Verlustausgleich Ehegatte

  • Hallo zusammen,


    ich habe mit dem WISO Steuerprogramm meine Einkommenssteuererklärung 2015 gemacht.
    Nachdem nun der Steuerbescheid gekommen ist, ergibt sich ein Nachzahlung von 321 Euro,
    anstelle einer vom Programm errechneten Erstattung von 1200,-- Euro.


    Kurz zum Sachverhalt:
    Ehemann arbeitet in Deutschland
    Ehefrau arbeitet bei polnischer Firma mit Sitz in Polen (Steuern auch in Polen gezahlt)
    Beide haben deutschen Hauptwohnsitz und Wohnung in Polen (Zweitwohnsitz für die Ehefrau)!
    Ehefrau muss jedes Jahr einige Monate nach Polen und dort arbeiten, ansonsten arbeitet Sie in Deutschland (Homeoffice).


    Finanzamt hat alle Werbungskosten der Ehefrau anerkannt!
    Einküfte in Polen 9.116 Euro
    anerkannte Werbungskosten 6096 Euro
    Die restlichen 3020 Euro werden im Progressionsvorbehalt berücksichtigt.


    Abweichend zum Steuerbescheid setzt das WISO Programm einen Verlustausgleich der Ehefrau von 6149 Euro ein!
    Was das zu versteuernde Einkommen um diesen Betrag (6149 Euro) mindert.


    Ich verstehe nicht warum WISO den Verlustausgleich ansetzt und das Finanzamt nicht! Welche Rechtsgrundlage besteht hier?
    Muss für den Verlustausgleich (falls Anspruch besteht) ein extra Antrag gestellt werden?


    Im Voraus besten Dank für sach- / fachkundige Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Finanzamt hat alle Werbungskosten der Ehefrau anerkannt! Einkünfte in Polen 9.116 Euro anerkannte Werbungskosten 6096 Euro. Die restlichen 3020 Euro werden im Progressionsvorbehalt berücksichtigt.

    Abweichend zum Steuerbescheid setzt das WISO Programm einen Verlustausgleich der Ehefrau von 6149 Euro ein! Was das zu versteuernde Einkommen um diesen Betrag (6149 Euro) mindert.

    Das macht das Programm aber nur aufgrund Deiner/Eurer, wahrscheinlich unzutreffenden, Angaben.


    Das FA hat die in Polen erzielten und nach deutschem Recht ermittelten Einkünfte offensichtlich dem Progressionsvorbehalt i.S. § 32b EStG unterworfen. Hört sich nach Deiner Sachverhaltsschilderung auch zutreffend an. Du hast die "Werbungskosten" wohl als "inländische" zur Einkunftsart eingetragen, was wohl unzutreffend sein dürfte.


    Die Lösung sollte sich doch eigentlich auch aus den umfangreichen Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid ergeben.

  • Die Lösung sollte sich doch eigentlich auch aus den umfangreichen Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid ergeben.

    Und nicht nur daraus, denke ich. Bei solchen Abweichungen sollte man sich den Ausdruck des Programms und den Bescheid nehmen und Position für Position vergleichen. Da findet man im allgemeinen auch sehr schnell die Stelle, die das FA anders sieht. Zusammen mit den Erläuterungen ergibt das eigentlich immer ein klares Bild der Sicht des FA - die man freilich nicht immer teilen muß. Dann sollte man aber auch Argumente haben, warum man das anders sieht.

  • Danke für die Antworten!
    Ich habe die Anlage N-AUS für die Ehefrau und Anlage N für Ehemann ausgefüllt und alles richtig eingetragen.
    Vergleich vom Steuerbescheid und WISO - Bescheid ergab, alle Positionen stimmen bis auf das "zu versteuernde Einkommen"
    und das liegt eben daran das WISO den Verlustausgleich der Ehefrau einsetzt.
    Auf welcher Grundlage macht das Programm das? Falsche Eingabe kann eigentlich nicht sein!
    Habe mit Finanzamt telefoniert und der Sachbearbeiter hat mir gesagt es wurde alle Werbungskosten anerkannt, auch das Arbeitszimmer in Deutschland
    und im Progressionsvorbehalt wurden nur die 3020,-- Euro berücksichtigt. Bei dem Telefonat hatte ich die Positionen noch nicht
    verglichen und konnte somit auch nicht nach dem Verlustausgleich fragen.
    Erläuterungen im Steuerbescheid gibt es nicht, nicht einmal wie hoch die Einkünfte der Ehefrau im Progress. sind, die einbezogen wurden.
    Nur Standard Rechtsbehelfsbelehrung.


    Kann es sein, weil die Ausgaben (Werbungskosten 6149,--) die verbleibenden Einkünfte (3020,--) übersteigen, es hier möglich ist das als
    Verlust beim Ehemann anzusetzen??
    Wenn ja, wo steht das oder wie soll man beim Einspruch argumentieren?

    • Offizieller Beitrag

    Erläuterungen im Steuerbescheid gibt es nicht, nicht einmal wie hoch die Einkünfte der Ehefrau im Progress. sind, die einbezogen wurden.
    Nur Standard Rechtsbehelfsbelehrung.

    Das kann ich mir wirklich nicht vorstellen. Irgend etwas muss da stehen. Und die dem Progressionsvorbehalt unterworfenen Einkünfte werden i.d.R. sogar programmgesteuert erläutert.


    Ich habe die Anlage N-AUS für die Ehefrau und Anlage N für Ehemann ausgefüllt und alles richtig eingetragen. Vergleich vom Steuerbescheid und WISO - Bescheid ergab, alle Positionen stimmen bis auf das "zu versteuernde Einkommen" und das liegt eben daran das WISO den Verlustausgleich der Ehefrau einsetzt.

