Fehler im Einkommensteuerbescheid?

  • Hallo zusammen,



    heute ist mein Einkommensteuerbescheid 2015 bei
    mit eingetroffen. Leider weniger positiv ausgefallen als erhofft. Über
    das WISO Steuerprogramm habe ich eine Rückzahlung von ca. 2300 Euro
    ermittelt. Tatsächliche werden nun aber 891 € zurück erstattet.



    Folgende Auflistung im Bescheid:
    Gearbeitet habe ich von Januar - März, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: 12.110€
    Werbun€gskosten: 3030€
    Gesamtbetrag der Einkünfte: 7875€



    ab beschränkt abziebare Sonderausgaben
    Summe der abziebahren Versorgungsaufwendungen: 1926€
    Sonderausgaben Pauschbetrag: 36€
    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen: 5913€




    Zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach dem Grundtarif mit 24,1572 % aus 5913 = 1428€



    Einkommensteuer somit 1428€




    In
    der Steuererklärung ist mit aufgefallen, dass ich die 4 Monate
    Arbeitslosengeld nicht angegeben habe. Das müssten für diese Zeit ca.
    7200€ gewesen sein, was den Prozentsatz natürlich anhebt. Ich gehe davon
    aus, dass auch wenn ich das ALG 1 nicht mit angegeben habe, die Zahlen
    bei Finanzamt dennoch vorliegen.
    Wenn ich den Posten von 7200 im
    Steuerprogramm eingebe, mindert sich meine Anspruch auf lediglich 2022 €
    also knapp 300 € weniger.



    Am 27.7.2015 bin ich in die Schweiz
    gezogen und habe seitdem dort eine Anstellung. In Deutschland habe ich
    keinen Wohnsitz mehr und mich entsprechend abgemeldet.



    Was ich
    mich nun Frage: Warum wird bei einem zu versteuernden Einkommen von 5913
    € laut bescheid überhaupt Einkommsteuer erhoben. Der Grundfreibetrag
    liegt doch wesentlich höher.



    Ich habe auch die Vermutung, dass
    meine ALG 1 Bezüge nicht berücksichtigt worden sind. Was sich
    entsprechend Auswirken sollte wie oben genannt um ca. 300 Euro.
    Es verbleibt jedoch noch eine Differenz von über 1100 € dich sich mir nicht erschliesst.



    Eventuell kann mir jemand unter die Arme greifen. Fehlende Angaben kann ich gerne ergänzen.
    Ein Anruf am Montag beim Finanzamt wäre sicherlich hilfreich?!

  • Zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach dem Grundtarif mit 24,1572 % aus 5913 = 1428€

    Ist das Ergebnis des Arbeitslosengeldes. Dieses hättest du in der Erklärung natürlich angeben müssen - wird doch abgefragt
    unter weitere Einnahmen und Besonderheiten (siehe Anlage).



    Ich gehe davon
    aus, dass auch wenn ich das ALG 1 nicht mit angegeben habe, die Zahlen
    bei Finanzamt dennoch vorliegen.

    Das ist zwar richtig, aber dennoch musst du es angeben (wegen des Progressionsvorbehaltes).


    Am 27.7.2015 bin ich in die Schweiz
    gezogen und habe seitdem dort eine Anstellung. In Deutschland habe ich
    keinen Wohnsitz mehr und mich entsprechend abgemeldet.

    Das hat natürlich Auswirkungen auf die Berechnung der Steuer wegen Wegfalls der unbeschränkten Steuerpflicht im Laufe des Jahres. Auch dies muss entsprechend in der Erklärung angegeben werden (in den persönlichen Daten unter dem Wohnsitz die Frage nach dem Wohnsitz im Ausland).


    Warum wird bei einem zu versteuernden Einkommen von 5913
    € laut bescheid überhaupt Einkommsteuer erhoben. Der Grundfreibetrag
    liegt doch wesentlich höher.

    Weil der Grundfreibetrag für 12 Monate gilt, du aber nur knapp 7 Monate lang unbeschränkt steuerpflichtig warst.


    Alles übrige lässt sich nicht beurteilen, da du ja noch andere Einkünfte haben musstest, sonst könntest du nicht über 2.000 Euro Steuererstattung aus WISO erwartet haben, denn dann hättest du mindestens den von WISO errechneten Betrag von 2.300 Euro abgezogen bekommen oder vorausgezahlt haben (was möglich ist, denn 12 TEUR in drei Monaten Einkommen ist schon ganz gut).

  • Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.


    zu Punkt 1:
    Warum ich es nicht angegeben habe ist mir schleierhaft. Ich habe es irgendwie übersehen und folglich nicht drüber nachgedacht. Sollte ich die Einkünfte dennoch nachreichen oder ist es eh erledigt?


    Habe bei Wiso auch eingetragen, dass ich ins Ausland gezogen bin ab dem 27.7.2015. Grenzgänger war ich zu keinem Zeitpunkt.


    Wie du schon geschrieben hast, liegt der kasus knaktus wohl in den 7 Monaten - aus der kein Grundfreibetrag hervorgeht. Das ist mir jetzt im nachhinein klar geworden.


