Firmenwagen abschreiben

  • "Natürlich verschleierst Du, weil du bereits vorher wusstest, dass die Voraussetzungen für die Aktivierung, geschweige denn für die Anwendung der 1%-Regelung, zu keinem Zeitpunkt erfüllt sind oder werden."


    Na, das weiß ich doch eben nicht. Ich selbst habe keinerlei Kompetenz über das Thema. Deshalb habe ich erstmal in einem Steuerforum angefragt. Hier haben mir mehrere Leute, deren Identität ich nicht kenne, gesagt, daß ein Firmenwagen in meinem Fall auf eine Steuerhinterziehung hinauslaufe. Gleichzeitig wurde jedoch gesagt, ich solle fachkundigen Rat hinzuziehen.


    Daraufhin bin ich zu meiner Steuerkanzlei gegangen, ein renommierter Laden, auch mit Wirtschaftsjuristen im Haus etc.


    Hier wurde mir gesagt, ich könne den Wagen anschaffen, solle aber die 1% Regel in Anspruch nehmen und nicht das Fahrtenbuch. Dem Beratungsgespräch folgte eine saftige Rechnung.


    Die Rechnung für das Auto habe ich mit den sonstigen Belegen der Kanzlei gesendet. Meine Buchhaltung wurde wie immer erledigt und der Steuerberater hat die Umsatzsteuer für den Wagen im Zuge der monatlich anfallenden Umsatzsteuererklärung geltend gemacht.


    Die Buchhaltung kostet mich übrigens auch alleine schon 400 Euro/Monat und die Erklärung nochmal was.


    Eigentlich ist der Beruf des Steuerberaters dann doch sinnlos, wenn die Kunden sich selbst mit Fachliteratur und Internetforen informieren müssen...


    Wenn ich ins Krankenhaus gehe, möchte ich mich doch auch nicht privat mit Fachliteratur darüber informieren, welche OP für mich sinnvoll ist....

  • Natürlich verschleierst Du, weil du bereits vorher wusstest, dass die Voraussetzungen für die Aktivierung, geschweige denn für die Anwendung der 1%-Regelung, zu keinem Zeitpunkt erfüllt sind oder werden. Das ist und bleibt eine Steuerhinterziehung, die sich auch nicht dadurch rechtfertigen lässt, dass man ja immer noch genügend Steuern bezahlen würde.

    na "nun lassen wir (Du) aber mal die Kirche im Dorf"


    Es ist nicht Aufgabe dieses Forums, seiner Moderatoren, jeden Anwender eines Buhl-Produkt´s der mögliche Lücken im Steuerwust nutzt, oder einfach nur "pokert" gleich mit dem Hammer "unser aller Steuergeld verschwenden" zu kommen.


    Wenn @Mrmabulla der Ansicht ist, entsprechend seines Business ein angemessenes Fahrzeug zu fahren, um auch mal auf der Einkaufs-"Mall" von Düsseldorf, Frankfurt oder München Ausschau nach entsprechenden Geschäftspartner Ausschau zu halten, finde ich das voll ok.
    Sind ja mögliche "Fahrten" zur Kundenakquise. Zumal seine Steuerkanzlei das "absegnet"


    Es gab schon andere "Protzauto-Unternehmer" die mit Staatlichen Zuschüssen in Mio.-höhe Einkaufszentren bauten und Pleite gingen, oder mit 1 (einem) Typenschild eines Bohrgerätes Mio. machten und die Gewinne auch noch .....versteuerten!!1!

    • Offizieller Beitrag

    Na, das weiß ich doch eben nicht. Ich selbst habe keinerlei Kompetenz über das Thema.

    Das behauptest Du doch jetzt nicht allen Ernstes. Das ist nuneines der Dinge, die ich mir bei Dir nicht vorstellen kann.


    Hier wurde mir gesagt, ich könne den Wagen anschaffen, solle aber die 1% Regel in Anspruch nehmen und nicht das Fahrtenbuch. Dem Beratungsgespräch folgte eine saftige Rechnung.

    Dann frage sie doch einmal, wie Du die Antwort des FAs/Prüfers nach den Aufzeichnungen zum Umfang der betrieblichen Nutzung zwecks Aktivierung und Anwendung der 1%-Regelung beantworten sollst.

    Eigentlich ist der Beruf des Steuerberaters dann doch sinnlos, wenn die Kunden sich selbst mit Fachliteratur und Internetforen informieren müssen...

    Der haftet für seine Aussagen. Zumindest tut er das dann, wenn Du diese schriftlich hast.


    na "nun lassen wir (Du) aber mal die Kirche im Dorf"

    Nein, nun wirklich nicht. Du hast den Sachverhalt hoffentlich von Beginn an gelesen. Dann würdest Du feststellen, dass nicht einmal die kleinste steuerliche Voraussetzung für die Handhabung des TE gegeben ist.


