IAB-Trick: wie hebt man die GWG-Schwelle von 410 Euro auf 683 Euro an

  • Hallo zusammen,


    vielleicht kann jemand weiterhelfen.
    Wie trägt man in dem Fall richtig ein:


    668.- € Kaufpreis Handy inkl.
    561.- € Netto
    224.- € IAB Kürzungsbetrag 40%
    337.- € somit GWG bis 410.- € Anlagengut


    Anschaffung Monat März
    Egal, wie ich drehe und wende - die Abschreibung geht immer über Jahresende hinaus und wird nicht
    als GWG bis 410.- € sofort abgeschrieben.
    Was übersehe ich hier - siehe Anlage? ?(


    dank voraus

  • Stimmt so nicht,


    mit IAB ist Netto 337.- € und somit GWG.
    Ich weiss nicht, wie man genau verbuchen kann.
    Die Abschreibung wird auf 12 Monate verteilt und somit auf 2 Jahre.
    Muss aber eine Möglichkeit für Sofortabschreibung geben.
    Bloss wie?


    Wie bucht man:


    IAB-Trick: wie hebt man die GWG-Schwelle von 410 Euro auf 683 Euro an

    • Offizieller Beitrag

    mit IAB ist Netto 337.- € und somit GWG.

    Du sagst dem Programm aber, dass die Netto-AL 561€ betragen!


    nach Buchung IAB kein GWG mehr


    IAB-Trick: wie hebt man die GWG-Schwelle von 410 Euro auf 683 Euro an

    Da nützt auch schreien nichts. Bitte halte dich an die normalen Forenregeln.

  • Hi,
    Erstens schreie ich nicht, sondern habe nur reinkopiert.
    Zweitens ist diese Möglichkeit anscheinend vielen Usern gar nicht bekannt.




    https://www.buhl.de/meinbuero/…/10/newsletter-052014.pdf
    Wer Interesse hat, kann über WISO nachlesen, siehe im Anhang den WISO Newsletter Mai 2014 im PDF abgespeichert. Hieraus zitiert:


    2. So heben Sie die GWG­ Schwelle von 410 Euro auf 683 Euro an!


    Viele Unternehmer und Selbstständige erledigen im Mai den Jahresabschluss für das Vorjahr. Der ist aber nicht nur Schnee von gestern: Mit ein wenig Weitblick lassen sich gleichzeitig die Steuer Weichen fürs laufende Jahr stellen.


    Hier ein schönes Beispiel:
    Erinnern Sie sich an den Investitionsabzugsbetrag (IAB), den wir im März­ Newsletter vorgestellt haben? Damit können Sie ganz bequem Rücklagen für zukünftige Anschaffungen bilden und gleichzeitig Ihre Steuerbelastung senken.


    Doch nicht nur das:
    Über den IAB lässt sich außerdem die Wertgrenze für die Anschaffung „geringwertiger Wirtschaftsgüter“ (GWG) um rund zwei Drittel anheben.
    Normalerweise dürfen GWG im Wert von bis zu 410 Euro (netto) im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben werden. Mit dem IAB­ Trick heben Sie die GWG­ Grenze auf beachtliche 683 Euro. Kleinunternehmer, für die der GWG ­Bruttowert ausschlaggebend ist, dürfen sogar Anschaffungen von bis zu 813 Euro im ersten Jahr abschreiben!


    Nehmen wir an, Sie wollen im Jahr 2014 ein Schweißgerät für 650 Euro anschaffen.
    Die übliche Nutzungsdauer beträgt 13 (!) Jahre. Wenn Sie nun bei der Steuererklärung für 2013 einen IAB für das Schweißgerät bilden, können Sie die gesamten Anschaffungskosten in 2014 geltend machen – und müssen nicht bis 2027 warten:

    • Investitionsabzugsbetrag im Jahr 2013: 40 % auf 650 Euro = 260 Euro. Ohne dass auch nur ein Cent geflossen ist, wird ein großer Teil der geplanten Ausgaben für das Schweißgerät bereits in 2013 berücksichtigt: Der zu versteuernde Gewinn des Jahres 2013 sinkt um 260 Euro.
    • Zugleich verringern sich die für die GWG­ Grenze bedeutsamen „Anschaffungskosten“ in 2014 um 260 Euro auf nur noch 390 Euro: Damit fällt das Schweißgerät plötzlich unter die GWG­ Grenze! Und das, obwohl Sie erst in 2014 die vollen 650 Euro an den Händler bezahlen!

