Frage zur Liebhaberei

  • Hallo zusammen,


    vorab möchte ich kurz die Historie erläutern.


    Ich habe 2009 am Anfang meines Studiums ein Nebengewerbe als Fotodesigner angemeldet. In den letzten Jahren habe ich nur Verluste gemacht. Diese sind durch zahlreiche Anschaffungen entstanden.
    Bis 2013 habe ich als Studentische Hilfskraft gearbeitet und sowieso keine Steuern gezahlt. Von daher habe ich die Verluste aus dem Gewerbe auch nicht geltend machen können.
    08/2014 habe ich eine 75% Beschäftigung angefangen und somit in der Steuererklärung für 2014 auch Verluste geltend gemacht und eine Rückzahlung in höhe von 680€ erhalten. Im darauffolgenden Jahr waren es etwas über 1000€ Steuerrückzahlung.


    Darüber hinaus habe durch meine Anschaffungen ich jede Menge MwSt. zurückerstattet bekommen.
    Ich habe auch Gewinne gemacht, jedoch lagen diese immer unter den Ausgaben.


    Jetzt habe ich vom Finanzamt einen Brief erhalten mit der Ankündigung der Umstellung auf Liebhaberei. Ich muss jede Menge Prognosen erstellen etc.


    Ehrlich gesagt glaube ich selbst nich das ich die Verluste jemals ausgleichen werde da ich nicht mehr viel Energie in das Nebengewerbe stecke.


    Die Frage ist nun: Wie komme ich am besten aus der Sache raus? Wie lauten konkret die Folgen? Ich habe selbst schon ein wenig recherchiert und glaube folgendes: Ich muss die Steuerrückzahlungen in höhe von ca. 1700€ zurückzahlen. Sonst habe ich nichts zu erwarten.


    Das wäre mir auch ganz lieb da ich dann das Gewerbe vom Hals habe und mich damit nicht mehr beschäftigen muss.


    Es wäre klasse wenn ich ein paar Tips bekommen könnte wie ich weiter verfahren sollte.


    Gruß
    Julian

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe 2009 am Anfang meines Studiums ein Nebengewerbe als Fotodesigner angemeldet. In den letzten Jahren habe ich nur Verluste gemacht. Diese sind durch zahlreiche Anschaffungen entstanden.
    Bis 2013 habe ich als Studentische Hilfskraft gearbeitet und sowieso keine Steuern gezahlt. Von daher habe ich die Verluste aus dem Gewerbe auch nicht geltend machen können.

    Natürlich konntest Du die Verluste geltend machen. Du musstest es aufgrund der erzielten Betriebseinnahmen sogar zwingend machen. Nur haben diese sich dann nur auf den Gesamtbetrag der Einkünfte ausgewirkt und hatten keine Änderung der Einkommensteuerschuld zur Folge.


    08/2014 habe ich eine 75% Beschäftigung angefangen und somit in der Steuererklärung für 2014 auch Verluste geltend gemacht und eine Rückzahlung in höhe von 680€ erhalten. Im darauffolgenden Jahr waren es etwas über 1000€ Steuerrückzahlung.

    Ist ja keine Änderung im Sachverhalt gegenüber den Vorjahren.


    Darüber hinaus habe durch meine Anschaffungen ich jede Menge MwSt. zurückerstattet bekommen.

    Was ja bei Option bzw. Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung grundsätzlich normal ist.


    Jetzt habe ich vom Finanzamt einen Brief erhalten mit der Ankündigung der Umstellung auf Liebhaberei. Ich muss jede Menge Prognosen erstellen etc.

    War nach der Sachverhaltsschilderung zu erwarten.


    Ehrlich gesagt glaube ich selbst nicht das ich die Verluste jemals ausgleichen werde da ich nicht mehr viel Energie in das Nebengewerbe stecke.

    Sagt doch schon alles zur Überschusserzielungsabsicht bzw. zur Absicht der Erzielung eines Totalüberschusses aus.


    Die Frage ist nun: Wie komme ich am besten aus der Sache raus? Wie lauten konkret die Folgen? Ich habe selbst schon ein wenig recherchiert und glaube folgendes: Ich muss die Steuerrückzahlungen in höhe von ca. 1700€ zurückzahlen. Sonst habe ich nichts zu erwarten.

    So sollte es sein, sofern die Einkommensteuerbescheide der Vorjahre jeweils hinsichtlich der zu abzuwartenden Erzielung eines Totalüberschusses (also hinsichtlich etwaiger einkommensteuerlicher Liebhaberei) nach § 165 Absatz 1 AO (Abgabenordnung) teilweise vorläufig ergangen sind. Muss explizit so oder so ähnlich formuliert im Einkommensteuerbescheid eines jeden betroffenen Veranlagungszeitraums stehen.

  • Das wäre mir auch ganz lieb da ich dann das Gewerbe vom Hals habe und mich damit nicht mehr beschäftigen muss.

    hallo,


    bzgl. der "Konsequenzen" muss erst einmal abgewartet werden, wie das Finanzamt den Fragebogen auswertet.
    Aber Du gehst ja selbst davon aus, dass Dein Gewerbe nicht nachhaltig/ernsthaft genug ist um "....über die gesamte Lebensdauer des Unternehmens Gewinn zu erzielen."