    Es ist nicht Aufgabe dieses Forums, seiner Moderatoren, jeden Anwender eines Buhl-Produkt´s der mögliche Lücken im Steuerwust nutzt, oder einfach nur "pokert" gleich mit dem Hammer "unser aller Steuergeld verschwenden" zu kommen.

    Selbstverständlich weise ich hier als User auf so etwas hin und äußere meine Meinung. Auch Du wirst sicherlich Steuerhinterziehung in jedweder Form nicht gutheißen wollen, oder?

    Es gab schon andere "Protzauto-Unternehmer" die mit Staatlichen Zuschüssen in Mio.-höhe Einkaufszentren bauten und Pleite gingen, oder mit 1 (einem) Typenschild eines Bohrgerätes Mio. machten und die Gewinne auch noch .....versteuerten!!1!

    Was besagen soll? ?(


    Und der TE ist übrigens verpflichtet, von vorneherein geeignete Nachweise/Aufzeichnungen zu führen, die die zulässige Anwendung der Rechtsvorschrift belegen. Zu den Ausnahmen, in denen auf die verzichtet werden kann, gehört der TE nach seinen Schilderungen nun wirklich nicht. Und das weiß auch jeder Steuerberater. Wer seinen Mandanten etwas anderes sagt, ist für mich unseriös, denn schließlich hält letztlich sein Mandant strafrechtlich den Kopf dafür hin. Und dass diese Regelungen nicht erst seit gestern gelten, auch wenn es zwischenzeitlich vielleicht Konkretisierungen gab, zeigt Nachstehendes:
    1%-Listenpreisregelung: Nachweis der betrieblichen Kfz-Nutzung - Quelle: beck.de - Quelle: beck.de

  • Sorry,


    als Mitleser finde ich, dass diese Diskussion einen ziemlich bizarren Verlauf nimmt :thumbdown:


    Dass der, nach eigener Einschätzung, Leistungsträger versucht, im Rahmen aller möglichen steuerlichen Möglichkeiten die Steuerlast niedrig zu halten, ist verständlich.


    Offensichtlich wurde nun ein Berater gefunden, der - anders als die bisherigen "dummbeuteligen" StBs - die gewünschte frohe Botschaft bringt. Nun werden hier die Konsequenzen aufgezeigt, die aus dem Vorgehen (das wohl über die Gestaltungsmöglichkeiten hinausgeht) resultieren können.


    Abseits einer moralischen Bewertung, die hier keine Rolle spielt, kann doch in einem Steuerforum dafür nicht Beifall erwartet werden , da hilft auch keine überaus gesundes Selbstbewusstsein :vain:


    Gruss
    Maulwurf

  • Moin,


    die Seite habe ich jetzt mal ausgedruckt:


    https://rsw.beck.de/cms/?toc=BC.650&docid=189163


    und werde sie dem Steuerberater eim nächsten Termin mitbringen.


    Da mir zum Thema Steuern jegliche Kompetenz fehlt, kann ich das Dokument in seiner Tiefe nicht erfassen.


    "Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs (Kfz) mit 1% des inländischen Listenpreises zu ermitteln, wenn dieses zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird."



    Naja, über die 50% komme ich ja schon, wenn ich 1200 bis 3000 Kilomter pro Jahr meine Pakete durch die Gegend fahre. Privat kommen vielleicht 200 Kilomter/Jahr dazu, wenn ich mal z.B. zum Supermarkt will, aber zu faul bin, auf den Benz zu wechseln usw.



    Von einer Mindestfahrmenge, daß man z.b. mindestens 10 000 Kilomter im Jahr betrieblich zurück legen muß, steht jetzt in dem Dokument nichts, aber vielleicht bin ich auch zu dumm, um diese Info herauszuziehen. Mal sehen, was der Steuernerater sagt, der hat ja auch die Ausbildung für solche Fragen, bzw. müßte er es auch wissen, wenn so ein § irgendwo anders steht.

    • Offizieller Beitrag

    die Seite habe ich jetzt mal ausgedruckt:


    rsw.beck.de/cms/?toc=BC.650&docid=189163


    und werde sie dem Steuerberater eim nächsten Termin mitbringen.

    Und die anderen von mir verlinkten Beiträge und zig andere über Google blitzschnell gefundene ähnliche lautende aktuelle Veröffentlichungen.


    Privat kommen vielleicht 200 Kilomter/Jahr dazu, wenn ich mal z.B. zum Supermarkt will, aber zu faul bin, auf den Benz zu wechseln usw.

    Lass es doch bitte einfach. Mach Dein Ding und gut ist. Erwarte hier nur bitte keinen Beifall.

