Machen Kapitaleinkünfte, die über dem Pauschbetrag liegen, einen Verlustvortrag aus Werbungskosten zunichte?

  • Hallo liebes Forum,


    da ich die Antwort auf meine Frage im Internet per google nicht finden konnte, habe ich mich hier registriert, in der Hoffnung, dass hier jemand meine Frage beantworten kann.


    Folgendes Szenario:


    • Studienbeginn 2010 (Zweitausbildung, Verlustvortrag als Werbungskosten für 2010 bis 2013 seitens des Finanzamts bereits anerkannt, wird jedes Jahr akkumuliert) & Studienabschluss 2015 (Steuererklärung 2014 & 2015 noch zu machen.) Der Plan ist, den gesamten Verlustvortrag bis zur Erklärung 2016 mitzunehmen und damit voll auszuschöpfen.
    • keinerlei Einkünfte bis 2013; jedoch 2014 & 2015 Kapitalerträge, die beide jeweils über dem Freibetrag von 801€ liegen.


    Meine Frage: Werden die Kapitalerträge als "Einkommen" gewertet (das damit dann in 2014 sowie 2015 über Null läge) und mit dem Verlustvortrag aus den Vorjahren gegen gerechnet, der sich dadurch dann quasi in Luft auflöst bzw. für die Zukunft verfällt? Hintergrund ist mein angelegenes Wissen, das Einkommen, das über 0 liegt, automatisch mit dem gesamten Verlustvortrag verrechnet wird (Quelle steuernetz.de):


    "Verfassungsgemäß ist, dass der Verlust zwingend auch in solche Veranlagungszeiträume vorgetragen wird, in denen der Steuerpflichtige nur ein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags hat (BFH-Urteil vom 26.7.2005, XI B 93/03, BFH/NV 2005 S. 2001; Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen). Der Verlustvortrag kann im Gegensatz zum Verlustrücktrag von Ihnen nicht begrenzt werden (BFH-Beschluss vom 9.4.2010, IX B 191/09, BFH/NV 2010 S. 1270; Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen)."


    Jetzt mache ich mir natürlich Sorgen, dass die (geringfügig über dem Pauschbetrag liegenden) Kapitaleinkünfte meine durchaus beträchtlichen Investitionen, die sich im Verlustvortrag widerspiegeln, gänzlich auflösen? ;(


    Ich freue mich auf Antworten, vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Werden die Kapitalerträge als "Einkommen" gewertet (das damit dann in 2014 sowie 2015 über Null läge) und mit dem Verlustvortrag aus den Vorjahren gegen gerechnet, der sich dadurch dann quasi in Luft auflöst bzw. für die Zukunft verfällt?

    Jetzt mache ich mir natürlich Sorgen, dass die (geringfügig über dem Pauschbetrag liegenden) Kapitaleinkünfte meine durchaus beträchtlichen Investitionen, die sich im Verlustvortrag widerspiegeln, gänzlich auflösen?

    Definitiv ja, denn es handelt sich ja um ganz normale Einkünfte, die entsprechend auch als solche in der Einkunftsermittlung und beim Gesamtbetrag der Einkünfte auftauchen. Die Ermittlung der auf die Kapitaleinkünfte entfallenden Steuerbeträge bzw. die Art deren Ermittlung ist dabei unbeachtlich. Das wird erst ganz am Ende beim zu versteuernden Einkommen und der Ermittlung der Einkommensteuer aufgedröselt. Kannst Du aber alles auch bei Eingabe in ein Steuerprogramm selber nachvollziehen, z.B. im WISO steuer:Sparbuch.

  • Danke für die Antwort, aber ich verstehe nicht ganz, auf was sie hinausläuft: Ist mein gesamter Verlustvortrag von über 20.000 Euro futsch, weil ich ca. 2000€ Kapitaleinkünfte hatte (die meine einzigen Einnahmen waren)?

  • Ist mein gesamter Verlustvortrag von über 20.000 Euro futsch, weil ich ca. 2000€ Kapitaleinkünfte hatte (die meine einzigen Einnahmen waren)?

    nein, sie schmelzen ihn nur ab