Umsatzsteuer-Voranmeldung EÜR und EST und Guthaben statt Überschuss verbuchen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich schon durch das halbe Forum gelesen, aber finde keine Anwort..
    Hilfe! Habt ein <3 für mich! :)


    In der EÜR:
    Mein 4. Quartal aus 2014 buche ich auf 1790 Umsatzsteuer Vorjahr.
    Meine Quartale 1.-3. 2015 buch ich auf 1789 Umsatzsteuer laufendes Jahr? Oder auf Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1780? Was ist der Unterschied?


    Muss ich für die EST da etwas umbuchen? Oder ordnet das Programm das hoffentlich automatisch zu?


    Und noch eine Frage..
    Ich habe in einem Quartal, da ich länger verreist war keine Vorauszahlung/Überschuss "erwirtschaftet", sondern -556,00 Euro auf dem Zettel stehen.
    Diese wurden vom Finanzamt aber nicht an mich überwiesen.
    Wird das mit der Einkommenssteuer verrechnet?
    Wie buche ich diesen Betrag? Ich habe nichts überwiesen, habe aber auch keine Erstattung des Betrages bekommen.


    Ich wäre euch endlos dankbar wenn ihr mir helfen könntet!
    Liebe Grüsse!

  • Hallo KDKatrin,


    zunächst: bitte wirf Umsatzsteuer und Einkommensteuer nicht in einen Topf. Dies sind zwei vollkommen unterschiedliche "Baustellen". Umsatzsteuer wird nicht mit Einkommensteuer verrechnet.


    Alle Vorauszahlungen des Jahres einschließlich 4. Quartal müssen auf 1780 stehen, damit die Umsatzsteuererklärung mit richtigen Werten "gefüttert werden kann. Dazu 1789/1790 an 1780 buchen.


    Wenn das Finanzamt keine Erstattung für das 3. Quartal gezahlt hat, dann muss ein Bescheid vorliegen, warum. Vielleicht verrechnet es mit dem 2. und/oder vierten Quartal?


    auf dem Zettel

    Meinst du mit dem verächtlichen "Zettel" die Umsatzsteuervoranmeldung?



    Wie buche ich diesen Betrag? Ich habe nichts überwiesen, habe aber auch keine Erstattung des Betrages bekommen.

    Dann erfolgt eine Verrechnung im Rahmen der Umsatzsteuererklärung. Wie gesagt, alle (errechneten) Vorauszahlungen gehen auf Konto 1780, bei Zahlung oder Erstattungen wird Bank an 1789/1790 gebucht (bzw. bei Erstattungen umgekehrt).


    Die Zahlungen (nicht die errechnete Schuld) geht dann in die EÜR ein, damit wird der Gewinn entsprechend geändert und nur der hat Auswirkungen auf die Einkommensteuer (nach Ermittlung über alle Einkunftsarten).

  • Hallo ihr zwei!
    Lieben Dank für die schnelle Antwort. Hier endlich meine Antwort.


    Erstmal noch eine grundsätzliche Frage da ich absoluter Anfänger bin.
    Ich habe zwei Dateien. Eine EÜR2015 in der ich die laufenden Buchungen gebucht habe und eine Datei Einkommenssteuer 2015.
    Wo buche ich die Umsatzsteuervorauszahlungen? Bei laufende Buchungen, also in der EÜR Datei? Oder muss ich das in der Datei der Einkommenssteuer buchen?
    Oder macht man das ganz anders? Die Daten aus der EÜR wird dann in die Datei der Einkommenssteuer einfach durch WERTE ÜBERNEHMEN übernommen oder?
    Muss ich noch eine Datei Umsatzsteuererklärung haben? Oder ist das automatisch die EÜR?


