Veranlagung bei nachträglicher Steuerabgabe

  • Hallo an alle,


    ich habe dem allgemeinen Angaben vertraut, dass meine Frau und auch ich bei St.Kl. 4 keine
    Steuererklärung abgeben müssen.
    Leider erhielt ich seit 2012 als Vorruheständler eine monatliche Ausgleichszahlung, die steuerlich
    nicht berücksichtigt wurde.
    Habe jetzt über das Finanzgericht die Aufforderung zur Abgabe ab 2012 erhalten.
    Ist dumm gelaufen, weiß ich auch, aber meine Frage hierzu ist folgende.


    Das Programm hat mir gesagt, dass in meinem Fall eine getrennte Veranlagung besser ist als eine Zusammenveranlagung.
    Somit habe ich die Steuererklärung via Elster für meine Frau und mich als getrennte Veranlagung
    abgegeben. Berücksichtigt das Finanzamt das oder halten die sich nur an meine Erklärung ?
    Habe auch den schriftlichen Bescheid 2012 bekommen, aber nur für mich und meine Nachzahlung
    nicht für meine Frau und deren vom Programm ausgerechneten Guthaben.


    Per Elster habe ich den elektronischen Bescheid für mich und meine Frau erhalten, wobei dort die Daten
    falsch sind. Das Finanzamt hat bei meiner Frau wie auch bei mir die selben Verdienstdaten usw. genommen, nämlich meine,
    oder ist das ein Softwarefehler ?


    Schon mal danke für die Hilfe.

  • Hallo,
    erstmal zur Datenrückübermittlung via ELSTER - es ist bekannt und auch hier im Forum oft zu finden (miwe4 redet sich da den Mund fusslig ... 8o ), daß es dort zu Fehlern kommen kann. Letztlich ist es auch (derzeit noch) vollkommen unerheblich, was da übermittelt wird, weil nur der schriftliche Steuerbescheid relevant ist.


    Wann hast Du den elektronischen Bescheid (bzw. die Info, daß dieser abrufbar ist) denn erhalten? Es kann schon mal 2 bis 3 Tage dauern, bis auch der schriftliche Bescheid eintrifft. Da kannst Du dann auch überprüfen, welche Daten das FA tatsächlich bei Deiner Frau genommen hat.

    • Offizieller Beitrag

    Habe jetzt über das Finanzgericht die Aufforderung zur Abgabe ab 2012 erhalten.

    Durch das bestimmt nicht, Du meinst wohl durch das örtliche Finanzamt. ;)

    ich habe dem allgemeinen Angaben vertraut, dass meine Frau und auch ich bei St.Kl. 4 keine Steuererklärung abgeben müssen.
    Leider erhielt ich seit 2012 als Vorruheständler eine monatliche Ausgleichszahlung, die steuerlich nicht berücksichtigt wurde.

    Ich kenne das nur so, dass da alle seitens des Arbeitgebers eigentlich ziemlich gut belehrt werden. Die Infos zum Progressionsvorbehalt i.S. § 32b EStG sollten da eigentlich gegeben worden sein. Aber man hört da vielleicht bei den ganzen §§ einfach auch zu gern weg. Und wenn man dann zudem noch etwas von Nachzahlung hört, umso lieber. Ich hoffe mal, dass dies nicht auch noch weitere rechtliche Konsequenzen für Dich nach sich zieht. Die Jahre 2013 bis 2015 hast Du hoffentlich dann auch schon abgegeben.


    Und ich frage mich irgendwie, warum Du 2012 nicht auch so abgegeben hast, denn bei Steuerklasse IV/IV geht man eigentlich eher von einer Einkommensteuererstattung aus. Oder hast Du es vielleicht doch vorher ausgerechnet und es dann bewusst bei der Nichtabgabe gelassen?


    Ansonsten kann ich entejens nur ausdrücklich zustimmen.

  • Hallo entejens und miwe4,


    danke für die Rückmeldung.


    @ entejens, mein Bescheid kam am selben Tag wie die Mail mit dem Hinweis. Der von meiner Frau fehlt noch,
    ich werde mal abwarten.


