Welches Bankkonto nehmen in Verbindung mit dem Hausverwalter?

  • Hallo,


    ich bin demnächst Inhaber und Bewohner eines nach WEG geteilten DHH-Naubaus mit gemeinsamen Technikraum. Ich habe mich als Verwalter (also Selbstverwaltung) für's erste Jahr bereiterklärt.
    Da ich sowieso selbständig bin, arbeite ich schon mit anderen Buhl Produkten, und weiß daher, dass nicht alle Banken die Anbindung an die Software hinbekommen (oder andersrum), z.B. die DKB.


    Habt ihr Erfahrung, welche Bank ein möglichst günstiges Online-Konto anbietet (je für Instandhaltungsrücklagen und Nebenkostenvorauszahlungen), wo die Synchronisation mit dem Hausverwalter 2017 auch definitiv funktioniert?


    Habt ihr sonstige Tipps für den Anfang, oder auch einen guten Link mit Tipps? Grade im Anfangsstadium kann man erfahrungsgemäß viele Fehlentscheidungen treffen.


    Vielen Dank im Voraus!


    Timm

  • Vielleicht noch als Ergänzung: Ich bin nicht gewerblicher Verwalter, dh. in meiner Funktion als Verwalter nicht USt-pflichtig/VSt-abzugsberechigt. Kann ich dann überhaupt ein Verwalter-Konto eröffnen? Bei der DKB und der DB laufen die ja unter Geschäftskonten.

  • Ich bin nicht gewerblicher Verwalter,

    das spielt doch keine Rolle? Sieh dir doch einmal die Seite der DKB genau an - Vermietung und Verpachtung spielt sich häufig im Bereich der (privaten) Vermögensverwaltung ab. Eine Bedingung, dass diese gewerblich sein muss, sehe ich dort nirgends

  • Ich bin nicht gewerblicher Verwalter,

    das spielt doch keine Rolle? Sieh dir doch einmal die Seite der DKB genau an - Vermietung und Verpachtung spielt sich häufig im Bereich der (privaten) Vermögensverwaltung ab. Eine Bedingung, dass diese gewerblich sein muss, sehe ich dort nirgends

  • Hallo Timm,


    frag per mail bei der DKB an. Du musst dort ein Treuhandkonto eröffnen, das auf den Namen der WEG eröffnet wird. Du verwaltest treuhänderisch die Instandhaltungsrücklage, die Vorauszahlungen etc. Zinsen werden dem Treuhandkonto gutgeschrieben.


    Das WEG-Gesetz (§ 27 ) schreibt ein eigenes Konto für die WEG vor.


    (5) Der Verwalter ist verpflichtet, eingenommene Gelder von seinem Vermögen gesondert zu halten. Die Verfügung über solche Gelder kann durch Vereinbarung oder Beschluss der Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit von der Zustimmung eines Wohnungseigentümers oder eines Dritten abhängig gemacht werden.


    Absatz
    (5) verpflichtet den Verwalter, Gelder der Eigentümergemeinschaft
    nicht mit seinem privaten Vermögen zu vermischen. Da eine Eigentümergemeinschaft
    nicht rechtsfähig ist, kann sie formal nur mit Unterschrift aller
    Eigentümer ein Bankkonto eröffnen. Deshalb empfiehlt sich
    die Einrichtung eines offenen Treuhandkontos, aus dem klar zu erkennen
    ist, wem das Konto gehört und wer verfügungsberechtigt ist.
    Die Allein-Verfügung des Verwalters über die gemeinschaftlichen
    Gelder kann von der Zustimmung eines Wohnungseigentümers (Beirat)
    oder Dritten (durch Beschluss oder Vereinbarung im Verwaltervertrag)
    abhängig gemacht bzw. eingeschränkt werden. Beispiel: zweite
    Unterschrift des Beiratsvorsitzenden für Entnahmen aus dem Rücklagenkonto.


    Die Verantwortung über die Vermögensverwaltung bleibt jedoch
    beim Verwalter.



    Viele Grüße von
    Cowgirl

  • frag per mail bei der DKB an

    Danke, Cowgirl, soeben telefonisch erfragt und email geschehen.


    Die DKB hat tatsächlich für Privat-Verwalter ein gesondertes Produkt. Muss ja klar unterschieden werden zwischen gewerblich und nicht gewerblich. Für dieses Klein-WEG-Produkt muss man aber erst eine Rahmenvereinbarung unterschreiben.


    Bei der Deutschen Bank z.B. geht sowas gar nicht, da gibt es ein WEG-Fremdgeldkonto nur für gewerbliche Verwalter. Dort hieß es auch, private Konten könnten gepfändet werden, was bzgl. WEG zu Problemen führen kann. Kann dazu jmd was sagen?

  • Das kann doch wirklich jede Sparkasse... einfaches WEG Fremdgeldkonto... irrelevant ob Du gewerblich oder nicht-gewerblich das machst.

    Genau ... und Finger weg von Treuhandkonten.


    Offenes Fremdgeldkonto: Informationen für Eigentümer und WEGs

    Die Rechtsprechung zum Treuhandkonto ist inzwischen eindeutig und bedeutet bei der WEG-Verwaltung das Aus für das Treuhandkonto. So sind bei der WEG-Verwaltung offene Treuhandkonten nicht mehr zulässig(Amtsgericht (AG) Büdingen, Urteil vom 07.04.2014, Az.: 2 C 359/12).

  • Wir haben ohne die Unterschrift aller Eigentümer bei der Sparkasse ein WEG-Konto eröffnet. Die Sparkasse wollte lediglich die Wahl des Verwalters dokumentiert haben (unterschriebenes Protokoll). Die WEG ist doch teilrechtsfähig, und der Verwalter ist gesetzlich legitimiert, ein Konto für die WEG zu eröffnen.

  • Kann die Aussage von "PropMan" nur nochmals in vollem Umfang unterstreichen:

    Finger weg von auf privaten Namen angelegten Treuhandkonten.


    Als ich die Verwaltung unserer WEG kürzlich übernahm, meinten einige "Pfennigfuchser" auch, ich sollte das Konto auf meinen Namen anlegen, weil bei Internet-Direktbanken nur für Privatpersonen eine kostenlose Kontoführung möglich ist. Natürlich habe ich das strikt abgelehnt.


    Sowohl die Sparkassen als auch die VR-Banken bieten sogar spezielle WEG-Konten an; wir haben dann bei der örtlichen VR-Bank für mtl. 3,90 EUR das Girokonto erföffnet. Festgeldkonto für die IHR und die EC-Karte sind kostenlos; alle Konto-Buchungen sind in der Gebühr anthalten.

    Ich könnte für eine Sache sterben, aber es gibt keine für die ich töten würde (Mahatma Ghandi)