    Nun nochmal zu meinem Problem.. ;) Ich hatte letztes Jahr einen Steuerberater der den Abschluss für mich gemacht hat, den möchte ich mir nun aber sparen,
    und der sagte mir, dass
    das Finanzamt die Beträge wohl mit der Einkommensteuervorauszahlung, die ich ab dem 2. Quartal 2016 zu zahlen hatte (angenommen 140 Euro)verrechnet hat. Einen Bescheid oder Information vom Finanzamt gab es aber nicht dazu.Ich würde nun buchen wie folgt: (mit Beispielswerten)Ich habe nun also meine Umsatzsteuervoranmeldung 4. Quartal 2014 1800 Euro. Hier buche ich 1790 Umsatzsteuer Vorjahr an 1200 Bank?Dann habe ich das 1. Quartal 2015 1200 Euro. Hier buche ich 1789 Umsatzsteuer laufendes Jahr an 1200 Bank?Dann habe ich das 2. Quartal 2015 mit -120 Euro. Die aber vom Finanzamt weder als Gutschrift eingegangen noch als Lastschrift abgezogen wurden. Wie buche ich?Dann habe ich das 3. Quartal 2015 mit -400 Euro. Die aber vom Finanzamt weder als Gutschrift eingegangen noch als Lastschrift abgezogen wurden. Wie buche ich?Dann habe ich das 4. Quartal 2015 1600 Euro. Hier buche ich 1789 Umsatzsteuer laufendes Jahr an 1200 Bank? Auch wenn es erst 2016 an das Finanzamt überwiesen wurde?Erscheint der Betrag vom 4.Q 2015 in meiner Steuererklärung für 2016 automatisch im System? Oder muss ich das nochmal buchen damit es auch 2016 erscheint? Wie geht das?Du hast geschrieben "Dazu 1789/1790 an 1780 buchen." Das verstehe ich noch nicht. Bucht man erst wie gerade von mir beschrieben und dann nochmal weiter auf das Konto 1780?Also 1200 Bank an 1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen? Macht man das auch in den laufenden Buchungen der EÜR? Oder macht man das am Jahresende in der Einkommenssteuer?Ich hoffe die Fragen sind nicht zu dumm, aber ich bin blutjunger Anfänger.Gibt es jemanden, zB einen Steuerberater dem man seine EÜR gibt und der einem damit die Einkommenssteuer fertig macht? So ein Steuerberater wäre toll.. Gibt es jemanden den man mit solchen Fragen anrufen oder anmailen kann? Natürlich unbedingt gegen Bezahlung!?Ich wäre euch sehr denkbar wenn ihr mir helft!Danke schonmal!Liebe GrüsseKatrin

    • Offizieller Beitrag

    Einen Bescheid oder Information vom Finanzamt gab es aber nicht dazu.

    Sorry, das kann nicht sein. Wenn das FA etwas verrechnet, geht immer automatisch eine entsprechende Umbuchungsmitteilung an den Steuerbürger raus.


    Vielleicht ist das mit dem Steuerberater sparen doch keine so gute Idee. Das kann in der Summe auch schon mal teurer werden.

  • Wo buche ich die Umsatzsteuervorauszahlungen? Bei laufende Buchungen, also in der EÜR Datei?

    richtig, da die Vorauszahlungen Ausgaben sind, gehören sie in die EÜR.


    Die Daten aus der EÜR wird dann in die Datei der Einkommenssteuer einfach durch WERTE ÜBERNEHMEN übernommen oder?

    Wenn du die EÜR über das Modul Einnahmen-Überschussrechnung erstellst hast, musst du lediglich das Ergebnis (also den Überschuss oder die Unterdeckung, die in der EÜR ermittelt wird) in die Einkommensteuer eintragen. Eine Übernahme der ganzen EÜR ist nicht notwendig (Ausweis unter "anderweitig erstellt".


    Muss ich noch eine Datei Umsatzsteuererklärung haben?

    Natürlich, denn das ist eine weitere getrennte Steuererklärung. Die aber im Regelfall erstellt werden kann im Modul Einnahmen-Überschussrechnung.


    der sagte mir, dass
    das Finanzamt die Beträge wohl mit der Einkommensteuervorauszahlung, die ich ab dem 2. Quartal 2016 zu zahlen hatte (angenommen 140 Euro)verrechnet hat.

    Der Berater muss hier einen Bescheid haben - für jede Verrechnung gibt es einen Abrechnungsbescheid, sonst ist die ganze Verrechnung nicht gültig. Frage den Steuerberater danach, eigentlich hätte er dir diesen geben müssen. Wenn dem so ist, musst du die verrechneten Beträge als Umsatzsteuervorauszahlung buchen und als Privateinlage behandeln, da die Einkommensteuer eine private Steuer ist.


    Ich habe nun also meine Umsatzsteuervoranmeldung 4. Quartal 2014 1800 Euro. Hier buche ich 1790 Umsatzsteuer Vorjahr an 1200 Bank?

    Das hätte schon 2014 gebucht werden müssen, damit es in die Umsatzsteuereklärung als Vorauszahlung eingehen konnte. Hat wahrscheinlich der Steuerberater auch so gemacht - es ist die Frage, auf welchem Konto er die Vorauszahlung verbucht hat, diese ist dann als Gegenkonto für die Zahlung anzusetzen (i.d.R. ist 1790 richtig, erfordert aber, dass hier eine Verbindlichkeit per 31.12.2014 ausgewiesen war). Sonst auf 1789 (wo es dann stehen müsste).



