Nebenberufliche Weiterbildung

  • Hallo,


    ich hätte ein paar fragen zur eintragung im Programm.


    Ich mache eine weiterbildung zum Meister,
    und fahre Freitags direkt nach der Arbeit zur IHK Schulungsstelle ohne nach hause zu gehen.
    Meine Fahrt zu Arbeitsstelle beträgt 34km.
    Darf ich die heimfahrt zur ihk komplett ansetzen also die 34km+12km? Und wie sieht es mit den verpflegungskosten aus da ich ja länger wie 8h weg bin vom daheim. Wo müssen diese eingetragen werden in WISO?


    -zweite frage ist, ich musste meine festplatte am notebook tauschen wegen defekt, da ich diese auch aufführen darf, wüsste ich gerne ob ich das unter werbungskosten einfach angeben darf oder gibt es da ein gesondertes Feld. PC aufrüstung oder ähnliches?


    Da ich mich noch nicht so gut auskenne, hoffe ich das ihr mir helfen könnt. Danke schonmal

  • Hallo ht2311,


    es gilt das hier schon häufig Gesagte:
    - Fahrten zur Schulungsstelle sind als Dienstreisen ansetzbar mit 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer und bei den Fortbildungskosten mit aufzuführen. Aber: du musst die Fahrt zur Arbeitsstelle kürzen, da die Rückfahrt ja fehlt, also nur den halben Pauschalsatz (muss bei den Kosten der Fahrten zur Arbeit berücksichtigt werden).
    Vergl. hierzu z. B. Duales Studium nach der Ausbildung
    - zu den Verpflegungsmehraufwendungen bin ich mir nicht so sicher. Du bist 8 Stunden an der Arbeitsstelle und machst dann eine "Dienstreise". Diese beginnt erst mit Abfahrt zur Schulungsstelle. Ob hier Raum für Verpflegungsmehraufwendungen ist, muss dir ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe sagen (Lohnsteuerhilfeverein darf hier helfen).


    - Wo ist denn das Notebook zur Zeit genutzt? Da die private (Mit-)benutzung doch sehr wahrscheinlich ist, müsste analog zur Nutzung des Notebook der Festplattenersatz angesetzt werden und unter den Fortbildungskosten oder Werbungskosten (je nachdem, wofür es genutzt wird) anteilig eingetragen werden.

    • Offizieller Beitrag

    - zu den Verpflegungsmehraufwendungen bin ich mir nicht so sicher. Du bist 8 Stunden an der Arbeitsstelle und machst dann eine "Dienstreise". Diese beginnt erst mit Abfahrt zur Schulungsstelle. Ob hier Raum für Verpflegungsmehraufwendungen ist, muss dir ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe sagen (Lohnsteuerhilfeverein darf hier helfen).

    Wohl eher kein Ansatz, da insoweit Abwesenheit nicht über 8 Stunden bestehend.

  • also ich hatte gelesen das fahrten zu weiterbildung immer komplett angesetzt werden dürfen in den Werbungskosten? Da dies keine regelmäßige Arbeitsstätte sei.. deswegen dachte ich muss die 46km hin+12km abends nach hause freitags zu Fortbildung komplett ansetzen.
    Samstags sind das dann 24 hin u. Zurück.


    Der Notebook wird natürlich auch privat genutzt, jedoch haben wir extra ein schreiben von der ihk bekommen für das finanzamt, damit der kauf einen notebooks, software usw. Anerkannt wird.

    • Offizieller Beitrag

    also ich hatte gelesen das fahrten zu weiterbildung immer komplett angesetzt werden dürfen in den Werbungskosten? Da dies keine regelmäßige Arbeitsstätte sei.. deswegen dachte ich muss die 46km hin+12km abends nach hause freitags zu Fortbildung komplett ansetzen.

    Kannst Du ja auch. Aber eben nur von der 1.Tätigkeitsstätte zur Schulungsstelle der IHK (12km) und dann von dieser nach Hause mit der tatsächlichen Entfernung, die eben nicht zwingend den 34km+12km entsprechen muss, sondern anscheinend den 24km.

    Samstags sind das dann 24 hin u. Zurück.


