Wie verbuche ich Auslagen für Mittagessen?

  • Hallo zusammen,


    folgender Sachverhalt:


    Ich arbeite im Auftrag von Kunde X bei Kunde Y.
    Mittags gehe ich bei Kunde Y Essen. Kunde X übernimmt die Kosten dafür.


    Ich muss jedoch zuerst selbst bei Kunde Y bezahlen und schreibe dann den Betrag Kunde X mit auf die Rechnung.


    Nur....auf welchem Konto buche ich den Essensbeleg den ich bezahlt habe in MB? (SKR03)


    4650: Bewirtungskosten? wäre ja eigentlich falsch, da ich auf den 30% sitzen bleibe
    4654: nicht abzugsfähige Bewirtungskosten? würde plausibel klingen
    oder doch:
    1590: durchlaufender Posten? Den müsste ich allerdings auf 19% umstellen


    Oder ganz anders?
    Hilfeeee :)


    Danke und Grüße

  • Mittags gehe ich bei Kunde Y Essen. Kunde X übernimmt die Kosten dafür.

    Hallo,


    nicht so einfach, da es darauf ankommt auf wen der Bewirtungsbeleg ausgestellt ist.
    Auf Deinen Kunden X oder Dich.
    Wenn auf Dich, würde die nächste Frage auftauchen, auf welches Konto. Bewirtungskosten im Wareneinkauf macht sich nicht sonderlich.


    Am einfachsten wäre wenn Dir Fa. X den Betrag bar, wie verauslagt, erstattet.


    Nachtrag: oder auf Dein Privatkonto überweist.
    Gebe mal Bewirtungskosten in die Forensuche ein.

  • 7,90. + Steuer etc..

    bei dem Betrag (sofern es nicht die Regel ist) würde ich kein Aufhebens wg. weiterberechnen machen und 9 gerade sein lassen. Schließlich ist X auch ein Kunde von Dir.
    Sollte es öfter vorkommen bzw. die Beträge höher ausfallen, wäre ein Gespräch wg. der Abrechnerei angeraten.

  • 1590: durchlaufender Posten? Den müsste ich allerdings auf 19% umstellen

    durchlaufende Posten wird wohl auch nichts.


    Ebene bei Haufe gelesen:

    Zitat

    Der Unternehmer muss gegenüber dem Finanzamt nachweisen können, dass es sich um durchlaufende Posten handelt. Dazu ist es erforderlich, dass er Name und Anschrift der Person festhält, in deren Namen und für deren Rechnung er die Beträge eingenommen und ausgegeben hat. Er muss nicht nur die Namen nennen können, sondern auch wer welche Beträge erhalten hat.


    Gut da gehts um andere Beträge und "Ander-konto"

  • Moin ixtrafloor,


    deshalb ja die Idee, wenn möglich, die (gewinnmindernde) Verpflegungspauschale anzusetzen..eine Betriebsausgabe in Höhe der tatsächlich Kosten kann es m. E. auf keinen Fall sein; und Umsatz ist es ja auf alle Fälle ..


    Gruß
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Ist doch ganz einfach. Das Mittagessen bei y ist so oder so privat und somit eine nicht abzugsfähige Betriebsausgabe. Vorausgesetzt natürlich, das Essen wurde aus einer betrieblichen Kasse etc. bezahlt. Hat er sein privates Essen aus den privaten Kasse privat bezahlt, dann interessiert diese Ausgabe steuerlich natürlich niemanden.


    Die beruflich/betrieblich veranlassten Verpflegungsmehraufwendungen sind nach den allgemeinen Regelungen pauschal zu ermitteln.


    Die von x vereinnahmten Beträge stellen als Gegenleistung insgesamt ganz normale Betriebseinnahmen dar, die natürlich auch ganz normal der Umsatzsteuer unterliegen. Eben genau so, wie es maulwurf23 mit anderen Worten auch schon beschrieben hat.


    Ich verstehe überhaupt nicht, was es da zu rätseln gibt. Mit der Antwort von maulwurf23 war es klar und zweifelsfrei beantwortet. ?(

  • der dann wiederum der EkSt. unterliegen würde.


