich reinvestieren. Toll wäre ein funktionierendes Lager, ein Online-Store, eine moderne Website, evtl. ein paar Aufträge für weitere Produkte und wenn es ein großer Erfolg wird vll. sogar ein richtiger Store.


    Und dabei möchten wir 2 Sachen sehr kurz halten bzw. vermeiden:

    • Wir haben nicht die Zeit und die Mittel eine große Buchführung zu betreiben
    • Wir möchten nicht ca. 25 - 30 % Steuern zahlen bevor wir das Geld reinvestieren können (bedeutet 30 % mehr investieren), egal ob Einkommenssteuer oder über eine GmbH usw.


    Gleich vorweg: Unten stehen unsere Gedanken und Hintergründe dazu. Wir wollen später keine Steuern mehr „hinterziehen“, aber am Anfang zum Aufbau einer Existenz zählt man generell jeden Cent. Und wir möchten vorausschauend planen und kalkulieren.


    Ein Beispiel:
    Wir nehmen 1000 € ein. Nun haben wir aber keine 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen. Geht auch gar nicht, Kickstarter kennt das nicht.
    Letztlich müssten wir sie aber abführen.

    • 1000 / 1,19 = 840 (840 bleiben übrig)
      Wie sollen wir das den Unterstützer vermitteln? Geht nicht. Und ich gehe davon aus, dass ca. 90 % aller Crowdfunding-Kampagnen keine Steuern abführen.
    • weitere 10 % verlangt Kickstarter und die Zahlungsanbieter:
      1000 * 0,1 = 100
      840 – 100 = 740
    • 30 % müssen wir an eine Marketing-Agentur abtreten (mit Cashback). (Der Crowdfunding-Markt ist spätestens in 2-3 Jahren ein Ramsch-Markt, ohne diese Anbieter geht es mittlerweile nicht mehr)
      740 – (1000 * 0,3) = 440
    • weitere 25 % gehen für die Produktion weg, da wir faire Preise anbieten wollen. Dafür stehen wir:
      440 – (1000 * 0,25) = 190
    • davon nochmal mindestens 25 % Steuern weg:
      190 – (190 * 0,25) = 140
      Dazu der Buchhaltungskram, Steuerberater und die ganze Zeit, die man als Gründer für etwas anderes braucht. Hier ist leider der Sinn des Crowdfundings missverstanden worden.


    Unsere Idee bisher:
    Wir gründen eine Holdingstruktur aus 2 Limiteds. Kostenpunkt mit 1 Jahr Beratung und allen Abschlüssen und Buchhaltung: maximal 2500 €


    Vgl.: Kostenpunkt einer GmbH: mindestens 25k Stammkapital und durch Notar usw. knapp 30k


    Wir können so 95 % unseres Gewinns unversteuert in die Holding-Mutter fließen lassen, haben deutlich mehr Kapital für Investitionen und versteuern die restlichen 5 % ganz normal. Dieses Geld dürfte man dann sogar privat nutzen, richtig?


    Vorteile für uns:

    • Limited auf dem weltweiten Markt (v. a. USA und GB) viel bekannter und anerkannter
    • Limiteds sind günstiger umzustrukturieren und in andere Länder auszulagern
    • mehr Investitionsvolumen


    Sehr gerne würden wir uns für das Crowdfunding auch die Umsatzsteuer aus Zeitgründen und Kostengründen sparen.
    Bzgl. der UST heißt es: „Im Sinne des Umsatzsteuergesetzes soll nur der Endverbraucher mit der Umsatzsteuer tatsächlich belastet werden. Für Unternehmer stellt die Umsatzsteuer grundsätzlich also nur einen durchlaufenden Posten dar.“
    Für Crowdfunding-Projekte leider nicht zutreffend, mehr dazu schreibe ich unten.


    Es gibt Firmen, die ihre Produkte ins Ausland verkaufen und im Ausland keine UST auf ihre Produkte anfällt. Z.B. verkauft die Firma Jelsoft nach Deutschland ihre Software netto auch an Endverbraucher? Leider habe ich nur wenig dazu gefunden.


    Bsp.: Ich muss die UST nur auf die hier in Deutschland/Europa ausgelieferten Waren abführen. Die Einnahmen aus anderen Ländern sind für mich also frei von UST?