    Du musst etwas definitiv anders eingetragen haben. Du hast es im Programm irgendwie als inländische Einkünfte gekennzeichnet, so dass das Programm entsprechend rechnet.


    Kann es sein, weil die Ausgaben (Werbungskosten 6149,--) die verbleibenden Einkünfte (3020,--) übersteigen, es hier möglich ist das als Verlust beim Ehemann anzusetzen??

    Du sagtest doch oben:

    Finanzamt hat alle Werbungskosten der Ehefrau anerkannt!
    Einküfte in Polen 9.116 Euro
    anerkannte Werbungskosten 6096 Euro
    Die restlichen 3020 Euro werden im Progressionsvorbehalt berücksichtigt.

    Wozu sollen jetzt noch einmal dieselben Kosten zusätzlich berücksichtigt werden? Das wäre eine doppelte Berücksichtigung!


    Wenn ja, wo steht das oder wie soll man beim Einspruch argumentieren?

    Erst einmal solltest Du den Sachverhalt klären. Also was Du dem FA wie erklärt hast sowie was das FA wie und warum berücksichtigt hat.



    Bei dem Telefonat hatte ich die Positionen noch nicht verglichen und konnte somit auch nicht nach dem Verlustausgleich fragen.

    Und warum ruft man dort an, wenn man die Zahlen und Begründungen überhaupt noch nicht verglichen hat? ?(

  • Habe Fehler gefunden!!
    Im WISO Programm sind die Werbungskosten einmal in der Anlage N-AUS und in der Anlage N der Ehefrau gestanden, daher ist das Programm
    von "doppelten" Werbungskosten ausgegangen.
    Nach dem ich dies berichtigt habe und auch noch die Kosten für Arbeitszimmer, Kontoführungsgebühren und Pauschale für Arbeitsmittel aus der Anlage N Ehefrau
    gelöscht habe, kommt das Progarmm auf das selbe Ergebnis wie im Bescheid vom Finanzamt.


    Nun bleiben nur noch 2 Fragen offen:


    1.) Das Arbeitszimmer ist ja vorhanden (3 Zi. Wohnung in Deutschland), wo kann ich die Werbungskosten dafür eintragen, beim Ehemann in Anlage N?


    2.) Und warum hat das WISO Programm bei der Plausibilitätsprüfung den Fehler nicht erkannt? Eintragungen in Anlage N ohne Einküfte im Innland zu haben
    müsste das Programm doch als Fehler erkennen!?


    Danke für die bisherigen Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Eintragungen in Anlage N ohne Einküfte im Innland zu haben
    müsste das Programm doch als Fehler erkennen!?

    Warum? Denke nur mal an die Studenten, die auf diesem Wege Ihre Studienkosten als Verlustvorträge feststellen lassen können.

    • Offizieller Beitrag

    1.) Das Arbeitszimmer ist ja vorhanden (3 Zi. Wohnung in Deutschland), wo kann ich die Werbungskosten dafür eintragen, beim Ehemann in Anlage N?

    Das Arbeitszimmer Deiner Ehefrau hat in Deinen Werbungskosten nichts zu suchen. Darüber hinaus steht es nicht in Zusammenhang mit inländischen Einkünften.

    • Offizieller Beitrag

    Kann man dann die Kosten in der Anlage N-AUS unter Sonstige Kosten eintragen?

    Das Arbeitszimmer hast Du doch bei den dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften angegeben. ?(

    • Offizieller Beitrag

    Finanzamt hat alle Werbungskosten der Ehefrau anerkannt!
    Einkünfte in Polen 9.116 Euro
    anerkannte Werbungskosten 6096 Euro
    Die restlichen 3020 Euro werden im Progressionsvorbehalt berücksichtigt.

    weil die Ausgaben (Werbungskosten 6149,--)

    Und wofür waren die 6.096€, wenn sie doch im Home-Office arbeitet?


    Mit anderen Worten: Deine Ehefrau hat für ihre Einnahmen in Polen Gesamtausgaben von 12.212€ gehabt? Da wird das FA dann noch einmal ganz anders prüfen und ins Detail gehen. Wer geht denn arbeiten und zahlt noch etwas drauf? Und wenn, dann ist es allenfalls negativer Progressionsvorbehalt. Aber wie gesagt, das wird man dann alles noch einmal aufrollen und auch nach etwaigen steuerfreien Erstattungen für das "Home-Office" sowie dessen örtliche Gegebenheiten (3-Zimmer-Wohnung) schauen.

  • Eine Detailprüfung wäre kein Problem, alles wahrheitsgemäß angegeben.


    Die Werbungskosten ergeben sich aus der 3-monatigen Anwesenheit beim Arbeitgeber in Polen,
    Doppelte Haushaltsführung, Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendung, Familienheimfahrten, Zweitwohnsitz Polen.
    Es bleiben nach Abzug Werbungskosten noch die 3020,-- Euro Einkünfte für Progression.


    Habe jetzt einmal vorsorglich Einspruch eingelegt und die Kosten für Arbeitszimmer in Anlage N-AUS als sonstige Kosten nachgereicht.


    Danke für die Hilfe.

  • Stand in Anlage N der Ehefrau und damit hat es das FA nicht berücksichtigt!

    Die Anlage N ist hier ja auch definitiv falsch - es gehört alles in die Anlage N-AUS. Aber daher rührt der Verlustausgleich und insofern dann vom Finanzamt berücksichtigt.