    Einen IAB dürfen Sie für eine beliebige Anzahl großer und kleiner Anschaffungen bilden – Hauptsache, die Obergrenze von insgesamt 200.000 Euro wird nicht überschritten.
    Die IAB Details besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.



    Ich möchte sehr gerne wissen, wie es in dem Fall korrekt verbucht wird.
    Danke voraus

    • Offizieller Beitrag

    erstens schreie ich nicht, sondern habe nur reinkopiert.

    Wenn jemand fett und in der Größe schreibt, dann ist das nach Forenregeln nun einmal schreien. Wie und warum spielt da keine Rolle. Schaut man sich seinen Post nicht noch einmal an? Ein einfaches "sorry" hätte es auch getan.


    Wer Interesse hat, kann über WISO nachlesen, siehe Wiso newsletter Mai 2014:

    Das kannst Du auch an jeder beliebigen anderen Stelle nachlesen. Der Link von maulwurf23 enthält dann sogar ein Buchungsbeispiel.


    Wann hast Du denn Deinen IAB gebildet?

  • Nimmt der Stpfl. für das WG im Kj. 11 den Investitionsabzugsbetrag von max. 40 % der geschätzten Anschaffungskosten (40 % von 500 € =) i.H.v. 200 € in Anspruch, muss der Stpfl. im Jahr der Anschaffung (Kj. 12) den Investitionsabzugsbetrag gewinnerhöhend auflösen und gleichzeitig die Anschaffungskosten um 200 € gewinnmindern kürzen. Danach betragen die gekürzten Anschaffungskosten für das WG noch lediglich 300 € und und können sofort als Betriebsausgaben berücksichtigt werden (s.a. BMF vom 20.11.2013, IV C 6 – S 2139-b/07/10002, Rz. 48).


    Somit, welche Möglichkeit gibt "Mein Büro" dafür:
    668 Brutto
    561 Netto
    224 IAB
    337 € sofort als Betriebsausgabe zu buchen?


    danke

    Einmal editiert, zuletzt von Kat Steuer () aus folgendem Grund: Werbe-Verlinkungen entfernt

  • Hallo,


    jetzt muss ich das Thema noch einmal hoch holen... mir ist leider trotz Anleitung und Artikel im Erste Hilfe Menü nicht klar wie sich in Mein Büro der IAB mit einem GWG kombinieren lässt.


    Angenommen man möchte bei einer Computeranlage mit "echtem Anschaffungswert" von 1300€ erst mit Hilfe des IAB die Anschaffungskosten um 40% senken um es dann ("gekürzter Anschaffungswert" unter 800€) als GWG sofort abzuschreiben...


    Variante 1: Art des Anlagenguts 470 (Computeranlage) -- Senkung der Anschaffungskosten via Menü Abschreibungsdetails möglich, Abschreibung läuft aber immer über 3 Jahre

    Variante 2: Art des Anlagenguts 480 (GWG) -- das Menü Abschreibungsdetails ist gesperrt, bzw. wirft Fehler weil Anschaffungspreis nicht GWG - tauglich (über 800€), der IAB ist nicht hinterlegbar



    vielen dank

  • mir ist leider trotz Anleitung und Artikel im Erste Hilfe Menü nicht klar

    ist aber dank und anhand der bebilderten Anleitung von SAMM gut nachvollziehbar.

    Zitat von Handbuch Seite 5

    Im folgenden Dialogfenster machen Sie die üblichen Angaben zur Neuanschaffung (Nutzungsdauer, Art des

    Anlagenguts und Art der Abschreibung) und klicken dann auf "<F2> Abschreibungsdetails":


    In den "Abschreibungsdetails" aktivieren Sie die Option "Kürzung der Anschaffungs und Herstellungskosten",

    wählen die passende "Kategorie der Sonderbschreibung" und tragen als "Kürzungsbetrag" in diesem Fall die "Kürzung der Anschaffungs und Herstellungskosten nach §7g Abs. 1 und 2 EStG (Kfz)ein (im Beispiel 20.000 Euro)


    Das ist aber kein "Trick" sondern wurde gerade "gegen" Tricks erlassen.

