dvsdRW - Dateiformat wie einlesen?

  • Hallo .. mein Steuerbüro hat mir das komplette Jahr 2016 nun ausgehändigt damit ich es in mein Programm einlesen kann.


    Wo ist die Funktion dafür?


    Mit freundlichen Grüßen

  • Wo ist die Funktion dafür?

    hallo,


    Das ist eine Datev-Datei die eigentlich nur mit einem Datev-programm gelesen/verarbeitet werden kann.


    Ich denke mal nicht, dass das "Datev-Modul" von MB das verarbeiten kann.


    Wenn Du Glück (und das Datev-Modul) hast, könntest Du es einmal mit der Importfunktion versuchen.
    Oder nutze einmal die Forensuche -> "Pendelordner"
    Bzw. frage Dein Steuerbüro ob sie die Daten entsprechend exportieren können.

  • Das ist eine Datev Datensicherung, die auch nur in Datev Pro eingelesen werden kann. Warum der Steuerberater dir das gibt, erschließt sich mir nun gar nicht. Sollte er ja eigentlich wissen.

  • das "Datev-Modul" von MB

    Datev stellt das Postversandformat (ED00.& EV) wg. GoBD Anforderungen ein.

    Zitat

    Das Postversandformat wird von DATEV nicht mehr angepasst und zum 01.01.2018 eingestellt. Ab dem Jahreswechsel 2017/2018 ist ein Import von Postversanddaten in DATEV-Programme nicht mehr möglich.


    Für den Datenaustausch bietet DATEV eine neue Schnittstelle im DATEV-Format an. Dieses Format erkennen Sie an den Dateibezeichnungen DTVF_*.csv und EXTF_*.csv. Das DATEV-Format ist auf die von den GoBD geforderte Festschreibung von Buchungssätzen angepasst.

  • Dann sit MB wohl für mich das falsche wenn ich das nicht verarbeiten kann.

    hallo @ReneKr82
    Nein ist es nicht "zwingend" Buhl wird sicher alles daran setzen, dass auch künftig ein Datenaustausch mit StBeraterkanzleien und in eben den entsprechenden Formaten möglich sein wird.


    in welchem Format muss mein steuerberater das denn schicken?

    Ich würde den StBer. anrufen und ihm sagen, dass er Dir eine "Datev-Sicherungsdatei" im dvsdrw-Format (Datev-Sicherung-Datev-Rechnungswesen) geschickt hat, welche von Deiner Software (WISO-MB) so nicht einlesbar, somit verarbeitbar sei.
    Frage ob noch eine Datenübermittlung im .csv möglich wäre.
    Wenn Du das WISO-MB-Datev-Modul hast, wäre auch eine Übertragung im (Postversand) KNE-Format möglich.
    d.h. Du würdest dann Buchungsdateien ED000x & EV erhalten

  • Mein Steuerberater sagt er habe sich informiert und das soll mit Wissen gehen. Wenn das nicht so ist dann kaufe ich mir Lexware und das Thema ist durch. Schade um das Geld wieder mal aber was solls.

  • das soll mit Wissen gehen.

    sorry, das hat nichts mit "wissen" zu tun. Wenn WISO-MB diese Funktion nicht unterstützt, dann geht es eben nicht.


    dann kaufe ich mir Lexware und das Thema ist durch.

    dann solltest Du dich aber vorher informieren, ob Lexware dieses Datev-Sicherungsformart unterstützt.
    Meines wissens nach, welches u.a. auch intensive Netzsuche beinhaltet, nicht.
    Lexware unterstützt das von mir oben erwähnte KNE oder ASCII Datev-Format.


    PS. hast Du überhaupt das MB-Zusatzmodul für den Datevaustausch?

