Hallo,
ich habe eine Frage zu der Korrekte Buchung für Miete.
Ich teile der Buchung auf folgende:
4210 Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter)
4240 Gas, Strom, Wasser
xxxx Parkplatz
zu welche Konto sollte ich der Parkplatz buchen?
danke schön
Hallo,
ich habe eine Frage zu der Korrekte Buchung für Miete.
Ich teile der Buchung auf folgende:
4210 Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter)
4240 Gas, Strom, Wasser
xxxx Parkplatz
zu welche Konto sollte ich der Parkplatz buchen?
danke schön
xxxx Parkplatz
auch 4210 da Parkplatz auch "unbeweglich"
Moin Hirrson,
ist denn in der Miete schon ein Anteil für Gas und Strom enthalten? Ich nutze dieses Konto für die Abschläge der externen Versorger.
Viele Grüsse
Maulwurf
auch 4210 da Parkplatz auch "unbeweglich"
Das kommt doch darauf an, ob es die monatliche Miete für einen Stellplatz am Haus ist (dann ist 4210 denkbar, ich würde aber zu 4550 vorziehen). Wenn es aber die Parkgebühren sind, die anlässlich einer Fahrt auftauchen, ist doch eher 4530 oder 4580 zu nennen.
ich würde aber zu 4550 vorziehen
"Garagenmiete"?
und was, wenn es ein Laternen"parkplatz" im Hinterhof ist?
Da könnte man nun sogar weiter "spinnen"
Garagenstellplatz ergibt in der Kfz-Haftpflichversicherung einen Preisnachlass.
Darf man aber nicht, da das nicht die Frage des TE beantwortet.
"Garagenmiete"?
und was, wenn es ein Laternen"parkplatz" im Hinterhof ist?
Was spielt das denn für eine Rolle? Es ist doch steuerlich vollkommen gleichgültig, ob der Stellplatz überdacht ist oder nicht. Und ein findiger Programmnutzer wird wahrscheinlich auch in der Lage sein, die Kontenbezeichnung im Kontenrahmen entsprechend zu ändern (z.B. Garage/Stellplatz). Und ein Mitarbeiter des Finanzamtes wird mit einem Blick in den ordnungsgemäßen Mietvertrag sicherlich auch ausreichend zufriedengestellt sein.
Was spielt das denn für eine Rolle?
ouhhh man(n)
ich wollte eben nicht gleich mit irgendwelchen "Garagen-Stellplatz"-Mietvertragsregelungen, was ist USt.-pflichtig, was nicht ....kommen.
"Forensuche" ...auch im Internet gibt es diesbezügl. einschlägige Urteile und Seiten.
Nachtrag:
Und ein findiger Programmnutzer
klasse....!
nächstes Thema....
Bitte nicht noch einen Wortklauberei-Endlos- Thread - vielleicht meldet sich ja TE nochmal, ob die bisherigen Infos hilfreich waren - inhaltlich sind die Standpunkte ja detailliert erläutert worden
ich wollte eben nicht gleich mit irgendwelchen "Garagen-Stellplatz"-Mietvertragsregelungen, was ist USt.-pflichtig, was nicht ....kommen.
Warum auch? Mir sind keine unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Regelungen hinsichtlich gemietetem Stellplatz oder gemieteter Garage bekannt.
klasse....!
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nächstes Thema....
Bitte etwas mehr Zurückhaltung. Man weiß dies zu deuten. An diesem Punkt waren wir schon einmal.
Vielen Dank für alle Antworten... Hatte nicht gedacht, dass es so einen Diskussion auslöst
Ich denke ich wähle dann konto 4550 Garagenmiete wählen.
Dann kann ich gut Statistik führen was, was ist
DANKE!
Hallo Hirrson,
wie oben geschrieben, Zuordnung zu den Pkw-Kosten, also 4550, richtig. Die Bezeichnung des Kontos kann angepasst werden (wie miwe4 ja geschrieben hat).
Vorteil: du hast (mit Ausnahme der AfA) alle Pkw-Kosten im Kontenkreis 4500ff.
wie oben geschrieben, Zuordnung zu den Pkw-Kosten, also 4550, richtig. Die Bezeichnung des Kontos kann angepasst werden (wie miwe4 ja geschrieben hat).
Vorteil: du hast (mit Ausnahme der AfA) alle Pkw-Kosten im Kontenkreis 4500ff.
Wobei sich das dann aber ggf. mit dem Problem Entfernungspauschale aus dem anderen Thread Parkgebühren - privater PKW - Reise zu regelmäßigen Arbeitsstätte beißt, sofern es sich um denselben Stellplatz handelt. Das wäre dann einmal mehr die Problematik aus einem unvollständig geschilderten Sachverhalt.
Ganz lieben Dank für alle Antworten. Es sind zwei unterschiedliche Fragen in diese zwei Threads - so nochmals DANKE!
Bin sehr froh euch alle hier zu haben!
Es sind zwei unterschiedliche Fragen in diese zwei Threads -
Unterschiedliche Fahrzeuge/Stellplätze?
Es sind zwei unterschiedliche Fragen in diese zwei Threads
Unterschiedliche Fahrzeuge/Stellplätze?
Eher das gleiche Fahrzeug aber Stellplatz ohne Parkuhr.
Und womit wir eben wieder hier landen.
ob es die monatliche Miete für einen Stellplatz am Haus ist (dann ist 4210 denkbar, ich würde aber zu 4550 vorziehen)
Zitat von HausblickDie Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen (Stellplatz, Garage) ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Stellplatz oder die Garage zusammen mit der Wohnung vermietet wird.
Während Park-gebühren- am Bahnhof, Flughafen im Parkhaus (anderer Thread) abziehbare VSt. enthalten. Also eher zu den 4530/4580 gehören.
beim Threadtitel evtl. Park-gebühren- Stellplatz/Garage ändern.
immer diese "Wortklauberei"
@ixtrafloor
Endlich! Genau!
Und ja - Der Titel war vielleicht falsch, aber nun haben wir diese Sache geklärt - Schwere Geburt..
aber nochmals Danke an all!