Lebensmittel und Schmuckverpackung

  • Lebensmittel unterliegen d. ermäßigten Steuersatz. Was ist mit Lebensmittel in besonderen Verpackungen, wie Schmuckgläser oder Gewürzmühlen? Fällt das noch unter Verpackung, ist der Artikel mit 7% oder 19% z.B. Gewürzmühlen zu versteuern?

  • Was wann in welchem Zustand dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, ist in § 12 Abs.2 UStG genau aufgelistet.
    Und was die sogenannte "Verpackung" angeht, kommt es darauf an ob diese, unabhängig von ihrer Verwendung als Verpackung keinen dauernden selbständigen Gebrauchswert hat.
    Haufe schreibt hier in Anlehnung an obigen §




    Folglich wäre eine widerbefüllbare Pfeffermühle keine Nebenleistung mit ermäßigten Steuersatz

  • Danke für die Antwort.
    Ich schließe daraus: Mühlen mit Keramikmahlwerk für vielfache Befüllungen mit 19% USt
    Einwegmühlen - nicht für eine weitere Befüllung geeignet (i.d.R. Plastikmahlwerk) - wären dann mit 7% USt anzusetzen.

  • Hallo,

    habt ihr zufällig auch eine Ahnung, wie es mit der Verpackungslizenzierung aussieht? Ich möchte einen kleinen Lebensmittelshop eröffnen und wir verkaufen dann auch in ‚Groß’mengen, also, dass jemand zum Beispiel 20 Gläser Marmelade kaufen kann (die Sachen sind dann in einem großen Karton, um das Schleppen zu erleichtern). Zusätzlich ist die Marmelade auch selbstgemacht. Die Gläser sollen von den Kunden, falls möglich, zurückgebracht werden, aber leider kann man davon ausgehen, dass ich sie nicht von allen wieder bekomme.

    Ich habe mich zum Großteil auf (Name und Link zu kostenpflichtiger Seite durch Moderator entfernt) informiert und so wie ich das verstehe, muss ich mich am Dualen System beteiligen. Den Durchblick habe ich noch nicht so richtig. Vielleicht kann jemand mir ein wenig weiterhelfen. Danke schonmal!


    Liebe Grüße

    Lara