    @ mive4,


    Durch das bestimmt nicht, Du meinst wohl durch das örtliche Finanzamt. ;)

    Ich kenne das nur so, dass da alle seitens des Arbeitgebers eigentlich ziemlich gut belehrt werden. Die Infos zum Progressionsvorbehalt i.S. § 32b EStG sollten da eigentlich gegeben worden sein. Aber man hört da vielleicht bei den ganzen §§ einfach auch zu gern weg. Und wenn man dann zudem noch etwas von Nachzahlung hört, umso lieber. Ich hoffe mal, dass dies nicht auch noch weitere rechtliche Konsequenzen für Dich nach sich zieht. Die Jahre 2013 bis 2015 hast Du hoffentlich dann auch schon abgegeben.
    Und ich frage mich irgendwie, warum Du 2012 nicht auch so abgegeben hast, denn bei Steuerklasse IV/IV geht man eigentlich eher von einer Einkommensteuererstattung aus. Oder hast Du es vielleicht doch vorher ausgerechnet und es dann bewusst bei der Nichtabgabe gelassen?


    Ansonsten kann ich entejens nur ausdrücklich zustimmen.


    Zum ersten Zitat:
    Es war nicht mein örtliches Finanzamt sondern eine höhere Stelle an einem anderen Ort,
    wo ein Strafverfahren eingeleitet wurde.


    Zum zweiten Zitat:
    Ich wurde nicht belehrt oder habe es nicht aufgenommen und ja, ich habe 2013-2015 auch abgegeben.
    Jedoch verbiete ich mir auch von einem unabh. Moderator Spekulationen in die Richtung, ich wollte oder hätte bewusst Steuern hinterzogen.


    Zitat: Oder hast Du es vielleicht doch vorher ausgerechnet und es dann bewusst bei der Nichtabgabe gelassen? Zitat Ende.


    Gruß Jubo

    • Offizieller Beitrag

    Jedoch verbiete ich mir auch von einem unabh. Moderator Spekulationen in die Richtung, ich wollte oder hätte bewusst Steuern hinterzogen.

    Ich habe nichts unterstellt, sondern ganz konkret nachgefragt:

    Oder hast Du es vielleicht doch vorher ausgerechnet und es dann bewusst bei der Nichtabgabe gelassen?

    Und zwar aus diesem Grund, den man mit gewisser Erfahrung schon ahnen konnte:

    Es war nicht mein örtliches Finanzamt sondern eine höhere Stelle an einem anderen Ort, wo ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

    Was mit ziemlicher Sicherheit die örtliche Straf- und Bußgeldsachenstelle sein sollte. Und genau deshalb auch der Hinweis:

    Ich hoffe mal, dass dies nicht auch noch weitere rechtliche Konsequenzen für Dich nach sich zieht. Die Jahre 2013 bis 2015 hast Du hoffentlich dann auch schon abgegeben.


    Es war einzig und alleine, um Dir evtl. Hinweise auf eine mögliche Schadensbegrenzung geben zu können. Aber da Du gut und ernst gemeinte Ratschläge erfahrener Steuerbürger offensichtlich nicht wünschst, werde ich Dich hier im Forum künftig allenfalls noch moderierend begleiten und ansonsten unbeachtet lassen.

  • Hallo miwe4,


    es ist total am Thema vorbei, hier Worte zu zerpflücken. Doch wenn jemand schreibt, dass ich etwas geprüft und dann
    bewusst bei einer Nichtabgabe belassen habe, unterstellt er/sie mir, ich hätte bewusst Steuern hinterzogen, da ich
    ja durch die Ausrechnung gesehen habe, ob ich eine Nachzahlung leisten muss.


    Damit ist das Ganze und wohl nach über 10 Jahren auch Buhl Data selbst für mich erledigt.

  • Damit ist das Ganze und wohl nach über 10 Jahren auch Buhl Data selbst für mich erledigt.

    Dieses Forum wird zwar von Buhl Data betrieben, also technisch. Und manchmal, aber sehr selten, antwortet auch mal ein Mitarbeiter von Buhl Data, vor allem, wenn es sich um Programmfragen handelt.
    Aber: Es ist ein User-Forum. D. h. jeder, der hier antwortet (gerade genannte Ausnahme nicht mitgerechnet), gehört nicht zu Buhl Data und macht das freiwillig, in der Freizeit und nach bestem Wissen und Gewissen - unter der Maßgabe, daß keine (verbotene) Steuerberatung erfolgt.
    Du tust also meiner Meinung nach Buhl Data Unrecht - oder hast Du noch andere Gründe?


    hier Worte zu zerpflücken

    Genau das ist aber der Punkt, den Du eben auch selber (nicht) machst:

    Doch wenn jemand schreibt, dass ich etwas geprüft und dannbewusst bei einer Nichtabgabe belassen habe ...

    Das ist eine Aussage.

    Oder hast Du es vielleicht doch vorher ausgerechnet und es dann bewusst bei der Nichtabgabe gelassen?

