Hallo an alle,
ich habe dem allgemeinen Angaben vertraut, dass meine Frau und auch ich bei St.Kl. 4 keine
Steuererklärung abgeben müssen.
Leider erhielt ich seit 2012 als Vorruheständler eine monatliche Ausgleichszahlung, die steuerlich
nicht berücksichtigt wurde.
Habe jetzt über das Finanzgericht die Aufforderung zur Abgabe ab 2012 erhalten.
Ist dumm gelaufen, weiß ich auch, aber meine Frage hierzu ist folgende.
Das Programm hat mir gesagt, dass in meinem Fall eine getrennte Veranlagung besser ist als eine Zusammenveranlagung.
Somit habe ich die Steuererklärung via Elster für meine Frau und mich als getrennte Veranlagung
abgegeben. Berücksichtigt das Finanzamt das oder halten die sich nur an meine Erklärung ?
Habe auch den schriftlichen Bescheid 2012 bekommen, aber nur für mich und meine Nachzahlung
nicht für meine Frau und deren vom Programm ausgerechneten Guthaben.
Per Elster habe ich den elektronischen Bescheid für mich und meine Frau erhalten, wobei dort die Daten
falsch sind. Das Finanzamt hat bei meiner Frau wie auch bei mir die selben Verdienstdaten usw. genommen, nämlich meine,
oder ist das ein Softwarefehler ?
Schon mal danke für die Hilfe.