Ich plane eine Fotovoltaikanlage mit Speicher und evtl. mit Cloud-Lösung, d. h. gegen eine mtl. Gebühr wird mir der für meinen eigenen Bedarf benötige, aber nicht durch direkte Erzeugung bzw. Zwischenspeicherung in meinem physischem Speicher gedeckte, Anteil von der Community zur Verfügung gestellt.
Meine Fragen dazu: 1.) zählt dieser Anteil als Eigenverbrauch? UST / EST
2.) wie erfolgt die Gewinnermittlung für EST
3.) falls ich den Stromspeicher erst 2 oder 3 Jahre später installiere, kann ich dann trotzdem die VST erstatten lassen
und Abschreibungen vornehmen?
Wer kann dazu Infos und Tipps geben? Vielen Dank!