    Das ist wiederum eine Frage.
    Man sollte also doch Sätze zerpflücken, um Unterschiede zu erkennen. Und man sollte vielleicht nicht sofort antworten, damit man die Antworten anderer etwas durchdenken und das eigene Gemüt abklingen kann.


    Außerdem unterstellst Du miwe4 (mit dem ich mich durchaus auch schon in den Haaren gehabt habe) nur eine der möglichen Deutungen seiner Frage - ebenso ist die Auslegung möglich, daß Du es durchgerechnet hast und es aufgrund des Ergebnisses "nur geringe Erstattung" und Deiner Annahme, nicht zur Abgabe verpflichtet zu sein, bei der Nichtabgabe belassen hast.


    Allerdings habe ich mir auch die Frage gestellt, warum Du für 2013-15 abgegeben hast und dabei nicht rückwirkend auch für 2012. War für die 3 Jahre die Erstattung hoch genug, daß sich die Abgabe gelohnt hat? Oder hast Du es einfach nur vergessen, für 2012 abzugeben?

  • Hallo entejens,


    danke für den sachlichen Kommentar. Und um Deine Frage zu beantworten,
    ich habe nach Aufforderung für 2012 bis 2015 die Erklärungen abgegeben.


    Wenn dies ein Forum ist, dass überwiegend von Buhl Data technisch
    betrieben wird, tue ich ihnen tatsächlich Unrecht. Allerdings stört es mich,
    dass bei allen Inhalten in Video- und schriftlicher Form im Programm man
    nicht eindringlich darauf hinweist, dass es bei der Übermittlung Probleme
    geben kann.


    Zu mive4 sei nur so viel gesagt, dass man als Moderator darauf achten sollte,
    wie man etwas formuliert.
    Ich führe selbst seit 10 Jahren ein Forum wo falsche Formulierungen fatale
    Folgen haben können.


    Ungeachtet der Wortwahl hatte ich hier Fragen gestellt und nicht erwartet,
    mich rechtfertigen zu müssen, warum was wie gewesen ist und warum ich
    was gemacht oder nicht gemacht habe. Das geht, auch wenn ich nichts zu
    verbergen habe, absolut an einem Hilfeforum vorbei !


    Gruß JuBo

    • Offizieller Beitrag

    Damit ist das Ganze und wohl nach über 10 Jahren auch Buhl Data selbst für mich erledigt.

    Wie schon gesagt, Buhl hat mit den Meinungen der Moderatoren nichts zu tun. Es sind und bleiben persönliche Meinungen.


    Allerdings stört es mich,
    dass bei allen Inhalten in Video- und schriftlicher Form im Programm man nicht eindringlich darauf hinweist, dass es bei der Übermittlung Probleme geben kann.

  • Bei dem Beitrag habe ich jetzt leider gar nichts verstanden. Fing so harmlos an, plötzlich ist von einen Strafverfahren die Rede. Wer hat jetzt gegen wen ein Strafverfahren eingeleitet ? Warum wurde ein Strafverfahren eingeleitet ? War der Meinung, dass bei Nichtabgabe der Erklärung eine Schätzung durch das FA erfolgt. Gruß

  • Hallo talberg,


    es erfolgte (zumindest in meinem Fall ) die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Dazu bekommt man
    eine Frist, die Steuererklärungen nachzureichen. Ist die Frist verstrichen, wird die Steuer geschätzt.


    Gruß JuBo

  • Trotzdem: warum wurde ein Strafverfahren überhaupt eingeleitet. Wegen Nichtabgabe der Erklärung oder Abgabe einer fehlerhaften Erklärung ?

    Vielleicht weil die Nichtabgabe von Pflichtveranlagungen auch als Steuerverkürzung oder gar als Steuerhinterziehung gesehen werden kann (§§ 370, 371 AO)

    • Offizieller Beitrag

    War der Meinung, dass bei Nichtabgabe der Erklärung eine Schätzung durch das FA erfolgt.

    Mal zur Erklärung:
    Das ist auch der Regelfall. Der Bearbeiter überwacht die Erklärungseingänge und veranlasst dann alles weitere. Waren aber die Vorjahre Antragsveranlagungen, dann gibt es erst einmal nichts zu schätzen, da keine rechtliche Grundlage besteht. Deshalb u.a. ja auch meine, durch den JuBo kritisierte, Nachfrage zum Sachverhalt. Irgendwann wertet das FA bzw. der Bearbeiter dann aber zur Verfügung stehendes Kontrollmaterial aus und prüft auf mögliche Pflichtveranlagungen. Siehe z.B. auch vielfach diskutierte Renten, Schlechtwettergeld, Urlaubskassenauszahlung oder eben auch im Datenaustausch mitgeteilte sonstige Lohnersatzleistungen. Dann werden entsprechende Erklärungen angefordert mit dem Dir bekannten Ablauf.


    es erfolgte (zumindest in meinem Fall ) die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Dazu bekommt man eine Frist, die Steuererklärungen nachzureichen. Ist die Frist verstrichen, wird die Steuer geschätzt.