    Bisher habe ich häufig gelesen, dass man die UST im Land des Sitzes abführen kann. Und da gibt es gute Länder mit niedriger UST, z.B. Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Kanada…



    Meine Fragen sind nun hauptsächlich:

    • Sehe ich alles richtig? Wird das so funktionieren?
    • Habt ihr noch weitere Tipps oder Hinweise auf evtl. Probleme?
    • Erfahrungen? Was sagen Finanzämter dazu?
    • Gibt es eine bessere Lösung?
    • Warum findet man im Internet keine Rechts- und Streitfälle zum Thema? Als ob jeder seine Steuern richtig zahlen würde…
    • Falls jemand Infos zur Haftung hat, die man nicht überall nachlesen kann, wäre ich auch für Tipps dankbar. Ansonsten etwas für einen Anwalt/Berater…


    Wir werden in den nächsten Wochen auf jeden Fall einen Anwalt bzw. Steuerberater aufsuchen. Wichtig ist uns aber, dass wir uns ausreichend vorher informieren. Wir möchten nicht zum Anwalt gehen und uns irgendwas verkaufen lassen. Der letzte Anwalt bei dem wir waren, wollte uns eine GmbH verkaufen. (ohne über unsere Pläne Bescheid zu wissen. Nein, danke.)



    Hintergrund / Erklärung:


    Wir hoffen auch, dass man das nicht falsch versteht. Wir möchten ganz sicher nicht den Staat oder etwa sogar die Allgemeinheit betrügen und uns den Steuern entledigen. Wir leben ja auch in diesem Land und möchten, dass wir eine gesicherte Zukunft haben können und werden.


    Auf der anderen Seite sehen wir es trotzdem nicht ein, dass man bei der Gründung, beim Aufbau und beim "Hochziehen" einer Existenz schon fast ausgezogen wird und manchmal seine Einnahmen bis zur Hälfte abdrücken muss. Da sollten dann erstmal andere herhalten wie Apple, Amazon oder IKEA, aber nicht die Kleinen, die eh schon um jeden Cent kämpfen müssen, komplett bis ins Kleinste überwachen und besteuern.


    Es ist auch einfach wirklich schade, wenn man sieht wie viele (kleinere) Existenzen in Deutschland kaputt und insolvent gehen, die Leute auf einem Berg Schulden sitzen und um einen schlechten Job kämpfen müssen. Große Schuld daran tragen Konzerne wie Amazon. Klar müssen wir uns mit der neuen Situation abfinden, aber wenn solche Gauner sich nicht an die Gesetze halten, an die sich auch Kleinunternehmen halten müssen, dann braucht sich wirklich niemand zu wundern, dass diese Konzerne die Wirtschaft und die Politik übernehmen und bestimmen und die Demokratie nichts (mehr) zu melden hat.


    Außerdem ist es für den Staat auch besser, wenn aus jungen Selbstständigkeiten auch wirklich etwas wird, andernfalls gibt es nämlich keine Steuern sondern eher noch einen Antrag auf irgendwelche Hilfen oder Insolvenzfälle, wenn man statt auf Unterstützung nur auf Reglementierung und "Ausbeutung" hoffen kann. Es geht ja irgendwann auch gar nicht mehr ums Geld, sondern um die Zeit und den Aufwand, sich hinzusetzen und für jeden noch so kleinen Betrag eine riesen Bürokratie bzw. Aktenaufwand zu betreiben.


    Ein paar Worte zur Umsatzsteuer:
    Auch die belastet Crowdfunding konkret: Wir haben keine Kunden, sondern Unterstützer. Und der unterstützt uns bei einem gewissen Preis, sonst springen die meisten ab und das Projekt ist zum Scheitern verurteilt. Und wenn das Geld fehlt, um an unser Fundingziel zu kommen reicht es nicht zur Realisierung (Auszahlung).


    Außerdem lässt sich technisch bei Kickstarter keine UST ausweisen.


    Unsere Produkte würden niemals existieren, wäre das Funding nicht erfolgreich. Aus Finanzamt-Sicht könnte man argumentieren, dass man aus einem Fundingziel, bei dem 11.900€ zur Umsetzung zwingend benötigt werden, erst 1900€ UST abführen müsste. Doch in diesem Fall ist das Projekt gar nicht erfolgreich gefundet, denn die nötige Summe steht nicht mehr zur Verfügung.


    Das Funding soll mMn von einem "extra Betrag" (UST) befreit sein, der zur Umsetzung des Ziels nicht benötigt wird. Der Staat kann nicht an einem Projekt "auf gut Glück" mitverdienen. Ist das Funding erfolgreich, will der Staat UST kassieren. Ist es nicht erfolgreich, gibt es "halt nichts", und ein lange geplantes und organisiertes Projekt ist aufgrund solcher Regelungen gescheitert?