    Wieso hat mir vermutlich die gesamte Lohnsteuer ausgespuckt die ich hätte wiederbekommen sollen.


    Des Weiteren wurden mir Werbungskosten gestrichen für den Umzug in die Schweiz (Transportunternehmen aus Deutschland). "Die Kosten für den Umzug von Deutschland in die Schweiz i.H. von 4014 Euro (lt. Erklärung 3017) hägen kausal mit der Erzielung von steuerfreien Einnahmen zusammen (vgl. § 3c EStG). Die Kosten wurden daher in der Schweiz erzielten Einkünfte i.h.v Summe X abgezogen und bei der Ermittlung des Progressionsvorbehats i.s.d. § 32b EStg berücksichtigt"


    Was genau ist damit gemeint? Das ich sich dies bereits auf meine Schweizer Einkünfte auswirkt und ich die Werbungskosten in der oben genannten höhe in der schweizerischen Einkommensteuererklärung angeben kann/muss?


    Wäre dieser Poste nicht gestrichen worden, hätte ich Werbungskosten von über 7000 Euro gehabt.

  • Des Weiteren wurden mir Werbungskosten gestrichen für den Umzug in die Schweiz (Transportunternehmen aus Deutschland). "Die Kosten für den Umzug von Deutschland in die Schweiz i.H. von 4014 Euro (lt. Erklärung 3017) hägen kausal mit der Erzielung von steuerfreien Einnahmen zusammen (vgl. § 3c EStG). Die Kosten wurden daher in der Schweiz erzielten Einkünfte i.h.v Summe X abgezogen und bei der Ermittlung des Progressionsvorbehats i.s.d. § 32b EStg berücksichtigt"

    Ja, dies ist richtig - der Umzug war ja notwendig, um die Tätigkeit in der Schweiz aufnehmen zu können, so dass dies nicht mit den Tätigkeiten Anfang des Jahres in Deutschland zusammenhängen kann - eigentlich logisch.
    Ich kenne allerdings das DBA Schweiz-Deutschland nicht und kann daher nicht sagen, wie weit sich die Einkünfte aus der Schweiz auf die deutsche Steuer auswirken. Nach der Erläuterung des Finanzamtes sind diese auch noch in die Ermittlung des Steuersatzes eingeflossen (die Besteuerung selbst steht ja der Schweiz zu). Aber die Umzugskosten haben danach die Progression ja wieder gemindert, insofern sind sie indirekt berücksichtig worden.


    Sollte ich die Einkünfte dennoch nachreichen oder ist es eh erledigt?

    Ist nicht mehr notwendig - du solltest nur prüfen, ob die Höhe mit der Mitteilung des Arbeitsamtes, die dir vorliegt, übereinstimmt. Nur dann sollte ein Einspruch erfolgen.


    Wieso hat mir vermutlich die gesamte Lohnsteuer ausgespuckt die ich hätte wiederbekommen sollen.

    Das kann ich hier nicht beurteilen, warum WISO zu so abweichenden Beträgen kam. Es könnte sein, dass irgendwo ein Fehler bei den Zeitangaben war, denn eigentlich rechnet WISO in fast allen Fällen richtig. Aber hier kommt noch das DBA Schweiz-Deutschland hinzu und Arbeitslosigkeit - war vielleicht doch zuviel für das Programm. Aber wie gesagt, hierüber können wir nur wenig sagen, da wir die Eingaben nicht kennen und daher nicht nachvollziehen können (sie sollten hier auch nicht öffentlich breitgetreten werden, dazu sind die Zahlen zu sensibel und gehen niemanden ausser dir etwas an).


    Wäre dieser Poste nicht gestrichen worden, hätte ich Werbungskosten von über 7000 Euro gehabt.

    Wie oben geschrieben, die 7.000 sind berücksichtigt worden, nur ist eben der Teil für den Umzug bei den Einkünften aus der Schweiz berücksichtigt worden und haben sich daher "nur" über einen geringeren Steuersatz insgesamt ausgewirkt. Berechnet wird die Progression grob wie folgt:
    Summe der (inländischen) Einkünfte - hier deine nichtselbständige Tätigkeit in Deutschland
    + Arbeitslosengeld
    + Einkünfte aus DBA (werden ermittelt wie die deutschen Einkünfte, also Gehalt etc. abzüglich Werbungskosten)
    = Meßbetrag für die Ermittlung des Steuersatzes (natürlich werden auch noch Versicherungen etc. berücksichtigt, hier aber aus Vereinfachungsgründen ausser Acht gelassen).
    Für diesen Meßbetrag wird aus den Jahressteuertabellen der Steuersatz ermittelt.
    Dieser Steuersatz wird jetzt auf die Summe der (inländischen) Einkünfte ohne Arbeitslosengeld angewendet. Damit zahlst du mehr Steuern als jemand, der keine zusätzlichen progressionsbehaftete Einkünfte hat. Es wird damit aber auch berücksichtigt, dass du ja in der Schweiz auch Steuern zu zahlen hast.