    Und die Antwort wird JuBo wieder nicht gefallen. Dieses ist der alternative Weg. Das FA bzw. der Bearbeiter macht sich Gedanken zur strafrechtlichen Relevanz und meldet den Vorgang an das örtlich zuständige Finanzamt für Straf- und Bußgeldsachen. Sehen die dortigen Mitarbeiter ebenfalls einen Anfangsverdacht als gegeben an, leiten die ein Strafverfahren mit allem weiteren Erforderlichen ein. Dieses ist bei hinreichendem Verdacht sogar so vorgeschrieben, um dem Beschuldigten auch rechtliches Gehör zu gewähren. Da mehrere Jahre betroffen sind, war dies der zu erwartende Weg.


    So langsam verstehe ich das. Trotzdem: warum wurde ein Strafverfahren überhaupt eingeleitet. Wegen Nichtabgabe der Erklärung oder Abgabe einer fehlerhaften Erklärung ?

    Nichtabgabe und dadurch bedingte Steuerverkürzung: s.o.


    Die Aufforderung zur fristgemäßen Abgabe der Einkommensteuererklärung erfolgt übrigens zu Beginn eines jeden Jahres für den abgelaufenen Veranlagungszeitraum durch öffentliche Bekanntgabe in Funk und Presse. Wird jeder schon mal gehört haben oder gelesen haben bzw. dann mehr oder weniger aus Desinteresse überlesen/ignoriert. Das Problem ist halt, dass diese Aufforderung ausreicht.

  • Ungeachtet der Wortwahl hatte ich hier Fragen gestellt und nicht erwartet,
    mich rechtfertigen zu müssen, warum was wie gewesen ist und warum ich
    was gemacht oder nicht gemacht habe. Das geht, auch wenn ich nichts zu
    verbergen habe, absolut an einem Hilfeforum vorbei !

    Dir ist, wenn nicht schon vorher dann spätestens jetzt klar, daß das Steuerrecht sehr kompliziert ist (nicht umsonst fallen jedes jahr ca. 40 bis 50 % durch die Prüfungen zum Steuerberater). Und auch wenn die Antwortenden keine Steuerberatung durchführen dürfen (was für manche enttäuschend ist), so ist bei manchem ein großes Wissen zum Steuerrecht vorhanden (ich zähle mich da gar nicht dazu). Und um da trotzdem helfen und antworten zu können, sind Fragen zum Sachverhalt manchmal notwendig (und auch sinnvoll). Es geht auch gar nicht um Rechtfertigungen, das ist hier kein Pranger. Letztlich sind die Fragen, wie sie z. B. miwe4 stellte, auch Hinweise für den Fragenden und vor allem für die Mitlesenden - nicht jedem sind die möglichen juristischen Folgen von (auch unwissentlicher) Steuerhinterziehung auch nur halbwegs klar. Du kennst sie mittlerweile. ;(


    das mit Buhl und der Community wurde ja schon geklärt und den Hinweis habe ich überlesen, sorry.

    Nimms mir nicht übel, aber mit dem Überlesen hast Du es, oder?
    Auf der Startseite des Forums steht:



    Was ich damit sagen will ist, daß man auch immer die Option vor Augen haben sollte, daß man selber für Probleme (wie z. B. Mißverständnisse) verantwortlich sein kann. Das hast Du gemerkt und eingesehen. Alles in allem empfehle ich Dir, auch aufgrund der Hinweise der anderen, daß

    das Ganze und wohl nach über 10 Jahren auch Buhl Data selbst

    vielleicht doch noch nicht für Dich erledigt ist. Mir hat dieses Forum schon viel geholfen und ich denke, daß ich selber auch schon helfen konnte.
    Schönes Wochenende
    entejens

  • Was man auch immer vor Augen haben sollte ist, dass man den jeweiligen User nicht kennt und somit auch die
    eigene Wortwahl überdenken sollte. Und wenn jemand sich fragt, ob ich nicht doch das Ganze vorher ausgerechnet habe,
    um es dann bewusst bei einer Nichtabgabe gelassen zu haben, frage ich mich wo das keine Unterstellung ist, so nach dem
    Motto, vielleicht merkt das Finanzamt nichts. So viel zum Thema Missverständnisse.


