Entfernungspauschale berechnen bei Weg zwischen unklarem Wohnsitz und erster Tätigkeitsstelle

  • Hallo zusammen,


    ich würde gerne meine Fahrtkosten/Reisekosten richtig berechnen und angeben, stoße dabei aber auch ungeahnte Schwierigkeiten. Folgende Situation habe ich:


    Ich bin als Consultant tätig und an Ort A angestellt (erste Tätigkeitsstätte). Mein erstes Kundenprojekt fand zwei Monate nach der Anstellung statt, bei dem ich seither 5 Tage die Woche an Ort B vor Ort tätig bin.
    Ich selbst habe an Ort X gewohnt und bin einen Monat NACH meiner Anstellung, aber vor dem ersten Kunden umgezogen, und zwar nach Ort Y (der in der selben Stadt wie Ort A liegt -> kürzerer Arbeitsweg sowohl zu A als auch zu B).


    Im ersten Monat meiner Anstellung bin ich von X nach A gependelt. Im zweiten Monat von Y nach A und im dritten (und den folgenden) von Y nach B. Soweit so gut. Nach A ist es jeweils ein Weg, den ich mir anrechnen lassen kann (Fahrt von Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte) und nach B sind es Hin- und Rückweg (Dienstreise, auswärtige Tätigkeit).


    1. Die Schwierigkeit liegt jetzt darin, dass ich im ersten Monat teilweise Montags 100km von X nach A gefahren bin, dann aber von A nicht wieder zurück nach X, sondern 10km in ein Hotel oder zu einem Verwandten in der Nähe (nennen wir das mal Z). Dementsprechend dann von Z nach A und zurück und dann erst Freitags wieder 100km zurück von A nach X. Was rechne ich mir in diesen Fällen wie an? Ist hier vllt sogar das Anrechnen von Verpflegungspauschale möglich?


    2. Etwas weniger knifflig aber mir trotzdem nicht ganz klar: wenn ich bei meinem normalen Arbeitsweg zum Kunden (von Y nach B) nun vorher oder nachher ins Büro A fahre (also entweder Y>A>B>Y oder Y>B>A>Y), kann ich mir dann auch beide Strecken anrechnen lassen?


    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung (so sie denn erfolgt)
    Herzlichen Gruß
    Paul

  • Hallo paul451987m


    deine Fragen haben ja so eigentlich nichts mit der Programmbedienung zu tun und dürfen hier - da Beratung - auch nur sehr allgemein beantwortet werden. Sieh dir hierzu einmal den Erlass zu den Reisekosten an, der seit 2015 gültig ist. Dort werden deine Fragen im Wesentlichen beantwortet. Du musst nur für dich klarstellen, was ist die erste Tätigkeitsstätte (hast du beantwortet), wo ist deine Wohnung und welche Fahrten fallen an. Dies lässt sich anhand der ersten Tätigkeitsstätte und der Bestimmung der Wohnung anhand des Erlasses erarbeiten.


    Dann musst du nur noch beachten, dass Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte immer Hin- und Rückfahrt beinhalten. Wenn du also nicht zurückfährst, kann nur der halbe Pauschalsatz angesetzt werden. Für den Rest gelten Dienstreisevorschriften.


    http://www.bundesfinanzministe…hes-reisekostenrecht.html
    http://www.bundesfinanzministe…-auslandsreisen-2014.html


    http://www.bundesfinanzministe…ung-gewinnermittlung.html

    • Offizieller Beitrag

    Den Bereich doppelte Haushaltsführung würde ich mir ebenfalls mal anschauen. Die kann auch bei Unterbringung in einer Pension oder bei Freunden dem Grunde nach gegeben sein und ggf. auch analog anzuwenden sein.