Hallo,
ich arbeite an einem Zweitwohnsitz und fahre öfters am Wochenende an meinenErstwohnsitz. Dies fahre ich manchmal mit dem privaten PKW, sowie auch manchmalmit einer Mitfahrgelegenheit.
Was darf ich als Mitfahrer von der Steuer abrechnen? Auch den einfachen Wegzum Erstwohnsitz wie mit meinem PKW?
Grüße & Danke für antworten