Private KFZ Nutzung buchen

  • Hallo zusammen!
    Ich habe eine Frage zur Buchung meiner KFZ-Nutzung und würde mich riesig freuen wenn mir jemand helfen kann!! <3


    Ich habe eine private Nutzung von 70% und eine geschäftliche Nutzung von 30%. Der Wagen ist im Betriebsvermögen. Soviel steht fest.


    Ich haben nun meine private KFZ-Nutzung mit 19% VST, angenommen 1600 Euro
    und
    meine private KFZ-Nutzung mit 0% VST, angenommen 600 Euro
    und
    meinen Privatanteil aus der AfA, angenommen 350 Euro
    ermittelt.


    Wie buche ich dies nun richtig?
    Buche ich das in der EÜR? Also in den laufenden Buchungen einfach am Jahresende?
    An welche Konten buche ich welchen Betrag?
    Muss ich sonst noch etwas beachten?


    Ich danke euch jetzt schon für eure Hilfe!!!
    Katrin

  • [....]... Also in den laufenden Buchungen einfach am Jahresende?

    hallo,


    [am Jahresende?] ja !


    An welche Konten buche ich

    die Konten wären im SKR03:
    8924:Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt, z.B. Kfz-Nutzung (Versicheungsbeiträge, Kfz-Steuer)
    8921:Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) (z.B. Abschreibung, Reparaturen, Betriebskosten, ect.pp.


    Gegenkonto könnte sein: 1800: Privatentnahmen


    die Beträge ergeben sich aus den jeweiligen Aufwandskonten


    Gruß aus Franken

  • Ganz Herzlichen Dank schonmal für die Info!


    Der Wagen wurde von privat ohne Umsatzsteuer gekauft. Also enthält 0% UST.
    Muss ich die AfA somit auch über das Konto 8924:Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt buchen?


    Ich habe den Wagen im Anlagevermögen angelegt. Macht das Programm dann automatisch diese Buchung ? Muss ich dann nicht extra selbst nochmal buchen oder?


    Vielleicht ist das eine dumme Frage - aber ich kenne mich wirklich nicht aus..

  • Der Wagen wurde von privat ohne Umsatzsteuer gekauft. Also enthält 0% UST.

    Hallo,


    Wenn keine Vorsteuer geltent gemacht wurde, wird auch für den Privatnutzungsanteil keine USt. fällig. -> 8924

    Hier nachzulesen

    Zitat

    Sie müssen nur dann Umsatzsteuer auf Ihren Eigenverbrauch zahlen, wenn Sie beim Kauf des betreffenden Gegenstandes für Ihr Unternehmen Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen konnten.


    Aber Achtung beim Wiederverkauf!

    Zitat

    Der Unternehmer kann seinen gemischt genutzten Pkw in vollem Umfang seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnen. Veräußert er diesen Pkw, dann unterliegt die Veräußerung in vollem Umfang der Umsatzsteuer. Das gilt auch dann, wenn er den Pkw ohne Vorsteuerabzug erworben oder ins Betriebsvermögen eingelegt hat.

    Ich habe den Wagen im Anlagevermögen angelegt. Macht das Programm dann automatisch diese Buchung ? Muss ich dann nicht extra selbst nochmal buchen oder?

    Die Buchungen werden vom Programm durchgeführt und auch ein Formular Anlage AVEÜR erstellt.


    Korrektur bzgl. des Privat(entnahme-)kontos:
    Der besseren Überrsicht wegen kann auch das Konto 1880 (unentgeltliche Wertabgaben) als Gegenkonto verwendet werden.

  • Wenn keine Vorsteuer geltent gemacht wurde, wird auch für den Privatnutzungsanteil keine USt. fällig. -> 8924

    gilt aber z. B. nicht für Benzin, Reparaturen u.a. mit Umsatzsteuer belegte Aufwendungen. Die Aufteilung zwischen 8921 und 8924 muss in diesen Fällen ermittelt werden, da die übliche Aufteilung 80% mit, 20% ohne Vorsteuer hier nicht greift.

