Nahmd,
ich war mir zwar sicher, daß ich zu meinem Thema hier schonmal was gelesen habe, konnte es aber mit den verschiedensten Suchbegriffen nicht finden.
Sachverhalt:
Wir sind verheiratet und haben für 2015 die Steuererklärung abgegeben, gemäß Empfehlung des Sparbuchs Einzelveranlagung.
Die Steuerbescheide sind gekommen, bei meiner Frau entspricht alles den Ergebnissen des Sparbuchs. Betreffs meines Steuerbescheides werde ich Einspruch einlegen. Dieser kann naturgemäß erfolgreich sein oder auch nicht. Wie sieht es aus, wenn er nicht erfolgreich ist - kann dann noch eine Zusammenveranlagung beantragt werden, obwohl der Bescheid für meine Frau bestandskräftig geworden ist (sprich, der Bescheid meiner Frau wird aufgehoben)? Ich weiß nicht, ob § 174 AO hier zutreffend sein könnte.
Oder muß vorsichtshalber auch für den Bescheid meiner Frau Einspruch eingelegt werden, damit diese Option weiter möglich bleibt?
Vielen Dank.