Auswärtstätigkeit

  • Liebe Forumsmitglieder,


    leider habe ich zu nachfolgendem Thema nichts gefunden.


    Als Angestellter habe ich viele Auswärtstätigkeiten, die ich mit meinem privaten Pkw durchführe. Von meinem Arbeitgeber erhalte ich hierfür 50 Cent pro Kilometer (davon 30 Cent steuerfrei) und je nach Tageslänge 12 od. 24 Euro Verpflegungspauschale.


    Zwei Fragen hierzu:


    1. Wieso werden in meiner Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 20 lediglich die steuerfreien Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit angezeigt? Wo finde ich die 30 Cent pro Kilometer?


    2. Wie kann ich vorgehen, wenn meine tatsächlichen Km-Kosten über 30 Cent liegen? Ich muss ja dem Finanzamt irgendwie klar machen, dass ich bereits 30 Cent steuerfrei erhalten habe, aber tatsächlich höhere Kosten pro Kilometer hatte.


    Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

  • erhalte ich hierfür 50 Cent pro Kilometer (davon 30 Cent steuerfrei)

    ch muss ja dem Finanzamt irgendwie klar machen, dass ich bereits 30 Cent steuerfrei erhalten habe, aber tatsächlich höhere Kosten pro Kilometer hatte.

    Du musst auch die restlichen 0,20 € Erstattungen mit angeben, auf die Versteuerung kannst du hinweisen. Nur was dann noch übersteigt, wird möglicherweise vom Finanzamt anerkannt. Hast du denn ein Fahrtenbuch, aus dem die gefahrenen Strecken schön aufgeteilt sind auf Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, dienstliche Fahrten und Privatfahrten und ist dieses Fahrtenbuch auch den Anforderungen der Finanzverwaltung entsprechend geführt?


    Als Nachweis der dienstlichen Veranlassungen und die Höhe der Erstattungen müsstest du doch die Reisekostenabrechnungen für deinen Arbeitgeber haben.