    Ganz abgesehen von erhöhten Produktionskosten durch einen Produktionsstop, durch geänderte Zollbestimmungen, durch politische oder kriegerische Auseinandersetzungen im Produktionsland (Bsp. Türkei).


    Na ja, man könnte noch mehr dazu sagen…



    Mir ist auch wirklich klar, dass ich hier keine Rechtsberatung erwarten kann und darf. Und ich werde auch niemandem verübeln, wenn er meine Einstellung verteufelt, aber hier dann doch ein paar Tipps, Infos oder Links zusammenkommen... – ich würde mich sehr darüber freuen. Mir muss auch nichts vorgekaut werden, ich recherchiere natürlich selbst weiter.


    Ich lasse mich auch gern auf eine konstruktive und faktenbasierte Diskussion ein, das Thema ist ja doch etwas heikel. (Aber auf Standard-Aussagen wie "Was wenn das jeder so macht" werde ich nicht eingehen.)


    In diesem Sinne: Ich freue mich über eine aktive Diskussion und hoffe, das auch viele andere Gründer und Jungunternehmer diesem Thread viel Positives abgewinnen können.

  • Hallo MiuMiu,


    abgesehen davon, dass ich hier eigentlich keine seitenlangen Episteln lesen will - deine Frage schreit direkt nach Beratern. So den meisten deiner Vorschläge können und dürfen nur hierfür zugelassene Personen etwas sagen.


    Grundsätzlich: du solltest dich, bevor du solche Aufsätze schreibst, zumindest um die grundlegenden Vorschriften und Unterschiede zwischen Ertragsteuern (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer) und der Umsatzsteuer als Verkehrsteuer bemühen. Dann würdest du schon einmal sehen, dass die Einlagen deiner Investoren kein Umsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sein können, da keine Lieferung oder Leistung von dir hier vorliegt. Hierzu solltest du insbesondere den § 1 UStG und die hierzu gehörenden Abschnitte im Umsatzsteueranwendungserlass zu Gemüte führen. Viele deiner Sätze wären dann von vornherein unnötig, wie


    Ein paar Worte zur Umsatzsteuer:
    Auch die belastet Crowdfunding konkret: Wir haben keine Kunden, sondern Unterstützer. Und der unterstützt uns bei einem gewissen Preis, sonst springen die meisten ab und das Projekt ist zum Scheitern verurteilt. Und wenn das Geld fehlt, um an unser Fundingziel zu kommen reicht es nicht zur Realisierung (Auszahlung).

    oder


    Das Funding soll mMn von einem "extra Betrag" (UST) befreit sein, der zur Umsetzung des Ziels nicht benötigt wird.

    Du polemisierst hier völlig unnötig.


    Davon abgesehen: Sinn einer Steuer ist, dass sie jeder zu zahlen hat, auf den die entsprechenden Tatbestände verwirklicht werden, an den das entsprechende Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Sie sind keine Gegenleistung für besondere Leistungen. Hierzu kannst nur Genaueres nachlesen in der Abgabenordnung (konkret § 3 AO) und dem zugehörigen Anwendungserlass zur AO (AEAO).


    Und wieso sollte Euch andere Vorteile gewährt werden, die andere Gründer auch nicht haben? Ihr werdet behandelt wie jeder andere Gründer auch - die Herkunft der Geldmittel soll und darf hier kein Grund für eine andere Behandlung haben.



    Ganz abgesehen von erhöhten Produktionskosten durch einen Produktionsstop, durch geänderte Zollbestimmungen, durch politische oder kriegerische Auseinandersetzungen im Produktionsland (Bsp. Türkei).

    Was hat das mit den Gründungskosten und der (nicht vorhandenen) Besteuerung zu tun? Das sind Rahmenbedingungen, die jeden Betrieb treffen, der in diesen Gegenden verkaufen will.



    Bisher habe ich häufig gelesen, dass man die UST im Land des Sitzes abführen kann. Und da gibt es gute Länder mit niedriger UST, z.B. Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Kanada…

    Du vermengst hier Halbwissen. Es gibt die unterschiedlichsten Regelungen, je nachdem, wo eine Lieferung doer Leistung im umsatzsteuerlichen Sinne erbracht wird (hier sind §§ 3 ff. UStG einschlägig) und entsprechend wird in Deutschland, der EU (als innergemeinschaftliche Leistung) oder im Ausland die Umsatzsteuer fällig. Ein "Wunschkonzert" (ich versteuer da, wo die Sätze am niedrigsten sind) gibt es nicht.