  • Hallo nochmals,


    das bebilderte Beispiel vom SAMM - das ist ein Auszug aus der Online-Hilfe in der Anwendung - trifft doch leider gar nicht auf den Sachverhalt zu, da dort nach der Anwendung des IAB weiterhin eine AfA über etliche Jahre läuft.

    Gesucht ist ein Weg das Anlagengut nach der Kürzung des Anschaffungspreises via IAB als GWG vollständig abzuschreiben...

  • Du solltest einmal nachlesen, was das Wesen eines IAB ausmacht - hier sind nur voll aktivierungspflichtige Vermögensgegenstände vorgesehen. Das heisst, selbst wenn die AHK nach Abzug eines IAB unter die GWG-Grenze rutschen, es bleibt ein aktivierungspflichtiges und über mehrere Jahre abzuschreibendes Wirtschaftsgut. Daher findest du auch nichts dazu. Du kannst nicht zwei Vorteile miteinander kombinieren.

  • Hallo Babuschka, sowohl Buhl als auch Haufe schreiben da aber etwas anderes... Ich bin ja auch keine gelernete Steuerfachkraft, aber der Artikel unter folgendem Link suggeriert doch eindeutig dass es - unter einhaltung Gewisser Voraussetzungen - durchaus gestattet ist. Mein Büro lässt das über die Eingabemasken aber nicht zu:


    Beispiel Buhl: https://www.buhl.de/meinbuero/gwg-grenze-anheben/

    Beispiel Haufe (Buhl https://www.haufe.de/steuern/k…ugsbetrag_170_416808.html




    Gruß und Dank

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht liegt es auch schlicht und einfach an der Voraussetzung, dass der IAB im Vorjahr bereits gebildet worden sein muss, damit dieser "Trick" im laufenden Jahr der Anschaffung Anwendung findet.


    Einmal beispielhaft aus den vielen zitierten Ratgebern, hier aus dem wohl passendsten Buhl Mein Büro Ratgeber/Blog:

    Zitat

    Beispiel: Nehmen wir an, Sie wollen im Jahr 2017 ein Schweißgerät für 650 Euro anschaffen. Dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 13 (!) Jahre. Wenn Sie jedoch bei der Steuererklärung für 2016 einen IAB bilden, machen Sie die gesamten Anschaffungskosten bereits in 2016 und 2017 geltend – und müssen nicht bis 2029 warten:

    • Investitionsabzugsbetrag im Jahr 2016: 40 % auf 650 Euro = 260 Euro. Ohne dass auch nur ein Cent geflossen ist, wird ein großer Teil der geplanten Ausgaben für das Schweißgerät bereits in 2016 berücksichtigt: Der zu versteuernde Gewinn des Jahres 2016 sinkt auf diese Weise um 260 Euro.
    • Zugleich verringern sich die für die GWG-Grenze bedeutsamen „Anschaffungskosten“ in 2017 um 260 Euro auf nur noch 390 Euro: Damit fällt das Schweißgerät plötzlich unter die GWG-Grenze! Und das, obwohl Sie erst in 2017 die vollen 650 Euro an den Händler bezahlen!

    Allgemein lässt sich sagen: Durch den 40-prozentigen IAB-Abzug können Sie die GWG-Schwelle bei allen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Nettowert von bis zu 683 Euro auf unter 410 Euro drücken. Rechnen Sie nach: 683 ./. 40 % = 409,80 Euro.

    Bitte beachten Sie: Bevor Sie das hier skizzierte IAB-Abzugsverfahren in die Praxis umsetzen, besprechen Sie die Details am besten mit Ihrem Steuerberater.


    Man schreibt das also defacto nicht in einem Jahr ab, sondern in zwei Jahren.


    Und man muss sich eben schon im Vorjahr der geplanten Anschaffung Gedanken zu den insgesamt geplanten Anschaffungen und Abschreibungsregeln machen bzw. das Vorjahr darf eben noch nicht abgeschlossen sein.


    Wie die Verwirrung hier dann zeigt, ist der nachstehende Rat von Buhl, sich vor einer solchen Gestaltung mit seinem Steuerberater zu besprechen, wohl nicht ohne Hintergedanken erfolgt.