    Dann habe ich das 1. Quartal 2015 1200 Euro. Hier buche ich 1789 Umsatzsteuer laufendes Jahr an 1200 Bank?

    Nein, du buchst 1780 an 1200, sonst wird es bei der Umsatzsteuererklärung nicht als Vorauszahlung erkannt. 1789 wird nur bei der Umsatzsteuererklärung benötigt, wenn die genaue Schuld für das Jahr feststeht.




    Dann habe ich das 2. Quartal 2015 mit -120 Euro. Die aber vom Finanzamt weder als Gutschrift eingegangen noch als Lastschrift abgezogen wurden. Wie buche ich?

    Wie oben aufgeführt, statt dem Bankkonto 1200 das Konto 1800 Privatentnahmen oder bei Gutschrift 1890 Privateinlage. Vorauszahlungskonto ist immer 1780.




    Dann habe ich das 3. Quartal 2015 mit -400 Euro. Die aber vom Finanzamt weder als Gutschrift eingegangen noch als Lastschrift abgezogen wurden. Wie buche ich?

    Wie zweites Quartal gegen Privatkonto. Hier dann 1780 an 1890.




    Dann habe ich das 4. Quartal 2015 1600 Euro. Hier buche ich 1789 Umsatzsteuer laufendes Jahr an 1200 Bank?

    Nein! Es handelt sich auch hier um eine Vorauszahlung, also 1780 an 1789, wenn Zahlung nach dem 10.1.2016, davor gegen Bank.




    Auch wenn es erst 2016 an das Finanzamt überwiesen wurde?

    Es gibt hier die Regel des kurzfristigen Zeitraums bei regelmäßigen Zahlungen. Hier ist im Forum schon sehr viel dazu geschrieben worden. Du solltest dich dringend mit den Regelungen zur Umsatzsteuer vertraut machen, denn Beratung in Einzelfällen ist uns hier nicht erlaubt.



    Erscheint der Betrag vom 4.Q 2015 in meiner Steuererklärung für 2016 automatisch im System?

    Wenn du richtig gebucht hast, ja (also 1780 an 1789). Dann kannst du die Zahlung 2016 buchen 1789 an 1200. Voraussetzung: die Zahlung erfolgte bis zum 10.1.16, wobei es z. zt. wohl so aussieht, dass dies von den Finanzbehörden für 2015 nicht mehr anerkannt wird, da die Fälligkeit wegen des Wochenendes erst am 11.1.16 war und damit ausserhalb des 10-Tages-Zeitraumes.




    Du hast geschrieben "Dazu 1789/1790 an 1780 buchen." Das verstehe ich noch nicht. Bucht man erst wie gerade von mir beschrieben und dann nochmal weiter auf das Konto 1780?Also 1200 Bank an 1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen? Macht man das auch in den laufenden Buchungen der EÜR?

    Wie oben geschrieben: spricht mit deinem Steuerberater. Du hast grundlegende Lücken in den steuerlichen Kenntnissen.
    Prinzip:
    - alle Vorauszahlungen (auch Q4) müssen auf 1780 gebucht werden, damit sie richtig in die Umsatzsteuererklärung als Vorauszahlung übertragen werden können.
    - die Vorauszahlung Q4 muss, da erst im Folgejahr zu zahlen, auf 1789 umgebucht werden. Die Zahlung läuft dann gegen 1789.
    - der Betrag der Umsatzsteuer wird dann je nach Zahlungspflicht oder Erstattung auf 1545 oder 1790 gebucht.
    - Die Konten 1545, 1780 bis 1790 gehen nicht in die EÜR ein (keine Zahlungen, sondern Zahlungsverpflichtungen bzw. Zahlungsforderungen). Gebucht wird im Jahr des Enstehens, in deinem Fall also 2015.



    Gibt es jemanden, zB einen Steuerberater dem man seine EÜR gibt und der einem damit die Einkommenssteuer fertig macht?

    Da musst du dir in deiner Umgebung einmal einen Berater suchen, wobei du doch dies genau im letzten Jahr so gemacht hast. Ich würde dir empfehlen, dies auch für 2015 so zu machen, und dann mit dem Berater genau durchzusprechen, warum er bestimmte Buchungen gemacht hat. Dann kannst du dir überlegen, ob du es dir selber zutraust. Nicht umsonst müssen die Steuerberater eine relativ harte Ausbildung mit schwerer Prüfung machen, bevor sie beraten dürfen (Durchfallquote liegt bei mehr als 50%!).