    Das ist dem Finanzamt ziemlich egal. Ihr seid verpflichtet, eine Buchhaltung (je nach Größe des Unternehmens) zu führen, sonst werdet ihr geschätzt und das ist nicht zum Vorteil von Euch. Und zu den Steuern siehe oben. Wunschkonzerte gibt es nicht, auch nicht für euch.


    Warum findet man im Internet keine Rechts- und Streitfälle zum Thema? Als ob jeder seine Steuern richtig zahlen würde…

    Weil auch im Internet keine konkreten Beratungen erlaubt sind. Streitfälle, die gerichtlich entschieden wurden, sind teilweise auf den Internetseiten der Gerichte einsehbar - oder aber kostenpflichtig bei entsprechenden Verlagen.


    Auf der anderen Seite sehen wir es trotzdem nicht ein, dass man bei der Gründung, beim Aufbau und beim "Hochziehen" einer Existenz schon fast ausgezogen wird und manchmal seine Einnahmen bis zur Hälfte abdrücken muss. Da sollten dann erstmal andere herhalten wie Apple, Amazon oder IKEA, aber nicht die Kleinen, die eh schon um jeden Cent kämpfen müssen, komplett bis ins Kleinste überwachen und besteuern.

    Diese Polemik solltest du besser lassen - jeder wird nach seinem Einkommen besteuert und die Umsatzsteuer belastet den Endverbraucher, der sie letztendlich zahlt. Der Unternehmer kassiert beim Endverbraucher und führt an den Fiskus ab. Die (Vor-)steuern auf die gekauften Produkte und Leistungen zieht er dabei noch von den abzuführenden Umsatzsteuern ab, also von "Ausziehen" kann hier wirklich keine Rede sein.

  • @ babuschka


    Ich bewundere Deine Geduld, mit der Du hier dieses Grundlagen-Seminar hältst.


    @Miu Miu


    Bitte nimm die Hinweise zu Herzen und besuche einen Existenzgründungskurs. Deine Unterstützer werden es Dir danken, besser kannst Du mit dem Investorengeld nicht umgehen.


    Ein friedliches 2017 für alle wünscht
    Hamich


    P.S. Auch auf einen aufgenommenen (Bank-)kredit oder eine Gesellschafter-Einlage muss niemand hier Umsatzsteuer zahlen

  • Ich kann nur Hamisch und babuschka vom Grundsatz her nur zustimmen.
    USt:
    1.) Wenn Ihr produziert, also ein Unternehmen seid und dafür Ware oder Dienstleistung anbietet, ist es schon Umsatz, dann ist dieser auch unbedingt umsatzsteurpflichtig! Aber nur in der Höhe des Produktwertes. Wenn der Unterstützer mehr gibt, eben zur Unterstützung als das Produkt wert ist, so ist diese Differenz umsatzsteurfrei. USt und Crowdfunding ist eine sehr verzwickte Sache. Ich bin in dem Bereich beratend unterwegs (wenn auch nicht bei Kickstarter) und habe mir da ein paar Vorträge angehört ... Ich kann nur sagen, da schwimmen selbst die Steuerberater.
    2.) Auslands-Rechnungen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer bedeuten nicht, dass die erbrachten Leistungen umsatzsteuerbefreit sind. In dem Fall greift häufig das Prinzip "Steuerschuldner ist der Leistungsempfänger" (EU) oder der Zoll muss eine Einfuhrumsatzsteuer erheben (Nicht-EU-Ausalnd) usw.
    An diesen Grundsätzen ändert die Rechtsform der Limited erst einmal gar nichts. Ich will aber nicht auschließen, dass es da irgendwelche besonderen Konstruktionen gibt, die noch als legal gelten, zumindest was die Einkommensteuer angeht (siehe amazon & Co.), bei der USt bin da erheblich skeptischer.


    „Im Sinne des Umsatzsteuergesetzes soll nur der Endverbraucher mit der Umsatzsteuer tatsächlich belastet werden. Für Unternehmer stellt die Umsatzsteuer grundsätzlich also nur einen durchlaufenden Posten dar.“

    Damit ist u.a. gemeint, dass Ihr dafür auch die Vorsteuer Euch erstatten lassen dürft, der Nachteil Umsatzsteuer abzuführen somit wieder etwas ausgeglichen wird. Genau genommen, wird Umsatzsteuer auf den Nettobetrag, den Ihr einnehmt drauf geschlagen. Es geht in der Theorie also um Beträge, die Ihr sowieso nicht hättet. Das meint der Satz, in der Praxis sehen viele das natürlich anders. Könnt Ihr nicht noch Kleinunternehmer sein oder geht es um größere Beträge? Als KU wäre das Thema hinfällig, genau so, wie Ihr es wollt.