Geldwerter Vorteil reduziert Bruttolohn, spätere Einzelbewertung in ESt

  • Hallo in die Runde,


    es geht um den Geldwerten Vorteil eines Dienstwagens auf den Bruttolohn. Die Berechnung nach der 1% Regel wird anwendet plus 0,03% für die Fahrten, so weit alles klar..... Ich spreche hier jetzt mal weiter nur vom 1% zum einfacheren Verständnis.


    Zum konkreten Fall.....
    Allerdings wird der ursprüngliche Bruttolohn um die 1% vorher gekürzt und dann wieder mit den 1% ergänzt, so dass der Bruttolohn der gleiche ist, wie vor dem Dienstwagen. Das entspricht eher einer Gehaltsumwandlung von Geld in Sachleistung. Eigentlich erhört es das steuerliche Brutto und wird aus dem netto wieder abgezogen....


    Jetzt wird es aber interessant aus meiner Sicht. Wie geht man nun damit um, wenn man sich in der Einkommenssteuererklärung aufgrund von wenigen Fahrten für die Einzelbewertung entscheidet (0,002% für die Fahrten)


    Normalerweise reduziert die Einzelbewertung ja das steuerpflichtige Brutto, aber in diesem Fall würde ja bei einer monatlichen Einzelbewertung durch den AG das steuerpflichte Brutto immer wieder auf den ursprünglichen Betrag aufgestockt, so dass immer wieder das vertragliche Brutto steht.


    Ich hoffe ich habe Euch nicht abgehängt..... ich meine, das wenn der AG das direkt machen würde jeden Monat, dann bleibt mehr netto über, aber über die Einkommenssteuererklärung kann das doch gar nicht abgebildet werden, oder sehe ich das falsch. Wie soll man das angeben?


    Natürlich weiß ich, das mein AG mir die Fahrten bestätigen muss und ich die 180 Tage pro Jahr nicht überschreiten darf.



    Danke und Gruss
    Simi-Micha

  • Jetzt wird es aber interessant aus meiner Sicht. Wie geht man nun damit um, wenn man sich in der Einkommenssteuererklärung aufgrund von wenigen Fahrten für die Einzelbewertung entscheidet (0,002% für die Fahrten)

    M.E. überhaupt nicht - es sei denn, du vereinbarst diese Regelung von vornherein mit deinem Arbeitgeber.