Hallo zusammen,
ich habe in 2015 eine vermietete ETW veräußert. Die Wohnung war 500 km entfernt und bin ich dem Jahr, wie in den Vorjahren auch, mehrmals (5 x) zu der Wohnung gefahren für Gespräche mit Mieter und kleinere Reparaturen.
Nun unterstellt mir das FA, dass die Fahrten in Zusammenhang mit der Veräußerung stehen und will die Fahrten, bis auf eine pauschal, nicht anerkennen. Ich kann diese vom Grund her auch nicht nachweisen, da der Mieter mit Sicherheit nichts bestätigen wird. Sie hatten aber tatsächlich nichts mit der Veräußerung zu tun. Die Notartermine, etc. habe ich gar nicht angesetzt.
Kann das FA das einfach so rauswerfen? Bin ich zum Nachweis verpflichtet? Wie sollte ich hier antworten?
Vielen Dank für Antworten!