Hi,
ich hänge mich hier einfach mal mit ran, da ich eine ähnliches Problem habe.
Bei mir geht es um zwei verschiedene Orte.
Zum einen bin ich für unseren Auftraggeber innerhalb Deutschlands tätig gewesen, hierbei wurde mir vom Auftraggeber kostenlos ein Schlafplatz auf seinem nicht im Betrieb befindlichen Schiff gegeben. ( nicht im Betrieb, oder kalt aufgelegt heißt, dass keine Crew an Bord war, kein Koch, keine Verpflegung, aber Strom und Wasser von Land und dadurch eine funktionierende Küche)
Für diese Zeit wollte das FA trotz bereits eingereichter Bescheinigung meines AG über Abweseheitszeiten Hotelrechnjngen sehen, habe dann die Bescheinigung über die Unterbringung eim Auftraggeber angefragt und erhalten, jetzt möchte dasvFA detailiert wissen, wo ich much den Verpflegt habe.
Zweite Sache: Auslandseinsatz in Saudi-Arabien.
Abwesenheitszeiten und nicht erhaltene Zuwendungen vom AG bestätigt und durch Bordkartenabrisse des Fliegers belegt.
Der Auftraggeber ist in Deutschland, aber dessen Auftraggeber sitzt in Saudi-Land. Der Auftraggeber in Saudi hat sich vor Ort um die Unterbringung gekümmert, daher habe ich keinen Zugriff auf die Rechnungen, da das Hotel mir diese nicht aushänigt ( vom deutschen Auftraggeber ebenso bescheinigt worden). Ich habe vom Frontoffice des Hotels ein Bestätigungsschreiben erhalten, das keine Verpflegung enthalten war. Ergänzend habe ich div. Bons von Supermärkten und Restaurants eingereicht. Diese Bons sind zum Teil arabisch, zum Teil englisch/arabisch. Hierzu kam nun vom FA, die Belege seien nicht verwertbar, ich soll aber Belegen wo und wie ich mich verpflegt habe.
Nun gilt ja leider 87AO - Amtssprache ist Deutsch. Leider kostet das übersetzen eines einzelnen Kassenbons bereits 10€ - zum Nachweis, das ich die Verpflegungspauschale n Anspruch nehmen kann?
Ist das so alles noch im Rahmen, oder übertreibt der Sachbearbeiter in wenig?