  • Moin,
    das Datevmodul von MB ist für den Export an den Steuerberater und ist für einen Import, egal welches Format m.W. nicht geeignet.
    Gleiches gilt auch für den Pendelordner. Einen Buchungsimport gibt es grundsätzlich nicht in MB.
    Und ob ein Datevimport in egal welches Programm wirklich so funktioniert wie gewünscht, ist auch noch die Frage.


    Wenn die Buchungssätze in MB (oder einem anderen Programm) gemacht werden und per Datevmodul exportiert würden, aber eine Festschreibung erfolgt ist, was macht der Import mit bestehenden abweichenden Buchungen (überschreiben, umbuchen, stornieren)?


    Ich wüsste jetzt kein Programm, welches auch nur annähernd in der gleichen Preisklasse wie MB liegt, dass das
    dvsdRW-Format importieren könnte.

  • was macht der Import mit bestehenden abweichenden Buchungen (überschreiben, umbuchen, stornieren)?

    Überschreiben.


    Denn der Steuerberater hat ja alle nötigen Umbuchungen und den Abschluss nebst Festschreibung vorgenommen.
    Darum wurden sie ja exportiert.


    Und ob ein Datevimport in egal welches Programm wirklich so funktioniert wie gewünscht, ist auch noch die Frage.

    Dieser Aussage muss ich (aus eigener Erfahrung) wiedersprechen.

  • Ok, auch in der Preisklasse von MB und auch das gewünschte Dateiformat?

    etwas höherpreisig, und nein. ASCII, ANSI, csv und KNE aber bisher zu aller Zufriedenheit. Nur beim Mailversand muss die Endung .dat entfernt werden.
    Zudem gibt es einen "Betriebsprüfer-Export sowie einen Berater,-im-export" in welchgem Format da abgespeichert wird weiß ich nicht.


    Soweit mich meine Recherchen dahin gehend gebracht haben, soll es "ADDISON" können.


  • Wenn das nicht so ist dann kaufe ich mir Lexware und das Thema ist durch.

    Das wird dir absolut nicht helfen, denn Datensicherungen können in der Regel immer nur mit dem Programm zurückgesichert werden, mit dem sie erstellt wurden.

  • Bitte noch mal zum Anfang dieses Threads zurück.


    Es wird nicht klar, ob Dein Steuerbüro
    a) die Buchhaltung das Vorjahres gemacht hat oder ob
    b) dort auf Basis Deiner laufenden Buchungen (nur) die Abschlußbuchungen gemacht worden sind.


    Für den Fall a) kann ich mir vorstellen, dass Du nun die gesamten Buchungen auf Deinen Rechner übertragen willst, um dort die Geschäftsvorfälle nachzuvollziehen. Das geht so in Mein Büro nicht. Du könntest die Geldkonten (Bank(en), Kasse) importieren, wenn diese als .csv, .txt, .xls(x) oder in einem anderen Tabellen- oder Datenbankformat vorliegen. Schon die Zuordnung zu Rechnungen stößt dann aber auf Schwierigkeiten, weil die Ausgangsrechnungen erst nachträglich eerstellt werden müssten - in der hier behandelten Variante müssten sie ja mit einem anderen System erzeugt worden sein, sie wären also in MB "nachzustellen" und zuzuordnen.


    Ich nehme aber an, dass es sich bei Dir um den Fall b) handelt.
    Dann müssten nur die Abschlußbuchungen importiert werden.
    Da Mein Büro kein Bilanzprogramm ist, erlaube ich mir, die Sinnhaftigkeit zumindest in Frage zu stellen.
    Da der Abschluß ja nicht mit Mein Büro gemacht worden ist, ist Dein gültiger Abschluß für Steuerzwecke der Dir vom Steuerbüro Übergebene mit dem Abschlußvermerk des Steuerberaters.
    Es würde m.E. genügen, für die laufenden Buchungen des aktuellen Jahres die Anfangssalden dort zu korrigieren, wo es notwendig ist. Dafür gibt es das Gegenkonto "9000 - Saldenvorträge".
    Wenn Deinem StB. Fehler aufgefallen sind, musst und kannst Du diese durch manell ausgeführte Korrekturbuchungen beheben. Das ist dann transparent und konform.


