Abrechnung einzelner großer Posten z.B. bei Reparatur

  • Hallo zusammen,


    Ich mache die Abrechnung von unserer WEG jetzt erst seit einem Jahr mit dem WISO Hausverwalter und bin daher relativ neu in der Materie.
    Wir hatten vor kurzem einen Defekt an der Heizungsanlage bzw. der Warmwasserspeicher ist undicht geworden. Das ganze kostet unsere WEG jetzt insgesamt ca. 4000€.
    Da aber nicht so viel Geld auf dem Rücklagenkonto ist, muss ich eine "Zwischenabrechnung" für diese Kosten machen, die dann bezahlt werden muss.
    Kann man sowas auch mit dem Hausverwalter machen?


    Also eine Rechnung eines einzelnen (oder mehrerer) Posten für jede Partei erzeugen die nach Wohnfläche aufgeteilt ist?


    Mit der Jahresabrechnung könnte das doch gehen. Ich könnte alle anderen Posten raus nehmen bzw. umbuchen, nur diesen einen übrig lassen und die Heizkostenabrechnung ausschließen. Nur das ist ja eigentlich nicht Sinn dieser Abrechnung.


    Vielen Dank und viele Grüße,
    Stefan

  • Wie ist denn die Konstellation bei Deiner WEG - eher "klein und alle freundschaftlich" oder eher "groß und förmlich" ?


    Im ersten Fall würde ich formlos eine Hausgeld-Sonderzahlung einfordern, sofern bei allen (!) Eigentümern Einigkeit herrscht. Den benötigten Betrag gem. MEA aufteilen und bei Zahlungseingang auf 8802 buchen. Die Kostenrechnung kannst Du dann ganz normal begleichen und wird somit in die Jahresabrechnung einfließen. Die wird dann naturgemäß in diesem Punkt vom Wirtschaftsplan abweichen, aber wenn alle Beteiligte dies vorher schon wissen sollte das keine Rolle spielen.


    Im zweiten Fall musst Du eine entsprechende Beschlussfassung herbeiführen, entweder über eine außerordentliche Eigentümerversammlung (der saubere Weg) oder über eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren. Eín Umlaufverfahren ist aber "streitbar" und auch nur dann gültig, wenn wirklich alle Eigentümer eine Stimme abgegeben haben.

  • Hi,


    vielen Dank für eure Antworten.
    Das mit der Hausgeld-Sonderzahlung hört sich gut an. Wir sind eher klein (4 Parteien) und jeder weiß, dass der Behälter kaputt war und ersetzt werden musste.
    Kann ich das über den Hausverwalter aufteilen mit so einer Sonderzahlung oder würdest du das einfach so als Excel machen?
    Hab gesehen, dass man den Abrechnungszeitraum auch einschränken kann. Könnte ihn z.B. einfach auf das Rechnugsdatum bzw. das Datum der Ausgaben-Buchung auf dem Konto einschränken und dann habe ich nur diese Zahlung in der Hausgeldabrechnung.
    Wenn dann die Einzahlungen auf das Konto von den Parteien kommen und ich die buche, habe ich das sogar am Ende des Jahres in der Abrechung schon drin stehen.
    Ginge das?


    Vielen Dank und viele Grüße,
    Stefan

  • Wie es FvS schon beschrieben hat, den auf die einzelnen Eigentümern gem MEA entfallenden Anteil als Sonderumlage anfordern und als Hausgeldvorauszahlung verbuchen. Den Rechnungsbetrag bei Bezahlung dann ganz normal bei Konto 4310 (Großreparaturen) verbuchen. Mehr ist nicht zu tun. Alles erscheint dann in der Jahresabrechnung. Den Abrechnungszeitraum brauchst Du nicht einzuschränken (verstehe ich übrigens nicht, warum man das machen sollte).
    Viel Erfolg!

  • Hallo,


    Das mit dem Verbuchen ist mir jetzt klar. Vielen Dank schon mal dafür.
    Die (eingeschränkte) Abrechnung hätte ich einfach verwendet, um eine Rechnung zu haben, die ich den einzelnen Parteien aushändigen kann.
    Ist ja für mich einfacher das direkt über das Programm laufen zu lassen und mir eine Rechnung zu generieren, als für jede Partei ein einzelnes, von mir selbst gebautes, Rechnungsformular zu verwenden. Im Hausverwalter sind ja schon alle Daten eingetragen.
    Oder hab ich da einen Punkt übersehen in dem man im Hausverwalter solche Rechnungen über bestimmte Posten generieren kann?


    Vielen Dank und viele Grüße,
    Stefan

  • Hallo Stefan,


    noch einmal: als WEG-Verwalter schreibst Du unterjährig keine "Rechnung" an Eigentümer, wenn - wie in Deinem Fall - die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums betroffen ist. Hausgeld-Sonderzahlung anfordern und fertig. Wie hoch die Kosten der Reparatur waren und welche Vorauszahlungen, sowohl die regelmäßigen als auch die Sonderzahlung(en), geleistet wurden sieht der einzelne Eigentümer mit seiner jährlichen Hausgeldabrechnung.


    Viel Erfolg.