    Das Zitat oben habe ich aus dem Grund gewählt, weil eben mit der Gewerbeabmeldung/Betriebsaufgabe noch nicht alles "vom Hals ist".
    Da wird u.a. der Verkehrswert u. Buchwert des Betriebsvermögens etc. unter die Lupe genommen und auch der Umsatzsteuer/Einkommensteuer unterworfen.

    • Offizieller Beitrag

    Das Zitat oben habe ich aus dem Grund gewählt, weil eben mit der Gewerbeabmeldung/Betriebsaufgabe noch nicht alles "vom Hals ist".
    Da wird u.a. der Verkehrswert u. Buchwert des Betriebsvermögens etc. unter die Lupe genommen und auch der Umsatzsteuer/Einkommensteuer unterworfen.

    Das stimmt so nicht ganz. Wenn das FA für die Einkommensteuer rückwirkend Liebhaberei annimmt, dann gibt es bei der Einkommensteuer auch keine Betriebsaufgabe etc. . Nur auf die einkommensteuerliche Liebhaberei habe ich meine obige Antwort bezogen, da auch nur diese gefragt war.


    Für die Umsatzsteuer ergeben sich im Zeitpunkt der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit natürlich die üblichen Prüfungen hinsichtlich etwaiger Entnahme - und Veräußerungstatbestände.

  • Danke euch schon mal.


    Es gibt nun also 2 Möglichkeiten.

    • Einstufung des Gewerbes als Liebhaberei

      • Das Gewerbe läuft weiter und ich muss die zurückerstattete Einkommenssteuer zurückzahlen.
    • Betriebsaufgabe

      • Zusätzlich zur Rückzahlung muss evtl. Umsatzsteuer gezahlt werden.

    So habe ich das jetzt verstanden. Die erste Möglichkeit wäre dann wohl die bessere da ich mit der Betriebsaufgabe noch warten kann bis meine Anschaffungen abgeschrieben sind. Sehe ich das richtig?


    Wie verhält es sich mit der mir erstatteten MwSt. für meine Anschaffungen?


    Ich bin durchaus bereit das ganze unter "Lehrgeld" zu verbuchen. Allerdings würde ich die Rückzahlungen gerne so gering wie möglich halten.

  • Die erste Möglichkeit wäre dann wohl die bessere da ich mit der Betriebsaufgabe noch warten kann bis meine Anschaffungen abgeschrieben sind. Sehe ich das richtig?

    Was versprichst du dir davon? Die AfA fallen unter die Liebhaberei - also kein Abzug mehr möglich.
    Und wenn das Finanzamt von Anfang an Liebhaberei ansetzt, hast du von der AfA eh nichts mehr und alle Investitionen werden als privat angesehen.
    Umsatzsteuer ist etwas anderes, da hier die Teilnahme am geschäftlichen Verkehr Voraussetzung ist, nicht die Gewinnerzielungsabsicht. Die läuft also weiter, wenn du mit der Betriebsaufgabe wartest.

    • Offizieller Beitrag

    So habe ich das jetzt verstanden. Die erste Möglichkeit wäre dann wohl die bessere da ich mit der Betriebsaufgabe noch warten kann bis meine Anschaffungen abgeschrieben sind. Sehe ich das richtig?

    Da gibt es kein Wahlrecht und kein "Wünsch Dir Was"! Das FA hat doch die Problematik Liebhaberei jetzt aufgegriffen. Da musst Du jetzt durch. Und das Prozedere hast Du anscheinend nicht verstanden.


    Ich bin durchaus bereit das ganze unter "Lehrgeld" zu verbuchen. Allerdings würde ich die Rückzahlungen gerne so gering wie möglich halten.

    Dann solltest Du Dir einen Steuerberater suchen. Und das, bevor Du das Schreiben des FAs beantwortest.

  • Tipp:
    Ein Gewerbe was nicht läuft sollte man nach zwei Jahren abmelden. Denn bereits im dritten Jahr kann das FA Dein Gewerbe berechtigterweise als Liebhaberei bezeichnen.
    Wenn Du nur Steuern sparen willst, dann mach ein oder zwei Jahre Pause und melde dann wieder ein Gewerbe neu an.


    Solange das dann wieder nur zwei Jahre läuft, dann hat es halt nichts eingebracht(außer Steuern gespart).

    • Offizieller Beitrag

    Tipp:
    Ein Gewerbe was nicht läuft sollte man nach zwei Jahren abmelden. Denn bereits im dritten Jahr kann das FA Dein Gewerbe berechtigterweise als Liebhaberei bezeichnen.
    Wenn Du nur Steuern sparen willst, dann mach ein oder zwei Jahre Pause und melde dann wieder ein Gewerbe neu an.


    Solange das dann wieder nur zwei Jahre läuft, dann hat es halt nichts eingebracht(außer Steuern gespart).

    Den "Tipp" bitte einfach ignorieren, da es so schlicht und einfach nicht stimmt. Weder rechtlich noch praktisch. Es hängt wie immer alles vom Einzelfall ab.

  • Solange das dann wieder nur zwei Jahre läuft, dann hat es halt nichts eingebracht(außer Steuern gespart).

    Abgesehen davon könnte das Finanzamt auch noch auf andere Gedanken kommen - von § 42 AO bis zu § 378 AO gibt es diverse Vorschriften, die man prüfen könnte