Wertes Forum,
ich habe eine Frage zum Absetzen von Arbeitsmitteln: Ich bin seit diesem Jahr (2016) kein Kleinunternehmer mehr und weise somit Umsatzsteuer aus. Habe mir letztes Jahr (2015) einen Computer im Wert von 3000€ (einschl. MwSt) gekauft, den ich noch dieses und nächstes Jahr im Rahmen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren abschreibe (...also jedes Jahr 1000€).
Nun die Frage: was ist mit der MwSt, die ich 2015 für das Gerät verrichtet habe? Kann ich die noch jetzt (oder zu Teilen?) mit der von mir (seit diesem Jahr) ausgewiesenen UmSt. geltetend machen?
Danke für jede Hilfe
benni