Fortführen VL-Vertrag als Rentner möglich?

  • hallo zusammen,



    ich bin der "neue" und verfolge Ihre beiträge mit interesse. kurz zu mir: ich bin seit dem 1.7.16 rentner (erreichen der regelaltersgrenze 65+5).


    sachlage: während meiner aktiven zeit wurden von meinem ex-arbeitgeber monatliche leistungen für einen vl-sparvertrag erbracht. die regelmässigen leistungen wurden von diesem an eine fondsplattform überwiesen. ab dem 1.7 jedoch nicht mehr wg. erreichens der regelaltersgrenze. staatliche sparzulagen, prämien etc habe ich nie erhalten.



    mich beschäftigen nachfolgende fragen, von der ich mir Ihren fachkundigen rat erbitte.
    -@kann ich mir die in rede stehenden fonds-anteile sofort auszahlen lassen ggfls. mit kündigung des VL-sparratenvertrages oder unterliegen diese anteile bzw der VL-sparratenvertrag/der regulären sperrfrist?


    -@kann ich als rentner die monatlichen sparleistungen an den sparvertrag weiterführen? mit dem ziel jetzt wg der geringeren einkünfte eine sparzulage zu erhalten



    im voraus besten dank für Ihren rat bzw. Ihr fachkundiges feedback. mfg Wolf

    • Offizieller Beitrag

    -@kann ich mir die in rede stehenden fonds-anteile sofort auszahlen lassen ggfls. mit kündigung des VL-sparratenvertrages oder unterliegen diese anteile bzw der VL-sparratenvertrag/der regulären sperrfrist?

    Du kannst jeden Vertrag gemäß der vertraglichen und gesetzlichen Regelungen vorzeitig kündigen. Sofern eben staatliche Zulagen gewährt wurden, halt ggf. zulagenschädlich.


    -@kann ich als rentner die monatlichen sparleistungen an den sparvertrag weiterführen?

    Das kann man natürlich.


    mit dem ziel jetzt wg der geringeren einkünfte eine sparzulage zu erhalten

    Das nun weniger. Das nennt sich ja nicht umsonst Arbeitnehmer-Sparzulage. Du bist kein Arbeitnehmer mehr, also kann auch keine Arbeitnehmer-Sparzulage mehr gewährt werden.

  • Sorry, dass ich mich erst jetzt wieder melde :)


    den genannten Sparvertrag habe ich immer noch :(


    Die Kontoführende Bank meint ich müsse das Geld stehen lassen und kann erst am Ende der Sperrfrist darüber verfügen. Meines Wissens sind jedoch noch "nie" Sparzulagen oder ähnliche Zulagen vom Finanzamt gekommen...Die Beträge hat ausschliesslich mein früherer Arbeitgeber gezahlt...


    Frage: Weiß jemand von Ihnen, WEN ich da fragen kann: wie ich damit umgehen soll mit dem Ziel an das Geld zu kommen?


    Beste Grüsse

  • Die Kontoführende Bank meint ich müsse das Geld stehen lassen und kann erst am Ende der Sperrfrist darüber verfügen.

    Das ist ja das, was miwe4 meinte "entsprechend den vertraglichen Regelungen". Die Sperrfrist ist bei VL-Verträgen ja üblich. Das heisst aber nur, dass du erst mit Ablauf der Sperrfrist über dein Geld verfügen kannst. Beiträge kannst du noch zahlen - wobei ich den Sinn darin dann nicht ganz sehe, abgesehen davon, dass es eine Art "Zwangsparen" wäre und - falls du es finanziell kannst - darin keinen Nachteil hast. Nur Sparzulage wird keine mehr gewährt.


    Meines Wissens sind jedoch noch "nie" Sparzulagen oder ähnliche Zulagen vom Finanzamt gekommen.

    Die werden automatisch dem Sparvertrag gutgeschrieben - sieh dir einmal die Kontoauszüge der vergangenen Jahre an.

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst jeden Vertrag gemäß der vertraglichen und gesetzlichen Regelungen vorzeitig kündigen. Sofern eben staatliche Zulagen gewährt wurden, halt ggf. zulagenschädlich.

    Und bei dieser Aussage bleibe ich. Die Kündigungsfristen ergeben sich aus den allgemeinen Vertragsbedingungen, haben aber mit der Bindungsfrist aufgrund staatlicher Zulagen rein gar nichts zu tun. Das sind zwei ganz verschiedene Dinge.


    Die Kontoführende Bank meint ich müsse das Geld stehen lassen und kann erst am Ende der Sperrfrist darüber verfügen.

    Das ist m.E. Blödsinn -> s.o. .


    Meines Wissens sind jedoch noch "nie" Sparzulagen oder ähnliche Zulagen vom Finanzamt gekommen...Die Beträge hat ausschließlich mein früherer Arbeitgeber gezahlt...

    Das spielt für eine Kündigung grundsätzlich keine Rolle. Kündigen innerhalb der vertraglichen Kündigungsfrist kannst Du immer. Die Bindungsfrist aufgrund evtl. staatlicher Zulagen hat eben nur die Zulagen-/Prämien schädliche oder Zulage/Prämien unschädliche Auswirkung als Alternative.


