Moin, liebe Mitstreiter,
das Update 5611 beinhaltet zwar eine erfreuliche Korrektur bei der Erstellung der UVA, dass nämlich die Bemessungsgrundlage jetzt tatsächlich richtig berechnet wird (und nicht mehr rückwärts hochgerechnet wird aus dem USt-Konto)
Leider liegt der fatale Fehler immer noch vor, dass bei Istversteuerung bei den innergemeinschaftlichen Erwerben die Bemessungsgrundlage nach Abflussprinzip berechnet wird.
Dies ist wirklich übel und damit ist jeder erstellte UVA FALSCH, die innergemeinschaftliche Erwerbe beinhaltet, bei denen Rechnungserhalt und Zahlung in unterschiedlichen Monaten liegen!
Es ist völlig klar, dass bei Erwerben auch bei Istversteuerung die Berechnungsgrundlage der Eingangszeitpunkt der Rechnungen ist und nicht der Zeitpunkt der Zahlungen. Das ist buchhalterisches Basiswissen!
Hinweise darauf prallen beim Support einfach ab, sogar Franco hat es schon vor Jahren versucht. - Alles vergeblich.
Es ist mir völlig schleierhaft, warum Buhl so grobe Fehler schon über Jahre hinweg mitschleift und nicht korrigiert. Man hofft mit jedem Update auf endlich richtig erstellte UVAs, aber wieder nix!
Habt also Acht, wenn Ihr die UVA erstellt oder hofft auf ein FA, das beide Augen zudrückt.
Chris