Übernachtungskosten im Ausland - pauschaler Ansatz

  • Hi,


    ich hänge mich hier einfach mal mit ran, da ich eine ähnliches Problem habe.


    Bei mir geht es um zwei verschiedene Orte.
    Zum einen bin ich für unseren Auftraggeber innerhalb Deutschlands tätig gewesen, hierbei wurde mir vom Auftraggeber kostenlos ein Schlafplatz auf seinem nicht im Betrieb befindlichen Schiff gegeben. ( nicht im Betrieb, oder kalt aufgelegt heißt, dass keine Crew an Bord war, kein Koch, keine Verpflegung, aber Strom und Wasser von Land und dadurch eine funktionierende Küche)
    Für diese Zeit wollte das FA trotz bereits eingereichter Bescheinigung meines AG über Abweseheitszeiten Hotelrechnjngen sehen, habe dann die Bescheinigung über die Unterbringung eim Auftraggeber angefragt und erhalten, jetzt möchte dasvFA detailiert wissen, wo ich much den Verpflegt habe.


    Zweite Sache: Auslandseinsatz in Saudi-Arabien.
    Abwesenheitszeiten und nicht erhaltene Zuwendungen vom AG bestätigt und durch Bordkartenabrisse des Fliegers belegt.
    Der Auftraggeber ist in Deutschland, aber dessen Auftraggeber sitzt in Saudi-Land. Der Auftraggeber in Saudi hat sich vor Ort um die Unterbringung gekümmert, daher habe ich keinen Zugriff auf die Rechnungen, da das Hotel mir diese nicht aushänigt ( vom deutschen Auftraggeber ebenso bescheinigt worden). Ich habe vom Frontoffice des Hotels ein Bestätigungsschreiben erhalten, das keine Verpflegung enthalten war. Ergänzend habe ich div. Bons von Supermärkten und Restaurants eingereicht. Diese Bons sind zum Teil arabisch, zum Teil englisch/arabisch. Hierzu kam nun vom FA, die Belege seien nicht verwertbar, ich soll aber Belegen wo und wie ich mich verpflegt habe.


    Nun gilt ja leider 87AO - Amtssprache ist Deutsch. Leider kostet das übersetzen eines einzelnen Kassenbons bereits 10€ - zum Nachweis, das ich die Verpflegungspauschale n Anspruch nehmen kann?


    Ist das so alles noch im Rahmen, oder übertreibt der Sachbearbeiter in wenig?

  • trotz bereits eingereichter Bescheinigung meines AG über Abweseheitszeiten Hotelrechnjngen sehen, habe dann die Bescheinigung über die Unterbringung eim Auftraggeber angefragt und erhalten, jetzt möchte dasvFA detailiert wissen, wo ich much den Verpflegt habe.

    Das hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass du Übernachtungspauschalen angegeben hast. Diese sind aber vom FA zu Recht nicht anerkannt, wenn der Arbeitgeber eine kostenloses Übernachtungsmöglichkeit anbietet.


    Ja, denn es ist ja durchaus möglich, dass der Arbeitgeber hier Kosten getragen hat (wenn du z. B. beim Auftraggeber verbilligt in der Kantine verpflegst wurdest oder der Arbeitgeber einen Vertrag mit einer Gaststätte für dich gemacht hatte). In beiden Fällen ist die Verpflegungspauschale zu kürzen.



    Der Auftraggeber in Saudi hat sich vor Ort um die Unterbringung gekümmert,

    Damit sind dir ja auch keine Kosten entstanden, es gilt daher das Gleiche wie für die Übernachtung im Schiff - keine Übernachtungspauschale möglich.



    Ich habe vom Frontoffice des Hotels ein Bestätigungsschreiben erhalten, das keine Verpflegung enthalten war.

    Das mag ja sein, aber hast du vom Arbeitgeber keine Pauschalen erstetzt bekommen? Die Kassenbons können belegen, dass du dir etwas zu Essen gekauft hast (müssen übersetzt werden, da sonst ja auch andere Käufe darauf stehen können), aber es geht daraus nicht hervor, was du vom Arbeitgeber ersetzt bekommen hast.


    Dass hier das FA nachfragt, ist für mich logisch. Du bist nachweispflichtig, nicht das Finanzamt. Hier wird nichts übertrieben.

  • Ich habe keine Übernachtungspauschale beantragt - daher kann ich darüber auch keine Nachweise erbringen, ferner denke ich, muss ich nichts belegen, was ich nicht beantragt habe.
    Die Bestätigung meines Arbeitgebers war über die Abwesenheitszeiten, und enthielt die Passage: Es wurde von uns keine Verpflegung gestellt, sowie keine Verpflegungspauschale gezahlt.
    Somit habe ich dem FA den Teil bereits vorgelegt.


    Es geht nicht um Übernachtungskosten, da meine Unterbringung aus dem Büro organisiert wird - daher beantrage ich diese auch nicht.


    Also zusamnengefasst liegt beim Finanzamt jetzt:
    - Bescheinigung, wann ich weg war
    - Bescheinigung, dass ich keine Verpflegungspauschale, oder vergünstigte Verpflegung erhalten habe, von meinem Arbeitgeber
    - Bescheinigung, dass ich von meinem innerdeutschen Auftraggeber untergebracht, jedoch nicht verpflegt wurde
    - Bescheinigung, über die Unterbringung in Saudi Arabien, mit dem Vermerk, dass die Hotelrechnungen in Deutschland nicht vorliegen, vom deutschen Auftraggeber
    - Bescheinigung des Hotels in Saudi-Arabien, dass ich ohne Verpflegung untergebracht worden bin, aber Rechnungen Datenschutzrechtlich nicht herausgegeben werden dürfen



    Jetzt soll ich trotz bereits eingereichtem Nachweis von Arbeitgeber und Auftrageberseite, dass diese mich nicht verpflegt haben, detailiert nachweisen, wo und wie ich mich verpflegt habe.

    • Offizieller Beitrag

    ich hänge mich hier einfach mal mit ran, da ich eine ähnliches Problem habe.

    Bitte die Forenregeln beachten und kein Thread-Hijacking. Dieses Mal noch als Ermahnung. Die Themen haben rein gar nichts gemeinsam, außer eben dem Werbungskostenbereich.


    Inhaltlich kann ich babuschkas Ausführungen zur Nachweispflicht nur zustimmen. Und die Amtssprache ist deutsch. Ist leider so.

  • In solchen Fällen hilft es häufig, den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und den Sachbearbeiter zu fragen, was er noch benötigt. Die Mitarbeiter in den Finanzämtern sind in der Regel höfliche Leute und lassen mit sich reden.