    Und dann eben für die Entfernungspauschale Wohnung<->1.Tätigkeitsstätte zu beachten:

    Aber: du musst die Fahrt zur Arbeitsstelle kürzen, da die Rückfahrt ja fehlt, also nur den halben Pauschalsatz (muss bei den Kosten der Fahrten zur Arbeit berücksichtigt werden).

  • Ich greife mein Thema hier nochmals auf weil ich irgendwie durcheinander komme..
    bitte Verständnis dafür


    Zuhause -> 1. Arbeitsstätte = hinfahrt 34km.


    Zuhause->IHK Bildungsstätte =
    hin/zurück 24km


    Freitags fahre ich direkt nach der Arbeit zur IHK und Abends heim, heißt ich muss von den Gesamtfahrt zur IHK 46km (34+12+12km zurück), darf ich nur die hälfte aufführen da es als Dienstreise gilt. Richtig? Oder zählt in dem Fall nur die Hinfahrt?


    Die normale fahrt zur Arbeit 34km führe ich wie bisher auf. Richtig?


    Und Samstag führe ich die 24km ganz normal auf da ich an diesem Tag ja von Zuhause aus gehe.


    Danke schonmal für eure Hilfe.. wollte einfach nochmal sicher gehen..

    • Offizieller Beitrag

    Freitags fahre ich direkt nach der Arbeit zur IHK und Abends heim, heißt ich muss von den Gesamtfahrt zur IHK 46km (34+12+12km zurück), darf ich nur die hälfte aufführen da es als Dienstreise gilt. Richtig?

    Falsch.


    Oder zählt in dem Fall nur die Hinfahrt?

    Natürlich nur die Hinfahrt zur 1. Tätigkeitsstätte, Entfernung x 0,30€ x 1/2


    Die normale fahrt zur Arbeit 34km führe ich wie bisher auf. Richtig?

    An Tagen ohne Fortbildung? Ja.


    Wie ist denn jetzt die einfach Entfernung zur 1. Tätigkeitsstätte? Und die Rückfahrt ist wirklich 34km+12km? Du kommst also wieder an Deiner 1. Tätigkeitsstätte vorbei? Keine kürzere direkte Strecke? Wird alles auch das FA fragen.

  • Einfache Strecke zur 1. Tätigkeitsstätte
    ( Arbeit) sind 34km. Ich fahre am Tag Gesamt nur zur Arbeit und nach hause (68km)


    Freitags fahre ich nach Feierabend direkt zur IHK, fahre aber durch den Ort wo ich wohne, da es die schnellste Strecke ist.
    Von mir zuhause sind es einfache Fahrt 12km zur IHK Bildungsstätte.


    Deswegen ja der Gedanke das ich die komplette Fahrt zur IHK 46km angeben wollte da das mein direkter Weg zur Fortbildungsstätte ist Freitags nach Feierabend sind 46km+12km Abends heim.


    Gesamtfahrt am Freitag nach Feierabend : 58km : 2 (da Dienstreise) wären 28km zum ansetzten am Freitag.. diesmal richtig?


    Darf ich dann den Freitag wo ich Mittags bei der IHK bin nicht aufführen obwohl ich da auch meine 34km morgens zur Arbeit fahre? Kann ja fast nicht sein..

  • Freitags fahre ich nach Feierabend direkt zur IHK, fahre aber durch den Ort wo ich wohne, da es die schnellste Strecke ist.

    Könnte vom Finanzamt als Rückfahrt von der 1. Tätigkeitsstätte angesehen werden.
    Grundsätzlich gilt:
    Fahrten nur zu und von der 1. Tätigkeitsstätte: 34km * 0,30 €/km
    Fahrten Freitags (vorausgesetzt, FA sieht hier keine Rückfahrt, siehe miwe4): 34km * 0,30 €/km *0,5 + 46 km * 0,30 @/km *2
    Samstags: 12 km * 0,30 €/km * 2


    Wenn FA Rückfahrt sieht, ändert sich der Freitag auf 34 km * 0,30 €/km + 12 km * 0,30 €/km.


    So schwer ist das doch auch wieder nicht zu rechnen.