Einnahmen durch Betreuung von Verwandten

  • Hallo,


    ich erledige für eine schwerkranke Person in meiner Verwandtschaft diverse organisatorische und finanzielle Angelegenheiten (z.B. Überweisungen), da diese Person dazu nicht mehr in der Lage ist. Hierfür erhalte ich eine "Aufwandspauschale".


    Ist diese voll als Einnahme zu versteuern oder gibt es hierfür gewisse Freibeträge?
    Unter welcher "Rubrik" muss ich dies im Steuer-Sparbuch eintragen?


    Meiner Internetrecherche zu folge gibt es einen Freibetrag in Höhe von 2.400 € pro Jahr nach § 3 Nr. 26b EStG. Allerdings scheint mir der Gesetzestext so zu sein, dass man dafür "im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts" sein müsste...


    Danke für eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Unter welcher "Rubrik" muss ich dies im Steuer-Sparbuch eintragen?

    § 22 Nr. 3 EStG


    Meiner Internetrecherche zu folge gibt es einen Freibetrag in Höhe von 2.400 € pro Jahr nach § 3 Nr. 26b EStG. Allerdings scheint mir der Gesetzestext so zu sein, dass man dafür "im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts" sein müsste...

    Die Vorschrift meint eine ganz andere Tätigkeitsgruppe.

  • Die Vorschrift meint eine ganz andere Tätigkeitsgruppe.

    Da bin ich nicht deiner Meinung - die Betreuung (wozu ja die finanzielle Betreuung auch gehört) ist schon enthalten. Aber solange dies mehr oder weniger auf privater Ebene passiert, ist eben kein Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts involviert, die die Betreuung für notwendig hält und angeordnet hat.

    • Offizieller Beitrag

    Da bin ich nicht deiner Meinung - die Betreuung (wozu ja die finanzielle Betreuung auch gehört) ist schon enthalten. Aber solange dies mehr oder weniger auf privater Ebene passiert, ist eben kein Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts involviert, die die Betreuung für notwendig hält und angeordnet hat.

    Dafür muss er aber amtlich als Vormund etc. bestellt sein. Nur das Ausfüllen von Überweisungen usw. im Rahmen der familiären Hilfeleistung reicht dafür nicht aus. Und gerade dieses amtlich bestellte meine ich mit anderer Tätigkeitsgruppe.