Hallo,
ich hoffe ich bin hier an der richtigen Stelle. Ich bin bereits am ausfüllen meiner Steuererklärung und habe mit dem Umzug und der doppelten Haushaltsführung zu kämpfen.
Ich habe im Ort B gewohnt (WG mit Mietvertrag) und gearbeitet. Wurde am 11.01.2016 zu Ort C versetzt. Ich bin dann am 01.03.2016 nach Ort C gezogen und habe mich dort auch im Einwohnermeldeamt gemeldet.
Die Wohnung im Ort B habe ich am 31.08.2016 aufgegeben.
Die Wochenenden habe ich an Ort B verbracht ;bei Besuch von Freunden und Familie sowie nach Vereinsaktivitäten habe ich im Ort B in der Woche übernachtet. Den Rest der Zeit aufgrund Kosteneinsparung (Benzin usw.) in der Wohnung C.
In der neuen Wohnung musste fast alles neu (Großgeräte, Küche usw.) angeschafft werden, da die Einrichtung in der WG Großteils vorhanden war.
Können nun alle Kosten angesetzt werden?