    Hat doch @luminax schon mit bereits versteuertem Geld gezahlt.

    Das ist ein Trugschluss - denn das (wie miwe4 ja schreibt) private Essen ist immer aus versteuerten Geldern zu bezahlen. Da aber hier ein Ersatz vom Kunden kommt, wird ja etwas noch einmal bezahlt - daher (auch wie miwe4 schreibt) Betriebseinnahmen, die auf die Rechnung gehören.
    Als Betriebsausgabe sind Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben natürlich gewinnmindernd möglich.

  • Wie ich sehe....habe ich da ein Fass ins rollen gebracht...sorry :D


    Es ist so. Mein Auftraggeber sagt: "Das Mittagessen setzt mir einfach auf die Rechnung."


    Am Einfachsten wäre, wenn ich das privat bezahle, danach meinem Auftraggeber den Kassenzettel geben würde und er mir den Betrag auszahlen würde.
    Geht aber leider nicht, da auch der Auftraggeber weiter weg ist. Also bleibt nur die Rechnung.


    Da ich das Mittagessen ja versteuern muss wenn ich es auf die Rechnung setze, will ich es nicht privat bezahlen, sonst bleib ich auf den 19% sitzen.


    Ich arbeite mit einem Verrechnungskonto (Kasse):
    Also bezahle ich das Mittagessen 7,90 € privat, nehme den Kassenzettel mit, buche das Mittagessen auf das Verrechnungskonto Kasse und mache danach über den Betrag 7,90€ eine Privateinlage. Fertig.


    Nur...welches Buchungskonto nehme ich nun für die Buchung dieser 7,90€?
    Ich bin immer noch nicht schlauer.

  • Mein Auftraggeber sagt: "Das Mittagessen setzt mir einfach auf die Rechnung."

    Und damit gibt er auch klar zu erkennen, dass er hier keine "Mauscheleien" wünscht, sondern eine offene Erstattung.


    Am Einfachsten wäre, wenn ich das privat bezahle, danach meinem Auftraggeber den Kassenzettel geben würde und er mir den Betrag auszahlen würde.

    Was aber nicht ginge, da der Auftraggeber die Erstattungen an dich ja als Aufwand ansetzen möchte (sonst müsste er es nämlich aus der privaten Tasche bezahlen und - ich glaube zumindest - soweit geht seine humanitäre Ader dann doch nicht). Du willst nicht privat zahlen aber dein Auftraggeber soll? Sehr inkonsequent.


    Da ich das Mittagessen ja versteuern muss wenn ich es auf die Rechnung setze, will ich es nicht privat bezahlen, sonst bleib ich auf den 19% sitzen.

    Was du hier willst, ist nicht maßgeblich. Hier gelten die Steuergesetze und die sagen nun einmal eindeutig, dass Mahlzeiten zu den höchst privaten Angelegenheiten gehören. Du hast nur die Chance, im Rahmen der Verpflegungsmehraufwendungen den Mehraufwand gegenüber Verpflegung zu Hause steuerlich geltend zu machen (sprich als Betriebsausgabe). Die 19% trägt jeder hier im Lande, wenn er isst, also auch du.


    Ich arbeite mit einem Verrechnungskonto (Kasse):
    Also bezahle ich das Mittagessen 7,90 € privat, nehme den Kassenzettel mit, buche das Mittagessen auf das Verrechnungskonto Kasse und mache danach über den Betrag 7,90€ eine Privateinlage. Fertig.

    Fertig mit der falschen Buchung - so geht es nun einmal nicht. Du kannst - wie oben und von miwe4 gesagt - nur im Rahmen der Verpflegungsmehraufwendungen eine Betriebsausgabe buchen (gegen Privateinlage). Und die Kosten dann in deine Rechnung offen aufzeigen - mit 19% Mehrwertsteuer. Alternativ: die Kosten privat tragen, Verpflegungsmehraufwand (sofern die Voraussetzungen vorliegen) buchen und die Erstattung lassen - du musst ja nicht.


    Nur...welches Buchungskonto nehme ich nun für die Buchung dieser 7,90€?