    Ich habe ganz einfach Fragen gestellt. Vielleicht ist es hier üblich, erst mal das Wissen oder die Tatsachen, die zu einer
    Frage führen zu hinterfragen, aber da werde ich nicht der Einzige sein, dem so etwas missfällt.


    Zu Buhl Data habe ich auch schon geschrieben, dass es mit der Datenübermittlung von mir überlesen wurde.
    Und schon gehts wieder los. "Mit dem Überlesen hast du es ". So etwas ist respektlos.
    Aber das wird Euch egal sein, denn ich bin einer von Tausenden und es werden immer wieder welche kommen, die Fragen haben.
    Somit fällt einer nicht ins Gewicht.


    Für mich ist das Ganze hier abgeschlossen, ich werde auf weitere Beiträge auch nicht mehr antworten.


    Gruß JuBo

  • Und wenn jemand sich fragt, ob ich nicht doch das Ganze vorher ausgerechnet habe,
    um es dann bewusst bei einer Nichtabgabe gelassen zu haben, frage ich mich wo das keine Unterstellung ist,

    Ich habe Dich schon darauf hingewiesen, daß es nicht nur eine Auslegungsmöglichkeit der Frage von miwe4 ist. Irgendwie scheinst Du das zu ignorieren. Und nein, Du bist nicht der Einzige, dem die Wortwahl bzw. der Tonfall von anderen mal nicht gefällt. Aber denke bitte daran, Du bist genauso freiwillig hier wie alle anderen. Du kannst also gehen oder bleiben, niemand hindert Dich an Deiner Entscheidung. Und ja, es gibt natürlich kein Verbot, Kritik auszusprechen. Aber dabei nur Unterstellung als einzige Möglichekeit zu unterstellen ist da auch knapp daneben ...
    Wir haben hier manchmal Fragestellungen, da sträuben sich die Haare. "Ich habe mit WISO ein anderes Ergebnis als das FA. Woran liegt das?" Daran merkt man, daß sich einige überhaupt keine Gedanken darüber machen, daß es a) kein Programm "WISO" gibt und b) für die Beantwortung von Fragen auch Fakten benötigt werden. Da werden dann auch "ganz einfach Fragen gestellt"
    Ja, Du hattest geschrieben, daß Du es bezüglich der Datenübermittlung überlesen hast. Damit hatte es sich für Dich erledigt. Und wenn man Dich dann darauf hinweist, daß Du vielleicht genauer lesen solltest (nichts anderes bedeutet meine Aussage dazu, denn die Mißverständnisse beruhten nur auf Deinem Überlesen), dann ist das eben nicht respektlos sondern ein Hinweis für die Zukunft. Den kannst Du annehmen oder es sein lassen - aber das als respektlos zu bezeichnen, könnte ich jetzt auch als respektlos betrachten, mache es aber nicht. Wenn ich respektlos geantwortet hätte, dann hätte es ganz anders geklungen.
    Wirklich respektlos von Dir ist, die freiwillige Tätigkeit der Moderatoren und sonstiger Antwortender in der Form abzutun wie Du es getan hast.

    Aber das wird Euch egal sein, denn ich bin einer von Tausenden und es werden immer wieder welche kommen, die Fragen haben.
    Somit fällt einer nicht ins Gewicht.

    Niemand hier macht das, um sich "am Leid anderer zu ergötzen" oder gar andere respektlos zu behandeln oder gar zu beleidigen. Ich für mich kann jedenfalls sagen, daß ich jeden Fragenden gleichermaßen ernst nehme - und ich bin mir ganz sicher, daß das für die meisten anderen und die Moderatoren auch so gilt.


    Ich wünsche Dir ein schönes Leben.
    entejens

    • Offizieller Beitrag

    das mit Buhl und der Community wurde ja schon geklärt

    Ja, hätte ich mir eigentlich auch verkneifen können.

    und den Hinweis habe ich überlesen, sorry.

    Keine Ursache. Ich finde, daß diese Infos auch etwas versteckt sind. In früheren Version war das besser gelöst:



    Für mich ist das Ganze hier abgeschlossen, ich werde auf weitere Beiträge auch nicht mehr antworten.

    Manchmal schont es die Nerven, einen Kommentar einfach zu schlucken. Mit der Zeit bekommt man auch mit, wer scheinbar zugespitzt formuliert, aber in der Sache Recht und auch das Wissen hat, und wer um des Diskutierens willen diskutiert.