Hallo zusammen,
ich habe eine Eigentumswohnung in einer großen WEG (200 Eigentümer). In 2015 wurde die Tiefgarage saniert, ich bezahlte über 3.000 Sonderumlage, diese wurde auch im gleichen Jahr ausgegeben (allerdings im 2. Halbjahr, dafür habe ich die Abrechnung des Wirtschaftsjahrs 2015/16 noch nicht).
Nun meine Fragen:
a) lt. EStDV §82b kann ich den Erhaltungsaufwand auf 2-5 Jahre aufteilen - allerdings gem. Abs. 3 nur wenn alle Eigentümer das auf den gleichen Zeitraum verteilen.
(3) Steht das Gebäude im Eigentum mehrerer Personen, so ist der in Absatz 1 bezeichnete Erhaltungsaufwand von allen Eigentümern auf den gleichen Zeitraum zu verteilen.
Heißt das, dass ich eigentlich nur in einem Jahr alles ansetzen kann, es sei denn, die WEG gibt was andres vor?
b) kann ich die Zahlung der Sonderumlage für die TG ansetzen, auch wenn die Abrechnung des Wirtschaftsjahres noch nicht vorliegt?
Besten Dank für einen Hinweis!