    Das müsste reichen oder habe ich etwas für Dich wichtiges übersehen?


    Grüße,
    Hamich

  • Hallo,

    ich weiss ich wärme hier einen alten Thread auf, hab aber eine verwandte Frage, Fall (a) aus dem Vorpost ;)

    (oder doch lieber einen neuen Thread erstellen?)


    ich will meiner Buchaltung und Steuereklärung künftig (ab 2022) selbst mit Wiso Steuer machen.

    In der Vergangeheit hatte ich Steuerberater und nun zur "Übergabe" so eine .dvsdRW Datei bekommen.

    Steuerklärungen bis einschlißlich 2019 sind abgeschlossen. Und ich hab sowieso ein eigene selbstgestrickte Datenbank mit Ein- und Ausgabe-Datensätzen, wo ich noch finden könnte, wann was war. Also egal?


    Aber was ist im Falle einer Betriebsprüfung? Kann ich dem Finanzbeamten die Datev Sicherungsdatei in die Hand drücken? Oder sollte ich zusehen, die Altdaten in ein für mich lesbares Format konvertiert zu bekommen?


    ( Hintergrund: bin seit 20 Jahren Freiberufler, hab im Laufe der Jahre mehrere Steuerberaterwechsel hinter mir, wegen Rente und Bersufsaufgabe; jedesmal wird der nächste teurer und erwartet, dass man trotzdem mehr selbst macht (Belege einscanen und nach DATEV online hochladen etc) meine teuer erfassten Daten landen in den Untiefen der DATEV, für mich als zahlenden "Besitzer" und Verantwortlichen nicht einsehbar ... :( So sehe ich das nicht länger nicht ein und mach es lieber selbst, auch wenn's wenig Spaß macht ;) am Ende bin eh ich verantwortlich, da will ich schon richtig Einblick haben ... )


    viele Grüße

    Christian

  • hast du die Beiträge denn auch gelesen?

    Die .dvsdRW-Datei ist eine reine Sicherungsdatei, die kann weder ein Betriebsprüfer noch du mit einem anderen Programm als DATEV Rechnungswesen einlesen. In WISO Steuer kann das nicht eingelesen werden. Wie du die Aufbewahrung einhalten sollst, musst du mit dem Berater klären! Er kann dir nicht einfach eine Datensicherung ohne Zugriff auf DATEV Rechnungswesen übergeben und sich damit "aus dem Schneider" sehen. Er hat seiner Pflicht zur "lesbaren" Übergabe der Daten nicht genügt.

  • Danke für die klare Auskunft!


    ( Ja ich hatte die Beiträge gelesen, aber da unter Steuerberetern dieses dvsdRW Format das Libelingsaustauschformat zu sein scheint, wär's ja denkbar, dass Steuerprüfer auch damit arbeiten ... war vielleicht naiv gedacht gewesen, geb ich zu :) )

  • Danke für die klare Auskunft!


    ( Ja ich hatte die Beiträge gelesen, aber da unter Steuerberetern dieses dvsdRW Format das Libelingsaustauschformat zu sein scheint, wär's ja denkbar, dass Steuerprüfer auch damit arbeiten ... war vielleicht naiv gedacht gewesen, geb ich zu :) )

    sehr pauschal - maximal von Steuerberatern, die mit Datev arbeiten. Es gibt aber durchaus auch Berater, die mit anderen Programmen arbeiten. Diese Berater wissen im Normalfall nicht, dass eine Datensicherung aus Datev eben nur in Datev lesbar ist. Die Datev stellt sich doch als das Nonplusultra der Buchhaltung vor.

    Einfach auf den Datev-Export verweisen - der ist in den meisten Fällen zu verarbeiten (sind csv-Dateien).