  • gilt aber z. B. nicht für Benzin, Reparaturen u.a. mit Umsatzsteuer belegte Aufwendungen.

    darum ja:

    8921:Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) (z.B. Abschreibung, Reparaturen, Betriebskosten, ect.pp.

    Wurde erst nachträglich bekannt.

    Der Wagen wurde von privat ohne Umsatzsteuer gekauft. Also enthält 0% UST.

    Für mich weiterhin rätselhaft, warum @KDKatrin das Fahrzeug dann überhaupt dem umsatzsteuerlichen Unternehmen zugeordnet/ins Betriebsvermögen aufgenommen hat.

    • Offizieller Beitrag

    Für mich weiterhin rätselhaft, warum @KDKatrin das Fahrzeug dann überhaupt dem umsatzsteuerlichen Unternehmen zugeordnet/ins Betriebsvermögen aufgenommen hat.

    Warum? Ich kann doch einen Wagen von einer Privatperson kaufen, der aufgrund des Nutzungsumfangs zwingend dem Unternehmensvermögen zuzurechnen ist. Dann habe ich mangels gesonderten Steuerausweises aus dem Anschaffungsvorgang keinen Vorsteuerabzug, kann aber gleichwohl aus den laufenden Kosten, bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen, die Vorsteuer ziehen.

  • Ich kann doch einen Wagen von einer Privatperson kaufen, der aufgrund des Nutzungsumfangs zwingend dem Unternehmensvermögen zuzurechnen ist. Dann habe ich mangels gesonderten Steuerausweises aus dem Anschaffungsvorgang keinen Vorsteuerabzug,

    richtig....und bei Wieder(weiter)verkauf an privat wird erneut USt./MwSt. fällig....


    kann aber gleichwohl aus den laufenden Kosten, bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen, die Vorsteuer ziehen.

    kann ich aber auch bei einem Fahrzeug mit weniger als 10% betrieblicher Nutzung oder einem 10-50% genutztem. (Fahrtenbuch)

    • Offizieller Beitrag

    richtig....und bei Wieder(weiter)verkauf an privat wird erneut USt./MwSt. fällig....

    Hat der TE nach einem Veräußerungsvorgang gefragt? Soielt aktuell doch keinerlei Rolle. Vielleicht wird das Kfz ja auch irgendwann verschrottet.


    kann ich aber auch bei einem Fahrzeug mit weniger als 10% betrieblicher Nutzung oder einem 10-50% genutztem. (Fahrtenbuch)

    Ich verstehe auch hier den Zusammenhang mit der Frage des TEs nicht. Einfach mal an die gefragten Punkte halten.

  • Einfach mal an die gefragten Punkte halten.

    habe ich etwa nicht? ?(

    Wenn keine Vorsteuer geltent gemacht wurde, wird auch für den Privatnutzungsanteil keine USt. fällig. -> 8924

    Also:
    der Rest wo Du jetzt die Diskussion weiter führst, war einfach eine Frage an mich: Für mich weiterhin rätselhaft.



    Vielleicht wird das Kfz ja auch irgendwann verschrottet.


    denke mal über eben diese Aussage nach.....!

  • Ich danke euch sehr!
    Die Konten die ich benötige sind mir nun klar!


    8924 an 1880
    und
    8921 an 1880


    Aber - wo buche ich das? Tut mir leid falls diese Frage für euch komplett blöd ist.
    In den laufenden Buchungen gibt es 1880 als Gegenkonto ja nicht da ich immer nur an ein Geldkonto buchen kann.


    Bitte helft mir :) Wo buche ich?
    Lieben Dank euch allen!!

  • Die KFZ-Kosten wurde vorher alle gebucht. z.b. Tankbelege 4530 an 1200 Bank
    Dann habe ich die Private Nutzung ermittelt.


    8924 KFZ-PRIVATNUTZUNG 0% - Fiktiver Betrag 1000 Euro - muss als privater Anteil herausgerechnet werden.
    Steht also im Haben. Ja oder?
    Denke ich falsch?