Unterjährige USt-Erklärung wegen Geschäftsaufgabe

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein Einzelgewerbe zum 31.10. abgemeldet. Das Finanzamt hat mich nun angeschrieben und darauf hingewiesen, dass die USt-Erklärung spätestens 1 Monat nach Beendigung abzugeben ist.


    Das WISO Formular dafür steht ja doch frühestens Anfang 2017 zur Verfügung (laut Meldung in WISO steuerSparbuch 2016).


    Bleibt mir also nichts anderes übrig, die Umsatzsteuererklärung anderweitig zu übermitteln?


    Vielen Dank & Grüße
    repro625

    • Offizieller Beitrag

    ich habe ein Einzelgewerbe zum 31.10. abgemeldet. Das Finanzamt hat mich nun angeschrieben und darauf hingewiesen, dass die USt-Erklärung spätestens 1 Monat nach Beendigung abzugeben ist.

    So ist es: § 18 Absatz 3 UStG

    Bleibt mir also nichts anderes übrig, die Umsatzsteuererklärung anderweitig zu übermitteln?

    Siehe also wieder § 18 Absatz 3 UStG:

    Zitat

    3) Der Unternehmer hat für das Kalenderjahr oder für den kürzeren Besteuerungszeitraum eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln, in der er die zu entrichtende Steuer oder den Überschuss, der sich zu seinen Gunsten ergibt, nach § 16 Absatz 1 bis 4 und § 17 selbst zu berechnen hat (Steueranmeldung). In den Fällen des § 16 Absatz 3 und 4 ist die Steueranmeldung binnen einem Monat nach Ablauf des kürzeren Besteuerungszeitraums zu übermitteln. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall hat der Unternehmer eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und eigenhändig zu unterschreiben.

    Oft muss man sogar die Jahreserklärungen des Vorjahres abändern, Du kannst jetzt den druckfrischen Vordruck nutzen:
    2016-09-30-Muster-USt-erklaerung-2016.pdf


    Für die Veranlagungszeiträume ab 2017 wird das allerdings anders sein, da die Verwaltung nach Jahrzehnten wach geworden ist. :)
    2016-10-04-Muster-USterklaerung-2017.pdf

  • Bleibt mir also nichts anderes übrig, die Umsatzsteuererklärung anderweitig zu übermitteln?

    In Ergänzung zu miwe4: solange kein neuerer Vordruck bekannt gegeben wurde (und auch über ElsterOnline oder ElsterFormular nicht verfügbar) ist immer der letzte veröffentlichte Vordruck zu benutzen. Das heisst bislang bei unterjähriger Abgabe der Vordruck des Vorjahres. Aber wie miwe4 geschrieben hat: 2016 und 2017 sind inzwischen veröffentlicht, also ist in deinem Fall der Vordruck 2016 zu benutzen (ist zumindest in ElsterFormular aber noch nicht vorhanden!)