Kaminofen absetzen?

  • Guten Morgen!


    Meine Suche ergab, dass es bisher keine Threads zu diesem Thema gibt, ich hoffe, dass ist korrekt und ich greife nicht ein x-mal durchgekautes Thema auf:


    Für mein Büro/Arbeitszimmer habe ich mir einen Kaminofen angeschafft, da die installierte Heizung im Winter nicht ausreichend heizt. Das Arbeitszimmer befindet sich im Erdgeschoss unseres Hauses, unsere Wohnräume befinden sich im ersten Geschoss, der Ofen heizt also tatsächlich ausschließlich das Arbeitszimmer. Nun meine Fragen, vielleicht weiß jemand Rat:


    - Kann ich den Ofen mit samt dem Zubehör unter diesen Umständen absetzen, also nicht nur die Installation (Handwerkerleistung)?
    - Kann ich den Ofen abschreiben? Wie lange müsste ich diesen laut AFA-Tabelle abschreiben?


    Ich danke vielmals für Feedback.


    Herbstliche Grüße
    Susanne Wiemer

  • Kann ich den Ofen mit samt dem Zubehör unter diesen Umständen absetzen, also nicht nur die Installation (Handwerkerleistung)?

    Hallo Susanne,


    meines Erachtens wurde diese Leistung ja nicht für deinen Haushalt erbracht, also keine Handwerkerleistung. Genau müsste dies ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe sagen - ist nur meine Meinung.


    Kann ich den Ofen abschreiben? Wie lange müsste ich diesen laut AFA-Tabelle abschreiben?

    Das dürfte sogar ein Muss sein - der Ofen wird ja mehr als 410 Euro (oder 1.000 Euro, wenn du mit Sammelposten arbeitest) gekostet haben. Dann ist er als betriebsnotwendiges Anlagevermögen zu aktivieren und über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Die genaue Nutzungsdauer kann dir ebenfalls ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe nennen.

    • Offizieller Beitrag

    Dann ist er als betriebsnotwendiges Anlagevermögen zu aktivieren und über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Die genaue Nutzungsdauer kann dir ebenfalls ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe nennen.

    M.E. handelt es sich insoweit um nachträgliche Anschaffungskosten, da etwas bisher nicht vorhandenes neu geschaffen worden ist und ist daher nach den dafür geltenden gesetzlichen Regelungen zu behandeln.

  • Was ist an einem eingebauten kamin mobil?

    wir halten fest:


    Kaminofen

    Betonung auf Kamin-ofen.
    Und es wird nirgends etwas von "eingebaut" erwähnt.
    Nur von Installation.
    Also zusammensetzen bzw. einsetzen der Schamottesteine oder anbringen der Wärmespeichersteine. Evtl. noch den Schornsteinanschluss herstellen.


    Nicht fest mit dem Haus verbunden sozusagen.


    Aber @Susanne Wiemer wird sicher Licht ins Dunkel bringen.

  • Also zusammensetzen bzw. einsetzen der Schamottesteine oder anbringen der Wärmespeichersteine. Evtl. noch den Schornsteinanschluss herstellen.

    Trotzdem ist hier nichts "mobil" - der von der genannte AfA-Satz gilt für Heizlüfter u.ä., aber nicht für Kamin"öfen". Ich habe ja nicht umsonst auf die Aussage eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe verwiesen, weil dieser Teil m.E. schon in die Beratung fällt...

  • Ofenrohr raus, Schamotte u. Specksteinverkleidung wg. Transportgewicht weg

    Lass doch ganz einfach einen Fachmann entscheiden, der dazu befugt ist. Du betreibst hier ziemliche "Wortklauberei".

  • Fachmann

    Ofensetzer, Kaminbauer, Steuerberater?
    Es ist wie mit z.B. einer Büro-Teeküche, Büroeinrichtung etc. Das kann auch über AfA abgeschrieben werden weil, nicht fest mit dem Gebäude verbunden.


    Wenn @Susanne Wiemer in den Baumarkt geht, sich dort einen sogenannten "Kanonenofen/Werkstattofen" (keine Wortklauberei, die Teile heißen so) holt und ihn in ihr gemietetes Büro stellt, ist auch "was neues was vorher nicht da war " angeschafft" jedoch gehört es nicht zum Haus.

    • Offizieller Beitrag

    Betonung auf Kamin-ofen.
    Und es wird nirgends etwas von "eingebaut" erwähnt.

    der/ Ofen ist "mobil" sobald er nicht fest mit dem Bauwerk verbunden ist.

    Einfach mal Google nutzen oder einfach an die normalen gesetzlichen Formulierungen halten:


    handelt es sich insoweit um nachträgliche Anschaffungskosten, da etwas bisher nicht vorhandenes neu geschaffen worden ist


    ABC_der_Werbungskosten_Vermietung_und_Verpachtung - haufe_de.pdf


    Zitat

    Kachelofen
    Aufwendungen für den Einbau eines Kachelofens sind als Herstellungskosten zu beurteilen; dies gilt auch für den Fall, dass ein bisher vorhandener offener Kamin durch einen Kachelofen ersetzt wird[72]

    Und dann eben nach den allgemeinen Regeln für nachträgliche Herstellungskosten. Und das muss im Einzelfall nicht zwingend nachteilig sein.

  • @Susanne Wiemer hat nichts von einem "Kachelofen" geschrieben.
    Ihr vergleicht große mit kleinen Äpfel.


    Selbst einmal nachgooglen was unter einem Kachelofen und einem Heiz(evtl. Holzofen) zu verstehen ist.
    Ein Kachelofen wird zudem von einem Ofensetzer/Kachelofenbauer g e m a u e r t. Also fest mit dem Bauwerk verbunden.
    Das wären natürlich Herstellungskosten.


    Da aber nicht fest steht um was für eine Heizquelle (Kachelofen, transportabler Kaminofen) es sich handelt, ist es besser dass sich @Susanne noch dazu äußert.

  • Scheinbestandteil [Anm. der Redaktion: der Link wurde entfernt, da Zielseite nicht erreichbar ist]
    Oder hier

    Zitat


    Ein Scheinbestandteil entsteht, wenn bewegliche Wirtschaftsgüter zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt werden. Hierzu gehören Anlagen (z.B. ein Zahnarztstuhl), die der Steuerpflichtige für seine eigenen Zwecke vorübergehend eingebaut hat.

  • hallo @miwe4
    irgendwie fehlt hier der Bezug auf "scheinbestandteil"


    wäre es nicht besser, die @Susanne Wiemer :


    beantworten zu lassen ob,
    1. sie diese Räumlichkeiten als Gewerbetreibende anmietet
    1. a) es sich bei denselben um Eigentum handelt.


    Deine Links zeigen "vermietung-modernisierung, Hausbesitzer usw." auf.
    Diese lese ich erst mal garnicht, da noch garnicht fest steht, ob Frau Susanne selbst der Hausbesitzer ist, und diese Räumlichkeiten an "sich/ihr mögliches Gewerbe" vermietet.


    Da eben diese Fragen nicht geklärt sind, werde ich mich jetzt einmal raus halten.
    Meine Antwort oben:


    AfA-Tabelle, allgemein verwendbare Anlagegüter, 6.11 Raumheizgeräte (mobil) 9 Jahre

    entstand durch die Assoziation:


    - Kann ich den Ofen abschreiben? Wie lange müsste ich diesen laut AFA-Tabelle abschreiben?


    Abschreiben....AfA Tabelle. Also selbstständig Gewerbetreibend....BGA-Anschaffung....AfA...


    EOF