    Schau in Deinen Vertrag, was da zur Kündigungsfrist steht.


    Beiträge kannst du noch zahlen - wobei ich den Sinn darin dann nicht ganz sehe, abgesehen davon, dass es eine Art "Zwangsparen" wäre und - falls du es finanziell kannst - darin keinen Nachteil hast.

    Es kann schon Sinn machen, da in den VL-Verträgen, insbesondere in vielen älteren Verträgen, oft wesentlich höhere Zinsen vereinbart sind als aktuell bei den Instituten für normale Sparformen zu erreichen sind.

  • Das spielt für eine Kündigung grundsätzlich keine Rolle.

    Aber für die Höhe der Auszahlung! Die Zulagen gehen zumindest teilweise bei Auszahlung vor Ende der Sperrfrist "flöten".

    • Offizieller Beitrag

    Aber für die Höhe der Auszahlung! Die Zulagen gehen zumindest teilweise bei Auszahlung vor Ende der Sperrfrist "flöten

    Das schreibt doch miwe auch:

    Die Bindungsfrist aufgrund evtl. staatlicher Zulagen hat eben nur die Zulagen-/Prämien schädliche oder Zulage/Prämien unschädliche Auswirkung als Alternative.

    • Offizieller Beitrag

    Es kann schon Sinn machen, da in den VL-Verträgen, insbesondere in vielen älteren Verträgen, oft wesentlich höhere Zinsen vereinbart sind als aktuell bei den Instituten für normale Sparformen zu erreichen sind.

    Also die Zinsen während der Einzahlphase sind auch minimal. Interessant wird erst bei VL-Bonussparverträgen, wenn es nach der einjährigen Ruhezeit am Ende der Vertragslaufzeit gibt die vertraglich festgelegten Bonuszinsen gibt. Die sind ordentlich, weshalb es sich auch lohnt, auch den Sparbetrag bis zum möglichen Maximum aufzustocken, falls der AG nur anteilmäßig VL-Zahlungen leistet.


    Aber das ist ja alles hier nicht relevant - der TE macht ja Fondssparen.

    • Offizieller Beitrag

    Also die Zinsen während der Einzahlphase sind auch minimal.

    Also ich habe noch einen Vertrag bei der ING DiBa, auf den nicht mehr eingezahlt wird und den ich auch ausbezahlt bekommen habe (auch keine staatlichen Zuschüsse). Den könnte ich nach Rücksprache mit der ING DiBa aber weiterhin mit dem vereinbarten Zinssatz i.H.v. 3% p.a. besparen.


    Aber das ist ja alles hier nicht relevant - der TE macht ja Fondssparen.

    War ja auch an babsuchka gerichtet zu der betreffenden Bemerkung. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Also ich habe noch einen Vertrag bei der ING DiBa, auf den nicht mehr eingezahlt wird und den ich auch ausbezahlt bekommen habe (auch keine staatlichen Zuschüsse). Den könnte ich nach Rücksprache mit der ING DiBa aber weiterhin mit dem vereinbarten Zinssatz i.H.v. 3% p.a. besparen.

    Ja, da gibt es verschiedene Konditionen. Wie Du schon sagst, steht alles in den Vertragsunterlagen. ;)

  • Es kann schon Sinn machen, da in den VL-Verträgen, insbesondere in vielen älteren Verträgen, oft wesentlich höhere Zinsen vereinbart sind als aktuell bei den Instituten für normale Sparformen zu erreichen sind.

    Es ist eigentlich egal, wie hoch die Zinsen sind: Einzahlungen sind meines Wissens bei einem Sparvertrag (einen solchen hat ja der TE wohl) nur durch den Arbeitgeber möglich (egal wieviel der dazu gibt), also Einzahlungen vom eigenen Konto sind nicht möglich. Das war die Auskunft, die ich vor gut einem halben Jahr von meinem Anbieter bekommen habe, die sich auch mit dem hier deckt:

    Aufgrund gesetzlicher Vorgaben dürfen leider nur VL-Leistungen Ihres Arbeitgebers direkt in den VL-Sparplan einfließen. Eigene Einzahlungen sind daher nicht möglich.

    Über Ihren Arbeitgeber können Sie diesen Betrag um einen eigenen regelmäßigen Sparanteil aufstocken. Dabei muss Ihr Arbeitgeber Ihren gewünschten zusätzlichen Eigenanteil mit überweisen und mit Ihrer Lohn- / Gehaltsauszahlung verrechnen. Eigene Einzahlungen per Dauerauftrag oder Überweisung sind nicht zulässig.

    Arbeitnehmer können ihren VL-Vertrag auch dann weiterführen, wenn der neue Arbeit­geber keine Zuschüsse gewährt. In diesem Fall über­nehmen sie die Einzahlungen komplett selbst. Der neue Arbeit­geber ist verpflichtet, diese aus ihrem Gehalt an den VL-Anbieter zu über­weisen.

    Wie das bei anderen Vertragsarten für VL aussieht, weiß ich nicht.