    Überhaupt keines - es ist nämlich keine Bewirtung (du isst ganz alleine und hast niemanden aus geschäfltichen Gründen eingeladen).

  • @babuschka Sorry, aber Deine Antworten passen irgendwie nicht zu meinen Aussagen:



    Zitat von Babuschka

    Was aber nicht ginge, da der Auftraggeber die Erstattungen an dich ja als Aufwand ansetzen möchte (sonst müsste er es nämlich aus der privaten Tasche bezahlen und - ich glaube zumindest - soweit geht seine humanitäre Ader dann doch nicht). Du willst nicht privat zahlen aber dein Auftraggeber soll? Sehr inkonsequent.

    Mein Auftraggeber sagt..."bring mir die Rechnung, ich zahl Dir das in bar". Nur ICH will nicht, weil das zu weit weg ist. Also ist von Inkonsequenz keine Rede.







    Zitat von Babuschka

    Die 19% trägt jeder hier im Lande, wenn er isst, also auch du.

    Ähhh....habe ich das in Frage gestellt? Natürlich zahle ich die 19%. Nur wenn ich privat das Mittagessen bezahle und es danach auf die Rechnung setze, zahle ich 2 mal 19% und das will ich verständlicher Weise nicht.







    Zitat von Babuschka

    Überhaupt keines - es ist nämlich keine Bewirtung (du isst ganz alleine und hast niemanden aus geschäfltichen Gründen eingeladen).

    Sagst ja auch keiner...ich frage, welches BUCHUNGSKONTO ich nehmen soll. Ich sage nicht, dass ich auf Teufel komm raus das als Bewirtungskosten verrechnen will.


    Meine Buchung über das Kassenkonto ist völlig korrekt. Ich zahle privat das Mittagessen...bringe es dann in die Firma ein...setze es dem Kunden auf die Rechnung....bezahle dafür 19% Steuer und bekomme danach vom Kunden die Steuer wieder zurück. Ist also alles völlig korrekt.
    Nur die richtige Buchungskategorie fehlt.


    Es wäre auch völlig wurscht....ich könnte dem Kunden auch 6945 € für ein Mittagessen auf die Rechnung schreiben. Wir zahlen ja beide brav unsere
    Steuern.

    • Offizieller Beitrag

    Mein Auftraggeber sagt..."bring mir die Rechnung, ich zahl Dir das in bar". Nur ICH will nicht, weil das zu weit weg ist.

    Dieses Vorgehen würde eine Steuerverkürzung darstellen.

    Ähhh....habe ich das in Frage gestellt? Natürlich zahle ich die 19%. Nur wenn ich privat das Mittagessen bezahle und es danach auf die Rechnung setze, zahle ich 2 mal 19% und das will ich verständlicher Weise nicht.

    Du zahlst nicht zweimal 19%, da hast Du einen Denkfehler.

    Sagst ja auch keiner...ich frage, welches BUCHUNGSKONTO ich nehmen soll. Ich sage nicht, dass ich auf Teufel komm raus das als Bewirtungskosten verrechnen will.

    Das ist auch gut so, denn Du darfst die tatsächlichen Kosten nicht als betrieblich veranlasst behandeln.

    Ich zahle privat das Mittagessen...bringe es dann in die Firma ein...

    Und warum? Du zahlst ein privates Mittagessen aus der privaten Kasse, was hat das mit dem Betrieb zu tun? Das ist unabhängig von der Betriebseinnahme aus der Weiterberechnung zu beurteilen.

    setze es dem Kunden auf die Rechnung....bezahle dafür 19% Steuer

    Nein, Du rechnest die 19% USt aus dieser zusätzlichen Betriebseinnahme heraus! Das ist ein riesengroßer Unterschied.

    und bekomme danach vom Kunden die Steuer wieder zurück.

    Das verstehe ich nun wirklich nicht. Welche Steuer bekommst Du wann von dem Kunden zurück? ?(


    babuschkas Ausführungen treffen voll und ganz zu! Aber eigentlich hatte ich das so ja oben #9 auch schon gesagt.