Anlage AUS - Zeile 36 - keine negativen Einkünfte eintragbar (negativer Progressionsvorbehalt)

  • Hallo,


    gemäß steuerlicher Mitteilung versuche ich vergeblich in Anlage AUS, Zeile 36 (steuerfrei unter Progressionsvorbehalt) einen negativen Betrag einzutragen ?( , nur positiv wird akzeptiert.


    Liegt der Fehler beim Programm oder in meinen unzureichenden Kenntnissen in der Anwendung des Programmes bzw. unzureichenden steuerliche Kenntnissen? :?:


    Nach meinem Kenntnisstand existiert negativer Progressionsvorbehalt.


    Negativer Eintrag in Zeile 46 der Anlage AUS (nach DBA steuerfreie Einkünfte gemäß §2a Abs. 1 Nr. 6a EStG) ist mir gelungen.


    Danke!

  • Antwort nach weiterer Recherche -Verzweiflung war schon da - doch noch selbst gefunden :



    Kein negativer Progressionsvorbehalt für
    Auslandsverluste
    Nach einem DBA steuerfreie negative ausländische
    Einkünfte i. S. d. § 2a EStG sind auch nach dem Übergang
    von der sog. Schattenveranlagung zur sog.
    Hinzurechnungsmethode nicht im Wege des negativen
    Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.
    Normenkette

    • § 32b Abs. 1 Nr. 3, § 2a Abs. 1 S. 1 Nr. 6 Buchst. a EStG
    • Offizieller Beitrag

    Das ist wie immer abhängig von dem Sachverhalt und den demgemäßen Eintragungen. Also abhängig von dem Staat und der Einkunftsart und den sonstigen steuerlichen Voraussetzungen nach dem EStG.