festgesetzte Steuer aus Progressionsvorbehalt im Programm nicht ausgewiesen

  • Hallo Zusammen,


    ich benötige bitte einen Rat, da ich nicht mehr weiß wo ich noch suchen soll.
    Ich habe folgendes Problem mit der Software Wiso Steuerspar-Programm.


    Es wurden Bruttoarbeitslohn bzw. Abfindung sowie Mutterschaftsgeld und Elterngeld erfasst.
    Ich habe die Daten mit dem Bescheid alle abgeglichen, diese passen bis auf eine Rückerstattung der KK.


    Beim Vergleich ist mir aufgefallen, dass mir das Programm zwar den Progressionsbetrag separat in den Erläuterungen ausweißt, aber in der Berechnung über das Programm wird mir keinerlei Steuerbetrag ausgewiesen. Der Steuersatz lautet auf Null.
    Im Internet habe ich nun den Rechner des FA verwendet. Die angesetzte Steuer passt von der Berechnung und ist mir nachvollziehbar.


    Aber diese Steuer wird mir im Programm nirgends ausgewiesen.
    Kann mir jemand sagen, was ich eventuell falsch gemacht habe oder warum das Programm das eventuell nicht berechnet und ausweist


    Vielen Dank für eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe die Daten mit dem Bescheid alle abgeglichen, diese passen bis auf eine Rückerstattung der KK.

    Du hast den Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes also bereits vorliegen?


    Beim Vergleich ist mir aufgefallen, dass mir das Programm zwar den Progressionsbetrag separat in den Erläuterungen ausweißt, aber in der Berechnung über das Programm wird mir keinerlei Steuerbetrag ausgewiesen. Der Steuersatz lautet auf Null.

    Kann ja grundsätzlich auch so richtig sein, sofern das zu versteuernde steuerpflichtige Einkommen zuzüglich das dem Progressionsvorbehalt unterliegende steuerfreie Einkommen der Summe nach immer noch unter dem Eingangsbetrag der maßgeblichen Einkommensteuertabelle liegen.


    Im Internet habe ich nun den Rechner des FA verwendet. Die angesetzte Steuer passt von der Berechnung und ist mir nachvollziehbar.

    Welche Rechner der FinVerw? Da gibt es nun zahlreiche mit ganz unterschiedlichen Anwendungsprofilen. Vor allem sollte die dann natürlich alle bei der Berechnung des z.v.E. zu Grunde zu legenden Besteuerungsgrundlagen beinhalten.

  • Hab den schlichten Rechner auf der Website verwendet, weiß nimmer Ob der nen speziellen Namen hatte.


    Zum Verständnis ich habe ein zu versteuerndes Einkommen mit 4236.
    Hinzukommen Einkünfte aus Progressionvorbehalt mit 5846.


    Die wiso sparbuch Software weißt mir hier nun als ESt null aus und null Steuersatz.
    Das FA setzt die ESt auf 105 fest, was anhand des Rechners so auch passen sollte.


    Mein Problem ist der fehlende Ausweis in der Programm-Berechnung.
    Woran kann das liegen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe gerade mal eine entsprechende Testdatei für einen Ledigen eingegeben.


    Bei geschätzten 5.972€ Arbeitslohn und Anwendung von Pauschbeträgen komme ich mit dem Sparbuch auf die z.v.E. 4.236€ mit der zu erwartenden ESt laut Tabelle i.H.v. 0€.


    Gebe ich nun dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfende Einkünfte i.H.v. 5.846€ an, ergibt sich bei mir unter Anwendung des Progressionsvorbehaltes ein Steuersatz von 2,4895 mit einer festzusetzenden ESt i.H.v. 105€. Also genau wie vom FA errechnet.


    Ich vermute einmal, Du hast die dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfenden Beträge an der falschen Stelle eingetragen. Screens wären da sicherlich dienlich, damit man dies nachvollziehen könnte.

  • Hallo Miwe4,


    dir die Screenshots.
    Ich hoffe Du kannst mir sagen, was ich falsch gemacht habe.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hoffe Du kannst mir sagen, was ich falsch gemacht habe.

    Im Moment eher nicht. Mit Deinen Daten und meinen sonstigen Angaben komme ich nach wie vor auf das Ergebnis des FAs. Wobei meine restlichen Besteuerungsgrundlagen natürlich nur geschätzt sind, um auf ein identisches z.v.E. zu kommen.


  • Ich kann gerne noch die Berechnung einfügen, wenn es hilft.
    Wenn irgendwie möglich, würde ich schon gerne nachvollziehen, warum mir das Programm keine Steuer ausweist.


    Bin für jede Hilfe dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast anscheinend den Arbeitslohn ganz oder teilweise als ermäßigt zu versteuernde zusammengeballte Zahlung bzw. Abfindung etc. mit Anwendung der Fünftelregelung des § 34 EStG eingetragen. Das FA hat den Arbeitslohn aber dann wohl als voll einkommensteuerpflichtig angesetzt. Was richtig ist, das kannst nur du wissen (und das FA).

  • Na ja, ich hab die Daten von der lohnsteuerbescheinigung so übernommen.
    Da es sich um eine Sozialplanabfindung handelt und nur Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld als Einkünfte herangezogen werden können, bin ich davon ausgegangen, dass die Fünftelregelung soweit auch korrekt ist.
    Da meinte Kenntnisse dahin gehend auch nicht so tiefergehend sind muss ich mich wohl auf die Berechnung des Finanzamt verlassen.


    Danke für deine Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Da meinte Kenntnisse dahin gehend auch nicht so tiefergehend sind muss ich mich wohl auf die Berechnung des Finanzamt verlassen.

    Wer Recht hat, muss man anhand des Sachverhaltes ermitteln. Eine Zusammenballung liegt nur vor, wenn es sich um Arbeitslohn handelt, der mehrere Veranlagungszeiträume betrifft und anderenfalls nicht ohnehin für diesen Zeitraum zu zahlen wäre. Sollte Dein Antrag auf ermäßigte Besteuerung abgelehnt worden sein, sollte eigentlich ein Hinweis in den Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid vorhanden sein. Ggf. einfach mal beim FA anrufen und nachfragen, ob ein entsprechender Eintrag bei FA lediglich vergessen worden ist. Das können die ggf. schnell und problemlos korrigieren.