Photovoltaikanlage - Besteuerung Eigenverbrauch bzw. Gewinnermittlung bei Cloud

  • Ich plane eine Fotovoltaikanlage mit Speicher und evtl. mit Cloud-Lösung, d. h. gegen eine mtl. Gebühr wird mir der für meinen eigenen Bedarf benötige, aber nicht durch direkte Erzeugung bzw. Zwischenspeicherung in meinem physischem Speicher gedeckte, Anteil von der Community zur Verfügung gestellt.


    Meine Fragen dazu: 1.) zählt dieser Anteil als Eigenverbrauch? UST / EST
    2.) wie erfolgt die Gewinnermittlung für EST
    3.) falls ich den Stromspeicher erst 2 oder 3 Jahre später installiere, kann ich dann trotzdem die VST erstatten lassen
    und Abschreibungen vornehmen?


    Wer kann dazu Infos und Tipps geben? Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Cloud-Lösung ohne Heizungsanlage macht doch gar keinen Sinn. Und warum überhaupt Photovoltaikanlage? Ich denke, diese ganz neuen Heizungen werden über die Abwärme der Serverkühlungen gespeist. ?(

    1.) zählt dieser Anteil als Eigenverbrauch? UST / EST

    Eigenverbrauch an der Cloud? ?(


    2.) wie erfolgt die Gewinnermittlung für EST

    Was ist denn überhaupt das Unternehmen und was wird genau gemacht?


    3.) falls ich den Stromspeicher erst 2 oder 3 Jahre später installiere, kann ich dann trotzdem die VST erstatten lassen
    und Abschreibungen vornehmen?

    Auch hier die Frage nach dem Umfang des Unternehmens. Warum soll Dir VSt für einen Stromspeicher erstattet werden, den es noch gar nicht gibt? Rechnungen, Leistungsumfang?


    Ich weiß echt nicht, um was es Dir tatsächlich geht. Da braucht es wohl noch weitere Infos zum Sachverhalt.

  • Guten Abend,


    und erst mal Danke an miwe4 für die schnelle Reaktion!
    Und sorry, dass ich mich so undeutlich ausgedrückt habe.


    Also es geht um eine Fotovoltaikanlage mit Einspeisung ins Stromnetz mit garantierter Vergütung für 20 Jahre.
    Damit ist man lt. Aussage Finanzamt Unternehmer.
    In meinen Fall ist die Überlegung, evtl. gleich einen Stromspeicher mit einbauen zu lassen um den Eigenverbrauch
    zu erhöhen (Vorsorge für spätere höhere Strombezugskosten bzw. Unabhängigkeit).
    Der eingespeiste Strom wird von einem Netzbetreiber (hier Deutsche Energieversorgung = Cloudbetreiber ) aufgenommen
    und vergütet im Rahmen der Einspeisevergütung. Für die Cloud-Nutzung zahle ich eine mtl. Gebühr (z. B. 15,99 Euro/Monat bei
    einem Jahresverbrauch von max. 3.200 kWh) die mir den Strombezug bis zum vereinbarten Jahresverbrauch (hier 3.200 kWh)
    garantiert falls Anlage bzw. Stromspeicher nicht meinen aktuelle Bedarf abdecken.


    meine 1. Frage zielte darauf ab, ob diese für mtl. 15,99 Euro rückgelieferte Menge Umsatzsteuerlich bzw. auch bei der Gewinnermittlung als Eigenverbrauch gewertet wird!!??


    bei der 2. Frage würde mich interessieren ob der Wert des Eigenverbrauches aus dem Verhältnis eigenverbrauchter Strom zu
    gesamt erzeugter Strom von den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten ermittelt werden ??


    bei 3. ) hätte ich gerne gewusst, falls ich den Speicher erst in 2 oder 3 Jahren nachrüsten würde, ob ich dann zum
    späteren Termin VST-Erstattung geltend machen kann und Abschreibungen vornehmen darf oder dies irgendwie
    ausgeschlossen ist.


    Ich denke dass sich mit dieser, zumindest aus meiner Sicht, Problematik aufgrund der derzeitigen Werbung für solche
    Anlagen noch mehr Steuerzahler beschäftigen müssen und hoffe schon im Vorfeld ein paar Denkanstöße liefern zu können.


    Gute Nacht und schon mal vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Cloud in diesem Zusammenhang hatte ich noch nie gehört. Habe mal in diesem Forum gestöbert. Das hört sich für mich eher nach Eigenverbrauch an. Ich würde das andere bei der Finanzverwaltung testen lassen und wollte nicht der Erste sein.

  • Zu diesem Thema hat sich doch Kuddel in dankeswerter Weise ausgiebig hier im Forum schon ausgelassen mit genauer Anweisung, wie zu buchen ist. Einfach mal über die Suchfunktion suchen hilft hier