  • Also wegen lächerlichen 600 Euro-Abschrebungsvorteil erwarte ich hier sicherlich keinen Applaus, in Relation zu meinen Steuerberaterkosten ist das echt ne Witzsumme. Dennoch wird vielleicht der ein oder andere Interessierte über google auf diese Diskussion stossen und Infos rausziehen könen, das war auch der einzige Grund, warum ich mich noch einmal gemeldet habe.


    Eventuell gebe ich auch noch einmal Feedback in 6 Jahren, wenn ich mit der Nummer durchgekommen bin, bzw. schon vorher, könnte ja den ein oder anderen interessieren, wie hoch eventuelle Bußgelder waren, ob ich in Regress gegen die Kanzlei gehen konnte, usw.

  • Der Steuerberater hat auch explizit vom Fahrtenbuch abgeraten, weil ja da die wenigen Betriebsfahrten offenkundig werden würden. Bei der 1% Regelung - so der Steuerberater - sei es hingegen nicht mehr nachvollziehbar, ob ich 10 Mal pro Tag zum Lager fahre oder privat zum Einkaufen.

    Diesen Berater würde ich - wenn ich den Namen kenne - der Kammer nennen. Er hat contra legem geraten. Oder du hast ihm nicht die ganzen Hintergründe gesagt. Beides ist natürlich denkbar. Aber:
    erstens: bei der geringen Nutzung kann das Fahrzeug nicht als Betriebsvermögen aktiviert werden (kein Finanzamt glaubt dir, dass ein Porsche Macan nicht für private Ausflüge genutzt wird!)
    zweitens: selbst wenn das BV akzeptiert wird, unter 50% Nutzung ist die 1%-Methode verboten!

  • @babuschka: ja, das mit der Kammer wäre eine Idee, sollte es tatsächlich Ärger geben, ich bin ansonsten aber mit der Zusammenarbeit ziemlich zufrieden, die haben mich z.B. gleich informiert, als ich die Lieferschwellen in einigen europäischen Ländern überschritten hatte. Die entsprechenden umsatzsteuerlichen Anmeldungen im Ausland haben sie dann relativ kostengünstig für mich organisiert... ich will da jetzt auch keinen Streit vom Zaun brechen und die gute Zusammenarbeit stören.


    Ich überleg mir das noch in Ruhe, vielleicht geh ich persönlich mal in der Fachabteilung im Finanzamt vorbei und leg denen meine Daten vor, wenn die dann sagen: "geht überhaupt nicht", dann kann ich die Kanzlei höflich bitten, den Wagen auf privat zu buchen. Sollte das Finanzamt nicht meckern, schau ich, daß ich mir das schriftlich geben lasse.


    Gruß!

  • Moin,


    ich hatte gerade einen Termn beim örtlichen Finanzamt. Der Mitarbeiterin habe ich meinen PKW-Fall vorgetragen. Sie stellte dann die Frage, inwiefern denn für mein Gewerbe die Notwendigkeit für den Wagen bestehe. Folgende Punkte führt ich an:


    1) ich wohne an einem sehr steilen Hang, an dem Autos im Winter teilweise nicht mehr hochkommen bei Glatteis und Schnee. Deshalb Notwendigkeit eines geländegänigen PKWs.


    2) Täglicher Transport sehr schwerer Pakete, deshalb Notwendigkeit einer großen Ladefläche, die beim Cayenne gegeben ist.


    3) Gewisse Repräsentation bei Geschäftspartnern.


    Die Dame fragte dann noch "warum gerade Porsche". Ich meinte dann, daß er Cayenne kein richtiger Porsche sei (wie Panamera, Boxter und co.), jeder Außendienstler fahre Audi, VW, Mercedes und co. die häufig deutlich teuer als 60 000 Euro seien.


    Schlußendlich teilte mir die Finanzbeamtin dann mit, ich könne den Wagen im Betriebsvermögen belassen, ich solle aber gerade in den ersten Monaten darauf achten, meine Fahrten zu dokumentieren.


    Also damit hat sich das Thema jetzt wirklich für mich erledigt. Ich geniesse jetzt nur noch das Auto und konzentriere mich auf meine Arbeit.


    Gruß!

    • Offizieller Beitrag

    .... ,ich solle aber gerade in den ersten Monaten darauf achten, meine Fahrten zu dokumentieren.

