Rentenminderung: freiwillige Ausgleichszahlung

  • Hallo,


    ich plane mit 63 in Rente zu gehen. Die dann anfallende Rentenminderung kann man durch eine freiwillige Ausgleichszahlung an die Rentenversicherung ausgleichen. Den für mich anfallenden Betrag habe ich mit ausrechnen lassen (Antrag V0210 der RV). Den Betrag kann man steuermindernd geltend machen. Ich bin mir allerdings unsicher, wo das genau einzutragen ist.
    Kennt sich von Euch jemand aus? Danke


    Viele Grüße
    Wolfgang

  • Den Betrag kann man steuermindernd geltend machen. Ich bin mir allerdings unsicher, wo das genau einzutragen ist.

    Nun, ich würde sagen, dort wo auch die übrigen Beiträge für Altersvorsorge eingetragen werden. Allerdings ist die Höchstbetragsregelung hier unter Umständen einschränkend.

  • Hallo,


    Die Frage wurde ähnlich vor einem Jahr schon einmal gestellt - mit gleichem Titel:


    Ich plane mit 63 in Rente zu gehen. Die dann anfallende Rentenminderung kann man durch eine freiwillige Ausgleichszahlung an die Rentenversicherung ausgleichen. Den für mich anfallenden Betrag habe ich mir ausrechnen lassen (Antrag V0210 der RV). Den Betrag kann man steuermindernd geltend machen. Ich bin mir allerdings unsicher, wo das genau einzutragen ist.

    Die Besonderheit: ich war bis Ende November Angestellter und mache die freiwillige Ausgleichszahlung im Dezember, wenn ich nicht mehr Angestellter bin.


    Bei welcher der beiden folgenden Möglichkeiten trage ich die Ausgleichszahlung ein:


    - Allgemeine Ausgaben

    - - Versicherungen und Altervorsorge

    - - - Weitere Rentenversicherungen

    - - - - Freiwillige gesetzliche Angestellten- / Arbeiterrenten oder Höherversicherungen

    oder

    - - - - Gesetzliche Rentenversicherungen - Nichtarbeitnehmer


    Gibt es da eine Höchstbetragsregelung? Wie sieht diese aus bzw. wo ist diese beschrieben.

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage wurde ähnlich vor einem Jahr schon einmal gestellt - mit gleichem Titel:

    Und warum dann dieselbe Frage mit fast identischen Text auch von Dir, wo sie doch auch beantwortet worden ist? Deshalb von mir zusammengeschoben.


    Dieselbe Antwort hätte ich übrigens so jetzt auch gegeben.