Hallo liebes Forum,
Folgende Situation liegt aktuell bei mir vor:
Ich habe vor, ab März nächsten Jahres entweder als Freiberufler oder aber als Gewerbetreibender (Softwareentwicklung) zu arbeiten. Da es gerade in diesem Berufsfeld nicht einfach ist, als Freiberufler durchzugehen und die Kriterien hier auch sehr schwammig sind (katalogähnliche Berufe, kreatives Schaffen usw.), werde ich als erstes versuchen, einen Antrag auf eine freiberufliche Tätigkeit zu stellen, denn diese bringt die Befreiung von Gewerbesteuer und der Mitgliedschaft in der IHK mit sich.
Sollte dieser durchgehen, heißt es - laut meinen Informationen - noch lange nicht, dass ich bei einer Betriebsprüfung (Jahre später) immer noch als Freiberufler eingestuft werde. Denn, ob Freiberufler oder nicht entscheidet dann entsprechend der Betriebsprüfer.
Im Worst-Case droht mir also eine Rückzahlung von Gewerbesteuer...
Meine Frage:
Kann man die Rückzahlung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen lassen oder passiert das bei der Berechnung vielleicht schon? (§ 35 EStG). Bitte beachten: Es geht um die Rückzahlung von Gewerbesteuer - nicht um den generellen Sachverhalt einer Anrechnung.
Vielen Dank im Voraus
Roland