    Was haben wir die ganze Zeit anderes gesagt und was sagen alle verlinkten Fundstellen anderes? ?(


    Schlußendlich teilte mir die Finanzbeamtin dann mit, ich könne den Wagen im Betriebsvermögen belassen,

    Und Du hast Ihr die uns bisher genannten Kilometer etc. genannt und nicht nur Deine jetzigen Ausführungen, von denen vorher hier keine Rede war? Und die Dame hat einen Aktenvermerk geschrieben mit entsprechendem Gesprächsinhalt bzw. Dir die Aussage schriftlich gegeben? Eine verbindliche Zusage sieht nämlich anders aus, alleine schon vom formalen Ablauf/Verfahren her. Ich wäre an Deiner Stelle nicht zum FA gegangen. Wenn die Dame nur einigermaßen genau arbeitet, wird da jetzt einiges Maßnahmen bzw. Überwachungsmaßnahmen anlaufen. Eine Meldung zur UStSoPrfg. wäre da ebenso obligatorisch wie eine Vormerkung zur BP. Abgesehen davon interessiert einen Prüfer, gleich ob BP oder USt-SoPr, so ein Vortrag eben recht wenig, da er/sie in seinem/ihrem Arbeitsleben da schon einiges gehört hat. Das Gesetz knüpft an die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse an und das sind die gefahrenen Kilometer. Und nur die diesbezüglichen Nachweise interessieren dann. Und nach den uns von Dir genannten Daten ist die Rechtslage klar und einwandfrei. Und jedesmal einen anderen Sachverhalt oder neue Begründungen herbeizuzaubern gibt mir nur einen Eindruck in eine Richtung. Und über unsere Meinung dazu haben wir uns hier klar geäußert.

  • "Und Du hast Ihr die uns bisher genannten Kilometer etc. genannt und nicht nur Deine jetzigen Ausführungen, von denen vorher hier keine Rede war?" Jup, habe ihr alles genau so dargelegt wie hier im Forum.


    Ich selbst habe auch ein Gesprächsprotokoll erstellt, was die Finanzamt-Mitarbeiterin in den Akten hinterlegt hat, weiß ich nicht.


    Die Betriebsprüfung kann von meiner Seite aus gerne kommen, dann besteht endlich Klarheit. Wenn der Prüfer mir Steuerhinterziehung vorwerfen sollte, werde ich ihm auch das Protokoll zeigen und mitteilen, daß ich ja selbst eine Rückbuchung in das Privatvermögen angeboten habe, dies aber von der Mitarbeiterin abgewiesen wurde.

    • Offizieller Beitrag

    Ich selbst habe auch ein Gesprächsprotokoll erstellt, was die Finanzamt-Mitarbeiterin in den Akten hinterlegt hat, weiß ich nicht.

    Bringt absolut gar nichts. Dann hast Du ggf. den Sachverhalt nicht zutreffend bzw. nicht in vollem Umfang geschildert, was nach Deinen bisher Sachvorträgen hier im Forum nicht weiter verwunderlich wäre, und schon ist eben von einem anderen Sachverhalt auszugehen. Selbst bei einer verbindlichen Auskunft hättest Du dann ein Problem. Aber bei dieser steht wenigstens der von Dir geschilderte Sachverhalt nebst der von Dir daraus angenommenen Rechtsfolgen und die Zustimmung oder Ablehnung des FAs schwarz auf weiß fest.



    Die Betriebsprüfung kann von meiner Seite aus gerne kommen, dann besteht endlich Klarheit.

    Wenn die kommen, dann bringt Dir die Klarheit nichts mehr. Und die nehmen dann natürlich alles auseinander. Wenn Du also noch ein paar Gestaltungsideen hattest, würde ich die Zeit bis dahin nutzen und auch das mit meinem Berater besprechen.

  • "Ich wäre an Deiner Stelle nicht zum FA gegangen." dieser Tip hat mich jetzt schon irritiert. Ich versuche schließlich eine lückenlose Aufklärung in die Wege zu leiten und du rätst ab, das Finanzamt zu kontaktieren. Damit spielst Du mit unser aller Steuergroschen.

    • Offizieller Beitrag

    "Ich wäre an Deiner Stelle nicht zum FA gegangen." dieser Tip hat mich jetzt schon irritiert."

    Ich versuche schließlich eine lückenlose Aufklärung in die Wege zu leiten und du rätst ab, das Finanzamt zu kontaktieren. Damit spielst Du mit unser aller Steuergroschen.

    Da Du den Sachverhalt anscheinend regelmäßig variierst, weiß niemand, was Du jetzt wo genau gesagt hast und ob es dem hier Gesagten nun auch im Wortlaut so entspricht. Und eben deshalb bringt der Gang zum FA rein gar nichts, wenn da nicht exakt dasselbe geschildert wird. Und mündliche Aussagen des FAs sind absolut irrelevant. Deshalb meine obige Aussage.


    Bitte bemühe Dich künftig bei Deinen Zitaten, dies mit den Forenmitteln nachvollziehbar zu gestalten.
    Fragen zum Forum
    Richtig Zitieren mit Burning Board 4.1