nein, da die Mitarbeiternummern der eindeutigen Identifikation dienen. Du kannst aber in der z. b. in der Basisversion gleichzeitig 15 MAs abrechnen (die Mitarbeiternummer wird dann automatisch "hochgezählt").
Und ergänzend: Wenn Du im Kalenderjahr 2016 15 MA "vollgemacht" hast und einen entlässt, kannst Du trotzdem nicht einen neuen im Kalenderjahr 2016 anlegen. Erst in 2017 wieder